Die Millionenerhalterin
Wer Millionenwerte besitzt, braucht jemanden, der sich ums Geld kümmert – vor allem darum, wer es einmal bekommen soll. Hier kommt Nachfolge-Expertin Judith Mehren ins Spiel. Sie spinnt ein Netz, in dem das Vermögen sicher aufgehoben ist.
Das Licht der Morgensonne bricht sich auf dem verspiegelten Schriftzug am Eingang des großen Glasbaus in Bonn – der Kanzleiname Flick Gocke Schaumburg glitzert wie Gold. Gold dürften auch einige von Mehrens Mandanten haben: Die erst kürzlich zur Partnerin ernannte 47-Jährige berät vermögende Privatpersonen und Familienunternehmen in allen Vermögensangelegenheiten. „Wenn es um Nachfolge- und Erbthemen geht, dann ist eine der ersten Fragen, die ich meinem Mandanten stelle: ‚Haben Sie bereits ein Testament?‘“, erzählt Mehren und muss schmunzeln. Eine eher ungewöhnliche Frage, um in ein Gespräch einzusteigen, aber jedes Rechtsgebiet hat seine Eigenheiten.
Die meisten Mandanten, die zu ihr kommen, sind um die 50 bis 60 Jahre alt und fragen sich, was passiert, wenn sie nicht mehr da sind. An wen will ich mein Unternehmen, mein Bankvermögen oder Immobilien weitergeben, vererben oder verschenken – und vor allem wann? Wie kann ich hohe Steuerzahlungen vermeiden, und wer soll meine Firma verwalten? Beständigkeit und Fortbestehen sind wichtige Komponenten bei der Beratung zu Nachfolge, Vermögen und Stiftungen.
Zahlen sind Teil ihres Lebens
Beständigkeit spielt auch bei Mehrens beruflicher Laufbahn eine wichtige Rolle. Zahlen und Steuern sind schon seit ihrer Kindheit Teil ihres Lebens. „Mein Vater ist Steuerberater“, erzählt Mehren. Als sie etwas älter war, habe sie als Nebenjob die losen Blattsammlungen für ihren Vater einsortiert und zwischendurch immer mal einen Blick reingeworfen. „Ich dachte mir damals: So etwas Langweiliges will ich später nicht machen – und heute bin ich nicht nur Juristin, sondern auch Steuerberaterin, und finde den Job alles andere als langweilig!“
Nach ihrer Ausbildung als Diplom-Finanzwirtin studierte sie Jura und startete ihre Karriere als Anwältin vor 16 Jahren bei Flick Gocke Schaumburg, eine auf Steuerrecht spezialisierte Großkanzlei – und sie blieb dort. „Ich habe viele Kollegen und Kolleginnen kommen und gehen gesehen, und habe mich häufiger gefragt: Bin ich hier noch richtig? Es hat dazu geführt, dass ich regelmäßig hinterfragt habe, ob für mich noch alles passt. Die Antwort war immer Ja“, erzählt sie.
Dabei waren die Vorzeichen für eine Frau, die Partnerin werden will, nicht die besten. Als Mutter von zwei Kindern arbeitete sie die meiste Zeit in Teilzeit. „Als ich bei FGS 2007 anfing, gab es keine Partnerin, und so gut wie keine Teilzeit“, erinnert sie sich. „Zwar gab es auf Mitarbeiterebene schon vereinzelt Kolleginnen, die nicht in Vollzeit tätig waren, unter den Partnern und Assoziierten Partnern aber nicht.“
Aber sie wollte der Kanzlei eine Chance geben und es hat funktioniert: Mehren wurde 2015 zur ersten Assoziierten Partnerin in Teilzeit ernannt. 2023 folgte dann die Vollpartnerschaft, ebenfalls in Teilzeit – denn Mehrens Kinder sind zwar nicht mehr klein, aber auch noch nicht aus dem Haus. Da sei es praktischer, sagt sie, etwas weniger zu arbeiten.
Struktur für Nachfolge und Erbschaften
Das Thema Kinder bewegt auch Mehrens Mandanten, schon allein wegen der Nachfolge- und Erbfrage. „Viele Mandanten haben selbst Kinder und überlegen, wann und wie sie diese in das Unternehmen einbeziehen und ihnen Vermögen übertragen sollten. Da ist es gut, wenn man die Gedanken, die sich die Mandanten machen, aufgrund der eigenen Erfahrungen nachvollziehen und sich austauschen kann“, so Mehren. Golfen, Yachten und Ferienhäuser auf Mallorca sind eher selten Gesprächsthema. „Meine Mandanten sind tatsächlich meistens recht bodenständig, auch wenn sie vermögend sind.“
Auch Mehren selbst wirkt bodenständig, grau-blauer Hosenanzug, schlichte Uhr, kurze Haare. Sie ist gut organisiert, liebt die Genauigkeit und den Umgang mit Menschen, Texten und Zahlen. Wenn sie von komplexen Steuerstrukturen oder der neuen Stiftungsreform spricht, leuchten ihre Augen. Bei der Vermögensnachfolge geht es nämlich nicht nur darum, wie man sein Vermögen möglichst steueroptimiert, etwa durch Schenkungen, an seine Erben weitergeben kann. Regelmäßig berät Mehren auch zu Stiftungen. „Wenn es keine aus Sicht der Mandanten geeigneten Erben gibt, wollen viele der Gesellschaft etwas zurückgeben und ihr Vermögen in eine gemeinnützige Stiftung investieren“, erklärt sie.
Was ändert sich im Stiftungsrecht?
Die Beratung rund um Stiftungen, gemein- oder nicht gemeinnützig, ist vielfältig. Neben zivilrechtlichem ist auch oft steuerrechtliches Know-how gefragt – und manchmal landet der Fall vor Gericht. Gerade vertritt Mehren etwa eine Stiftung gegenüber dem Finanzamt wegen Aberkennung der Gemeinnützigkeit und Schenkungssteuerforderungen in Millionenhöhe. Dabei sei es wichtig, immer am Ball zu bleiben: „Im Steuer- und Stiftungsrecht gibt es immer wieder kleine und große Änderungen, die oft ausschlaggebend sind für meine Mandanten. Ich muss immer top informiert sein, auch über mögliche Gesetzesänderungen, die diskutiert werden, aber noch nicht beschlossen wurden.“ Dinge ändern sich ständig, und das mache das Rechtsgebiet spannend, findet sie.
Auch wenn viele von Mehrens Mandanten nicht so glitzernd sind wie der Flick Gocke Schaumburg-Schriftzug im Sonnenlicht, so gibt es sie doch: Die schillernden Persönlichkeiten. Wie öffentlich bekannt ist, hat unter anderem FGS 2020 die Millionenerbin Friede Springer bei ihrem Nachfolgekonzept beraten. „Als klar war, dass wir zur Nachfolge von Friede Springer beraten, habe ich mir erstmal ihre Biografie gekauft“, erinnert sich Mehren. Insgesamt ein komplexes Mandat, an dem damals verschiedene Kanzleien in unterschiedlichen Rechtsgebieten mitarbeiteten: Die Springer-Großaktionärin und fünfte Ehefrau von Axel Springer schenkte einen Großteil ihrer Anteile am Medienkonzern dem Vorstandsvorsitzenden Mathias Döpfner. Zudem erhielt er die Stimmrechte für ihr verbleibendes Aktienpaket. Ein großes Vermögen floss in die gemeinnützige Friede Springer Stiftung. Ein bisschen Glamour gibt es also doch in der Nachfolge- und Zahlenwelt.