Gemeinsam wachsen

Davon haben alle etwas: Wissenschaftliche Mitarbeitende verstärken Kanzleien mit ihrem Know-how und ihrer zeitlichen Flexibilität. Manches Mandatsaufkommen ist ohne sie kaum zu bewältigen. Umso wichtiger ist der frühe Kontakt für beide Seiten, denn: Viele Karrieren beginnen genau so.

Allmählich verblassen die negativen Eindrücke, die die Covid-Pandemie hinterlassen hat – auch bei den Juristinnen und Juristen, aber nicht gleichmäßig. Es war eines der Aufregerthemen im Frühjahr 2020, als etliche Kanzleien ohne viel Federlesen ihren wissenschaftlichen Mitarbeitenden kündigten. Allen. Zerknirscht stellten die meisten Kanzleien nach einigen Monaten fest, dass sie überzogen reagiert hatten, aber zu spät. Die Betroffenen waren und sind durchaus nachtragend, wie sich in der azur-Bewerberumfrage verfolgen lässt: „Die Kündigungen haben verdeutlicht, dass kein Wert auf die Unterstützung gelegt wurde in schwierigen Zeiten“, schreibt ein Ex-WiMi einer Großkanzlei noch 2024. „Hier ging es nur darum, möglichst viel Geld zu sparen. Daher würde ich nicht nochmal dort arbeiten.“

Gute Arbeit als Eintrittskarte in die Anwaltswelt: WiMis haben bei Maximilian Dombert und Dominik Lück von Dombert eine gute Chance, als angestellte Anwälte übernommen zu werden. Foto: Dombert

Daraus lässt sich ableiten: Für viele WiMis ist die Mitarbeit in einer Kanzlei mehr als ein beliebiger Job. Sie nehmen mehr mit als nur ihre Vergütung, sondern bauen eine lehrreiche, manchmal Jahre dauernde Verbindung auf, die sich im Referendariat oder in einer festen Anstellung fortsetzen kann. In der azur-Bewerberumfrage loben viele außerdem die gute Einbindung in ihre Teams inklusive Beteiligung an gemeinsamen Lunches und Kanzlei-Events. Dr. Maximilian Dombert, einer der geschäftsführenden Partner der gleichnamigen Kanzlei in Potsdam, erläutert eine Win-win-win-Situation: „Der Einsatz der WiMis ist gut für Mandanten, denn wir können eine intensive Rechercheleistung anbieten, um dem wissenschaftlichen Anspruch unserer Praxis zu entsprechen. Er ist gut für die WiMis selbst, denn sie bekommen einen Einblick in die praktische Mandatsbearbeitung und bereiten sich auf ihre weiteren Ausbildungsschritte vor. Und die Anwälte, die die Mitarbeiter einbinden, haben so die Kapazitäten für eine individuelle und erreichbare Beratung unserer Mandanten mit ihren vielfältigen thematischen Anliegen.“

Keine Großkanzlei ohne WiMis

Eigentlich alle Wirtschaftskanzleien verlassen sich im Alltag auf ein Heer von wissenschaftlichen Mitarbeitenden. Die großen Kanzleien mit mehreren deutschen Büros und breiter Aufstellung haben Hunderte von ihnen im Einsatz – mit ganz unterschiedlichem Zuschnitt und vielfältigen Aufgaben. Übrigens zunehmend auch deshalb, weil im Assistenzbereich der Kanzleien immer weniger Fachkräfte zu finden sind. Interessanterweise haben viele der großen Arbeitgeber sogar mehr WiMis imEinsatz als Referendare – nur fünf Große bieten für den Nachwuchs mehr Referendarplätze als WiMi-Stellen: CMS Hasche Sigle, A&O Shearman, Taylor Wessing, GvW Graf von Westphalen und Redeker Sellner Dahs.

