Gender Pay Gap: 11.000 Euro weniger im siebten Berufsjahr

Zum Weltfrauentag am 8. März zeigt die aktuelle azur-Associate-Umfrage: Beim Berufseinstieg in Wirtschaftskanzleien verdienen Frauen und Männer nahezu gleich viel. Doch mit den Berufsjahren öffnet sich die Gehaltsschere – und Teilzeit verschärft das Problem deutlich.

An der azur-Associate-Umfrage 2025 haben sich 3.850 Anwältinnen und Anwälte beteiligt, gut 2.000 von ihnen haben ihr Bruttojahresfestgehalt (ohne Bonus) angegeben. Die azur-Redaktion hat daraus den Equal Pay Day für Wirtschaftsanwältinnen berechnet – also den Tag im Jahr, bis zu dem Frauen rechnerisch unbezahlt arbeiten, wenn man die Gehaltsdifferenz in Kalendertage umrechnet.

Auf Basis der Gehaltsangaben in den Berufsjahren 1 bis 11 verdienen vollzeitbeschäftigte Anwältinnen im Schnitt rund 6 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen – der Equal Pay Day fällt damit auf den 22. Januar. Seit 2024, als azur zum ersten Mal über das Thema berichtete, hat sich an dieser Stelle nichts getan. Dabei bewerten Anwältinnen die Gleichbehandlung der Geschlechter in der Umfrage mit 4,7 von 6 Punkten durchaus positiv.

Fairer Einstieg, wachsende Lücke

Wer als Associate in einer Wirtschaftskanzlei anfängt, startet finanziell weitgehend gleichgestellt ins Berufsleben. Im ersten Berufsjahr verdienen Männer in Vollzeit durchschnittlich 127.000 Euro brutto, Frauen 124.000 Euro – eine Differenz von 2,4 Prozent. Bezieht man auch Teilzeitbeschäftigte ein, liegt der Unterschied sogar bei nahezu null. Die meisten Kanzleien haben fixe Einstiegsgehälter, die nicht zuletzt durch die Arbeit der azur-Redaktion im Markt bekannt sind. Die Transparenz zeigt Wirkung.

Doch die Fairness am Start hält nicht lange an. Im dritten Berufsjahr ist die Lücke bei Vollzeitbeschäftigten noch überschaubar: Männer verdienen im Schnitt rund 129.000 Euro, Frauen rund 127.000 Euro – ein Abstand von etwa 1,6 Prozent. Ab dem fünften Berufsjahr beschleunigt sich die Entwicklung: Männer verdienen dann durchschnittlich 141.000 Euro, Frauen 135.000 Euro, ein Unterschied von 4,6 Prozent. Im siebten Berufsjahr beträgt die Differenz bereits rund 11.000 Euro, der Gender Pay Gap steigt auf 7,3 Prozent. Die Gehaltslücke hat sich vom Einstieg bis zum siebten Berufsjahr damit verdreifacht.

Die Teilzeitlücke

Noch deutlicher wird das Gefälle, wenn alle Associates einbezogen werden – also auch jene in Teilzeit. So wird auch der allgemeine Equal Pay Day berechnet, der 2026 bundesweit auf den 27. Februar fiel. Für Wirtschaftsanwältinnen im siebten Berufsjahr liegt der Gehaltsunterschied nach diesem Modell bei 10,4 Prozent; der Equal Pay Day rückt auf den 7. Februar.

Der Grund: Teilzeit ist ungleich verteilt. Beim Berufseinstieg arbeiten Frauen und Männer noch gleich häufig in Vollzeit. Ab dem fünften Berufsjahr steigt der Teilzeitanteil bei Frauen auf 15 Prozent, im siebten Berufsjahr arbeitet fast jede dritte Anwältin in Teilzeit – bei Männern bleibt die Quote unter 12 Prozent. Insgesamt sind rund 60 Prozent der Teilzeitbeschäftigten in der aktuellen Associate-Umfrage weiblich. In den späteren Berufsjahren deutet sich ein noch stärkerer Unterschied an, die Datenbasis wird allerdings kleiner und die Werte damit weniger belastbar.

Das Thema Karriere und Teilzeit beschäftigt viele Umfrageteilnehmerinnen. Als notwendige zusätzliche Maßnahmen, um speziell Frauen auf ihrem Karriereweg zu unterstützen, fordert eine Teilnehmerin: „Echte Teilzeitmodelle und nicht nur Lippenbekenntnisse. Um auf lange Sicht konkurrenzfähig zu bleiben, sollte Teilzeit kein Tabu und kein Ausschlusskriterium für die Karriere sein.“ Die Nachteile sind nicht nur finanzieller Natur, sondern betreffen auch die Chancen auf eine Partnerkarriere.

Kein reines Kanzleiphänomen

Die Gehaltslücke betrifft nicht nur Kanzleien. Der bundesweite Gender Pay Gap liegt laut Statistischem Bundesamt unbereinigt bei 16 Prozent, bereinigt – also bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation – bei 6 Prozent. Die Werte sind allerdings nicht 1:1 vergleichbar: Destatis betrachtet Stundenverdienste und nutzt ein statistisches Bereinigungsmodell; die azur-Umfrage wertet Jahresfestgehälter (ohne Bonus) der Teilnehmenden aus. Der Vollzeit-Gap bei Wirtschaftsanwältinnen im siebten Berufsjahr liegt mit 7,3 Prozent in einer ähnlichen Größenordnung wie der bereinigte Bundeswert.

Selbst in einer hochqualifizierten, gut bezahlten Branche bleibt die Lücke also Realität. Eine Teilnehmerin der Umfrage fordert: „Frauenförderung ist kein Marketingslogan, sondern sollte auch gelebt werden.“ Bewegung könnte die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringen, die bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie verpflichtet Arbeitgeber unter anderem zu mehr Transparenz bei Gehaltsstrukturen und zur Berichterstattung über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede.

Alle aktuellen Angaben zu Gehältern in Wirtschaftskanzleien findet ihr hier.

Die Auswertung beruht auf Selbstauskünften aus der azur-Associate-Umfrage 2025. Für die Gehaltszahlen wurden die Angaben von 2.017 Teilnehmenden berücksichtigt, die ihr Bruttojahresfestgehalt (ohne Bonus) genannt haben. Der „Equal Pay Day“ wird aus der prozentualen Gehaltsdifferenz abgeleitet und in Kalendertage umgerechnet. Teilzeitquoten basieren auf den Arbeitszeitangaben von 2.365 Personen (1.369 Männer, 996 Frauen). Da Zusammensetzung und Größe der Teilstichproben je Berufsjahr variieren, können einzelne Werte schwanken; belastbar sind vor allem die erkennbaren Trends über mehrere Berufsjahre hinweg.


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