Die Palette der gefragten Tätigkeiten reicht von stupider Zuarbeit bis zur Recherche und inhaltlichen Vorbereitung von Gutachten oder Schriftsätzen, vom Hinterzimmer bis zum möglichen Mandantenkontakt. Ein Ehemaliger von Freshfields fand sein Einsatzgebiet nicht ganz so ergiebig: „Im Rahmen der wissenschaftlichen Mitarbeit nur ‚Mikro-Recherchen‘, es bleibt keine Zeit, das Mandat als solches zu durchdringen. Das Endprodukt der Recherche bekommt man selten zu sehen, Einblicke in die tatsächliche Arbeit der Anwälte blieben mir so verwehrt.“ Eine solche Begrenzung der Tätigkeit dürfte auch auf andere Sozietäten zutreffen. Ein Ex-WiMi von Gleiss Lutz lobt hingegen die umfangreiche Ausbildung und die abwechslungsreichen Einsätze: „Neben Veröffentlichungsprojekten durfte ich viel mandatsbezogen arbeiten; insgesamt sehr vielfältige Aufgaben.“

Oft sind WiMis ein Teil der strategischen Personalplanung von Kanzleien, so können sie viele potenzielle Bewerber kennenlernen. Manchmal geht es aber auch nur darum, kurzfristig anfallende Arbeit erledigen zu können, für die keine Anwälte verfügbar sind. „Der Einsatz von WiMis und Referendaren ist natürlich teamabhängig“, erklärt Dr. Bodo Bender, Steuerrechtler bei White & Case. „Faktisch unterscheiden sich die Tätigkeiten nicht sehr, und so erhalten beide Gruppen bei uns eine grundlegende Ausbildung und lernen die Kollegen, die Abläufe und die technischen Systeme kennen.“ Zudem nimmt die Kanzlei Rücksicht darauf, wie viel Zeit zur Verfügung steht: „Manche Mitarbeiter sind sechs Monate bei uns, manche zwei Jahre lang, dann mit unterschiedlicher Intensität, die von Vollzeit bis einen Tag pro Woche reichen kann. Wie bei Referendaren geht es auch darum, ob sie für ein Examen lernen müssen oder promovieren, oder ob sie eine Wartezeit überbrücken möchten und entsprechend mehr Stunden zur Verfügung haben.“ Ehemalige WiMis von White & Case loben das „eigenständige Arbeiten mit viel Verantwortung und Vertrauen“, die Referendaren und WiMis gleichermaßen entgegengebracht werde. Die Art der Aufgaben, aber auch die Arbeitsbelastung hänge jedoch stark vom Team und dem zuständigen Partner ab.

Teilnehmer der azur-Bewerberumfrage, die in ganz unterschiedlichen Kanzleien arbeiten, loben die „humanen Arbeitszeiten“, und: „Niemand muss, wie die Anwälte, nach 19 Uhr noch dableiben.“ Nur in Einzelfällen fanden sich die WiMis unter Wert beschäftigt: „Keinerlei Ausbildung, immer gleiche Aufgaben“, moniert ein Ehemaliger einer großen, mit Wirtschaftsprüfern assoziierten Kanzlei, ein anderer bemängelt die weniger gute Einbindung in die Fallarbeit und bemerkt obendrein: „Wie in allen Jobs gab es ab und zu nur wenig zu tun.“

Gehalt belegt Stellenwert im Kanzleigefüge

Wer noch einen weiteren Beleg dafür benötigt, wie wichtig die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Wirtschaftskanzleien sind, sollte sich die Entlohnung dieser Gruppe anschauen. Die hohe Vergütung dieser Gruppe macht durchaus Sinn, wenn man auf die später im Berufsleben gezahlten Vollzeit-Jahresgehälter der Associates blickt: Wenn viele Kanzleien an ihre Berufsanfänger 150.000 Euro oder mehr zahlen, dann ist die wissenschaftliche Mitarbeit als Vorstufe damit durchaus adäquat vergütet.

Dominik Lück von Dombert. Foto: Dombert

Das Beiwort „wissenschaftlich“ ist dabei nicht immer wörtlich zu nehmen – es ließe sich vielleicht mit „qualifiziert“ übersetzen. Tatsächlich gibt es aber auch etliche Sozietäten, die bei geeigneten Absolventen ein Promotionsvorhaben fördern und diese Förderung unter dem Titel „wissenschaftliche Mitarbeit“ verbuchen. Dombert, die Kanzlei mit Standorten in Potsdam und Düsseldorf, ist eine davon. „Wir unterstützen gerne Promotionen in unserer Spezialdisziplin, im Öffentlichen Recht“, erläutert Dr. Dominik Lück, einer von zwei geschäftsführenden Partnern. „Da sind die Kandidaten zwei bis drei Jahre parallel für uns im Einsatz und erzielen in jeder Hinsicht gute Ergebnisse.“ Der Kanzlei gelingt es, zu vielen der WiMis enge Bindungen aufzubauen, so Lück: „In meinem Team, das derzeit fünf Rechtsanwälte umfasst, waren drei schon als wissenschaftliche Mitarbeiter hier.“

Kein Anspruch auf Ausbildung

Die „sachgerechte Ausbildung“, die das Referendariat laut Deutschem Richtergesetz, Paragraf 5b, prägen soll, ist bei wissenschaftlicher Mitarbeit offiziell nicht vorhanden. Ein ehemaliger WiMi der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen hat dies explizit so erlebt: „Nach eigener Aussage der Anwälte haben diese keine Zeit dafür, wissenschaftlichen Mitarbeitenden Feedback zu den abgegebenen Aufgaben zu geben, da sie diesen gegenüber (anders als bei Referendaren) keinen Ausbildungsauftrag haben würden. Folglich erhält man also meist gar keine Rückmeldung zu der geleisteten Arbeit.“

Vermutlich ein Einzelfall. Denn ohne Einarbeitung und Betreuung sind die Hilfskräfte nur wenig effektiv für die Kanzleien – so kommen wissenschaftliche Mitarbeitende in der Regel doch in den Genuss einer alltagsnahen, praktischen Anleitung, die der Einweisung von neuen Referendaren in nichts nachstehen dürfte. Dombert-Partner Lück: „In der Phase nach dem Studium können die Mitarbeiter bei uns lernen, wie man gut schreibt – also weg vom Gutachtenstil, ohne komplizierte Ausdrucksweise. Unsere Mandanten brauchen nachvollziehbare Argumente, die auf den Punkt dargelegt sind, in klarer Sprache. Das lernen alle, wissenschaftliche Mitarbeiter wie Referendare, bei uns.“

Partner Dr. Maximilian Dombert betont, dass WiMis zwar mit vollem Einblick in die Akte, aber nicht nur „für die Akte“ arbeiten sollen: „Sie sind bei uns Teil des Teams und damit auch Teil der Mandatsbearbeitung. Mit etwas Erfahrung können sie uns bereits bei der Erstellung von Schriftsätzen oder gutachterlichen Stellungnahmen praxisnah unterstützen. Dabei sind sie eng eingebunden und bleiben, über die Jahre, auf dem Pfad in Richtung Anwaltschaft. Schließlich sehen wir in ihnen unsere Kollegen von morgen.“

Mit etwas Erfahrung werden WiMis den Kanzleien also fast so wertvoll wie ein angestellter Anwalt, und so erklärt sich auch die gute Entlohnung. Ein gegenseitiges Kennenlernen im Arbeitsalltag und schon kann sich das Bewerbungsverfahren für eine spätere Anwaltstätigkeit erübrigen. Für beide Seiten – Auftraggeber und Mitarbeiter – eröffnet sich die Option, die Zusammenarbeit nahtlos mit regulärem Arbeitsvertrag fortzusetzen, böse Überraschungen (fast) ausgeschlossen.

Festanstellung folgt

Gut bezahlt

Betrachtet man die Gruppe von 25 Kanzleien, die ihren WiMis am meisten bezahlen, so liegt der Mittelwert der WiMi- Vergütung für Studierende vor dem Ersten Examen bei 919 Euro pro Wochenarbeitstag (gemeint ist damit ein fester Arbeitstag pro Woche während eines ganzen Monats). Eine wissenschaftliche Mitarbeit in Vollzeit, wenn auch nur theoretisch denkbar, ergäbe dann über 4.500 Euro Monatslohn oder 55.000 Euro pro Jahr.

Nach dem Ersten Examen sind die bestbezahlenden Kanzleien noch spendabler. 1.337 Euro ist der Mittelwert, den diese Gruppe ihren WiMis pro Wochenarbeitstag bezahlt. Ähnlich hoch ist angesichts derselben Qualifikationsstufe die Zusatzvergütung, die für Referendarinnen und Referendare gezahlt wird. Hochgerechnet auf Vollzeit und ein ganzes Jahr erbrächte diese Entlohnung ein Jahresgehalt von rund 80.000 Euro.

Wer nach dem Zweiten Examen nicht als regulär angestellter Anwalt beginnt, sondern (etwa neben einer Promotion) erst einmal als WiMi anheuert, kann in der Gruppe der bestbezahlenden Kanzleien im Durchschnitt mit einer Vergütung von 1.715 Euro pro Wochenarbeitstag rechnen. Die Spanne reicht in dieser Gruppe von 1.400 bis 2.000 Euro.

Quelle: azur-Associate-Umfrage 2024

Der Übergang von einer wissenschaftlichen Mitarbeit in den Anwaltsjob funktioniert. Das lässt sich auch anhand der Associate-Umfrage belegen. Dort fragt die azur-Redaktion, wer seine Kanzlei schon als Praktikant, Referendarin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter kennengelernt hat. Viele Berufsanfänger fangen tatsächlich neu an und heuern zum Berufsbeginn bei einer Kanzlei an, die sie zuvor nicht kennengelernt hatten – ziemlich genau die Hälfte ( Kennen wir uns? Seite 72). Aber unter denen, die ihren Arbeitgeber vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags bereits kannten, ist die Gruppe der ehemaligen WiMis überraschend groß. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Gruppen Wi- Mis und Referendare eine gewisse Schnittmenge haben, ist die Bedeutung der frühen Kontaktaufnahme nicht zu überschätzen – für beide Seiten.

Referendare und wissenschaftliche Mitarbeiter werden ohnehin oft parallel und ohne Unterschied gesucht – das heißt, vielen Kanzleien kommt es nicht darauf an, ob Absolventen des ersten Staatsexamens offiziell den juristischen Vorbereitungsdienst durchlaufen oder ob sie nebenher mit einem separaten Vertrag in der Kanzlei arbeiten. Ganz explizit wünschen sich manche Partner eher einen WiMi als einen Referendar – sie finden das konkrete Wechselspiel zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer besser. Aber für viele große Kanzleien macht es keinen großen Unterschied, welchen Status die Nachwuchsjuristen haben. So verspricht Clifford Chance etwa in ihrer Ausschreibung den WiMis „eine besondere Förderung durch unsere Referendar Academy zur Vorbereitung auf das Assessorexamen wie unter anderem Intensiv- und Klausurenkurse in Zusammenarbeit mit dem Repetitorium Kaiserseminare.“

Spezialisierung ist durchaus gefragt

Hengeler Mueller erwartet für eine wissenschaftliche Mitarbeit, die in der Ausschreibung explizit dem Bereich Gesellschaftsrecht zugeschrieben ist: Abgeschlossenes erstes Staatsexamen mit mindestens vollbefriedigendem Ergebnis, gute bis sehr gute Englischkenntnisse, Neugier für wirtschaftliche Zusammenhänge und das Arbeiten auf wissenschaftlichem Niveau sowie „Eigeninitiative und Teamgeist“. Ähnlich halten es die meisten Wirtschaftskanzleien und fordern diese drei „E“s: Examen, Englisch, Engagement. Bodo Bender von White & Case erwartet von WiMis in der Regel die gleiche Qualifikation wie von Associates. „Bewerber sollten eine gute Note aus dem ersten Examen mitbringen, ein Vollbefriedigend ist unsere Richtgröße.“ Das Bewerbungsverfahren ist vielleicht nicht genauso intensiv wie bei zukünftigen Associates, aber die Kanzlei nimmt die Auswahlrunden ernst. „Wichtig ist auch, ob ein nachvollziehbares Interesse für den jeweiligen Spezialbereich erkennbar ist.“

Qualifikation: Gute Noten im ersten Examen sind die halbe Miete, findet Bodo Bender von White & Case. Foto: White & Case

Allerdings schreibt White & Case nicht alle Stellen für wissenschaftliche Mitarbeit für ein einzelnes Rechtsgebiet aus, sondern sucht auch kontinuierlich für alle Standorte. Manches Mal ist wie bei Hengeler eine fachliche Spezialisierung vorgesehen. Gesellschaftsrecht oder Dispute Resolution (Konfliktlösung) können dabei einen relativ breiten Arbeitsbereich bieten, aber es gibt natürlich auch viele Spezialkanzleien, die nur für ihre engeren Fachbereiche Mitarbeitende suchen. Das sollte keinen Bewerber abhalten – wer in einer Kanzlei zeitweilig im Marken- und Geschmacksmusterrecht mitarbeitet, lernt auch so genug über die Grundlagen der anwaltlichen Arbeit, die auf andere Rechtsgebiete übertragbar sind.

Spannender könnte es aber sein, mit einem Zuschnitt auf Legal Tech in die vorberufliche Zeit zu starten. Das ist zum Beispiel bei Redeker Sellner Dahs möglich, die zuletzt für Bonn einen wissenschaftlichen Mitarbeiter für Legal Tech gesucht hat. Insgesamt vergibt die Kanzlei pro Jahr rund 50 Plätze an WiMis für diverse Aufgabenfelder. Redeker-Partner Dr. Jakob Wulff erzählt, wie die Kanzlei vor rund vier Jahren angefangen habe, sich mit dem Legal-Tech-Produkt Lawlift auseinanderzusetzen. Lawlift ist mit dem Schlagwort „Document Automation“ bekannt geworden – juristische Texte werden erstellt, standardisiert und automatisiert. Ein Redeker-Projektteam habe sich in die Benutzung „eingefuchst“, so Wulff, und dafür personelle Unterstützung mit folgenden Eigenschaften gesucht: „Die/der wissenschaftliche Mitarbeiter/in für die Stelle muss nicht auf dem Level eines Admins sein und auch niemand mit tiefen IT-Kenntnissen, sondern jemand, der sich in die Materie einarbeitet und der mit Juristinnen und Juristen kommunizieren kann.“ Diese Rolle wurde mit einem WiMi besetzt, der seine Sache sehr gut machte und 18 Monate in der Kanzlei blieb.

Vertraut bei Legal Tech auf WiMis: Redeker-Partner Jakob Wulff. Foto: Dominik Rosse

Auch die Nachfolger bewährten sich laut Wulff: „Sie programmieren nicht nur in der Software Lawlift, sondern bedienen auch das Umfeld, in dem Lawlift eingesetzt wird – etwa die Datenimporte und die Schnittstellen. Zudem unterstützen sie verschiedene Arbeitsgruppen, die Lawlift einsetzen, technisch. Sie sammeln intern den nötigen Input und sind in den Arbeitsgruppen vernetzt, um die Umsetzungen zu koordinieren.“ Die richtigen Stellen zu finden, wo Legal Tech in die Mandatsarbeit eingebettet werden kann, ist folgerichtig auch eines der Qualifikationsmerkmale, die Wulff sucht. „Für diese Stelle sind nicht juristische Examensnoten entscheidend, sondern vor allem die Fähigkeit, die juristische Sprache zu verstehen und sowohl strukturiert als auch sorgfältig zu arbeiten. Kommunikation ist wichtig, diese Fähigkeit muss hoch entwickelt sein.“ Am Ende steht idealerweise ein Effizienzgewinn, etwa in Massenverfahren, in denen die Kanzlei einen Schriftsatz nach dem anderen produzieren muss. Kleine Zeitvorteile summieren sich, letztendlich auch dank der Arbeit des WiMis.

Kennen wir uns?

Referendariat
Knapp 30 Prozent der Associates kennen ihre Kanzlei schon als ehemalige Referendare. Das ist keine Überraschung, das Referendariat als inoffizielle Bewerbungsrunde ist bekannt.

Wissenschaftliche Mitarbeit
Rund 18 Prozent der Associates kennen ihre aktuelle Kanzlei als ehemalige WiMis, gut die Hälfte von ihnen waren zugleich/ später auch Referendare; knapp 9 Prozent der Associates kennen ihre Kanzlei „nur“ als WiMis. Das ist beachtlich und zeigt: Wer als WiMi qualifizierte Arbeit bekommt und gut erledigt, kann auf Chancen für den Berufseinstieg bauen, und zwar ohne das formelle Referendariat.

Praktikum

Weniger als 5 Prozent der Associates kennen ihre Kanzlei seit Praktikumszeiten. Vermutlich ist der Abstand zwischen Praktika und Berufseinstieg zu groß.

Quelle: azur-Associate-Umfrage 2024


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