Die Abwehrspezialisten

Das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht bietet jungen Juristinnen und Juristen spannende Themen jenseits von Mord und Totschlag. Doch auch die landen manchmal auf dem Schreibtisch.

War das Wirtschaftsstrafrecht früher fast ausschließlich eine Sache der Boutiquen, sind auch Großkanzleien mittlerweile im Geschäft.

Es gibt Momente im Leben, da spürst du extrem viel Gegenwind. Für Strafverteidigerin Katharina Dierlamm (40) war einer dieser Momente gekommen, als sie den ehemaligen Chefredakteur der Bild-Zeitung Julian Reichelt in einem Betrugsverfahren vertrat. Reichelt musste im Herbst 2021 seinen Posten räumen und den Axel Springer Konzern verlassen. Ihm wurden Machtmissbrauch, Mobbing und Fehlverhalten gegenüber Mitarbeiterinnen des Hauses vorgeworfen. Einige Monate nachdem sich die Wege getrennt hatten, erstattete der Konzern Anzeige. Der Vorwurf: Betrug. Springer warf Reichelt vor, wahrheitswidrig versichert zu haben, Dokumente und Dateien des Verlags vernichtet zu haben, um die vereinbarte Abfindungssumme ausgezahlt zu bekommen.

Auf der einen Seite stand der Ex-Bild-Chef mit seiner noch recht jungen Verteidigerin Dierlamm, auf der anderen der große Medienkonzern mit einem echten Schwergewicht im deutschen Strafverteidigermarkt. „Das war schon ein sehr prägendes Mandat. Ich habe viel Gegenwehr erfahren, bin aber bei meiner Linie und meiner Strategie geblieben – was letztlich zum Erfolg, nämlich zur Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 170 II StGB, geführt hat“, erinnert sich Katharina Dierlamm.

50 Prozent Psychologie

Dass sie das Strafrecht in irgendeiner Form mal zu ihrem Beruf machen würde, war für sie ziemlich früh klar. Vielleicht auch weil sie „familiär vorbelastet“ war. Als Tochter eines Polizisten waren Gespräche über Delikte am Küchentisch für sie gang und gäbe. Unklar war lange, ob sie tatsächlich Jura studieren würde. Auch für Psychologie habe sie sich interessiert, dann aber doch das Jurastudium gewählt, weil es ihr so viele Möglichkeiten geboten habe, sagt Dierlamm. Nach Schwerpunktstudium an der Uni Köln und Stationen mit strafrechtlichem Fokus während des Referendariats begann sie direkt nach dem Zweiten Examen für die Strafrechtsboutique Dierlamm in Wiesbaden zu arbeiten. Heute ist sie dort Partnerin, und ihre Begeisterung für das Strafrecht ungebrochen. Aber warum überhaupt Strafrecht? „Es ist ein sehr spannendes und weites Feld. Strafrecht ist viel mehr als nur Jura, allein zu 50 Prozent besteht meine Arbeit aus Psychologie“, sagt Katharina Dierlamm. „Jeder Mandant ist anders. Entsprechend braucht auch jeder Mensch, den man vertritt, ein ganz individuelles Handling. Den einen fasst man besser mit Samthandschuhen an, ein anderer braucht auch mal deutliche Worte.“

Muss man seine Mandanten mögen? „Darum geht es nicht. Sympathie ist nicht entscheidend. In erster Linie geht es um Vertrauen“, sagt sie. „Vertrauen ist essenziell. Wenn uns ein Mandant nicht vollumfänglich informiert, ist es äußert schwer, unseren Job zu machen“, ergänzt Alfred Dierlamm, Kanzleigründer und Ehemann von Katharina Dierlamm. Alfred Dierlamm ist einer der renommiertesten Strafverteidiger des Landes. Vollständig informiert zu werden, ist oft leichter gesagt als getan. „Manche Mandanten haben sich ihre eigene Realität geschaffen. Da erfordert es viel Zeit und gutes Zureden, um ihnen alle wesentlichen Informationen zu entlocken. Zum Teil durchlaufen sie auch schmerzhafte Selbsterkenntnisprozesse“, sagt Alfred Dierlamm. Er ist seit 1994 als Rechtsanwalt tätig. Als Strafverteidiger war und ist er an zahlreichen bekannten Fällen von Wirtschaftskriminalität beteiligt, angefangen bei Ex-Bundesinnenminister Manfred Kanther, den er während der strafrechtlichen Aufarbeitung der hessischen CDU-Spendenaffäre Anfang der 2000er-Jahre vertrat über den ehemaligen Formel-1-Boss Bernie Ecclestone bis zu Großfällen der jüngeren Vergangenheit wie Diesel oder Wirecard.

Dealmaker

Große, komplexe Verfahren binden bei Strafrechtlern viele Kapazitäten, wenn sie einmal das Hauptverhandlungsstadium erreicht haben. Doch bildet der Auftritt vor Gericht für viele, die sich auf Wirtschafts- und Steuerdelinquenz konzentrieren, nicht den Kern ihrer Arbeit. „Die wenigsten Fälle landen tatsächlich vor Gericht. Vieles lässt sich bereits im Vorfeld durch Verhandlungen und Vereinbarungen mit den Strafverfolgungsbehörden klären“, sagt Dr. Daniel Travers, Partner im Strafrecht bei Freshfields. Strategische Besprechungen mit Mandanten und Behörden, in denen man versucht, Lösungen zu finden, sowie Durchsuchungen und Beweismittelauswertungen seien ein ganz wesentlicher Teil der Arbeit, erklärt er. „Die Behörden sind heute deutlich aufgeschlossener, eine außergerichtliche Lösung zu finden, als es früher der Fall war“, sagt Travers. Dass Unternehmensfälle vor Gericht landen, sei die Ausnahme. In der Regel mache man einen Deal.

Strafrecht als Gemeinschaftsaufgabe: Bei Freshfields ist Daniel Travers auch als Stratege für die Vermeidung von Prozessen gefragt. Foto: Freshfields

Das heißt aber nicht, dass Travers keine Erfahrung in Gerichtsprozessen hat. Denn vor seiner Zeit bei Freshfields, die 2018 begann, war er vor allem Individualverteidiger. Sieben Jahre lang hat er für die angesehene Berliner Boutique Krause & Kollegen gearbeitet. Travers kennt sich also sowohl in der Individualverteidigung, der Beratung und Vertretung von Einzelpersonen, als auch in der Unternehmensvertretung aus. Und er kennt die Arbeit in Boutique und Großkanzlei. Der größte Unterschied sei neben dem höheren Maß an Internationalität, dass in einer Kanzlei wie Freshfields alles miteinander vernetzt sei. Er arbeite selten an einem Mandat völlig isoliert und ohne dass er andere Praxisgruppen beteiligt. „Das heißt nicht, dass in einer Boutique zwangsläufig jeder sein eigenes Ding macht“, sagt Travers. Mehr Raum für Individualisten gebe es dort aber definitiv.

Egal ob Einzelkämpfer oder Teamplayer: Unerlässlich für jeden Strafrechtler ist ein klares Bekenntnis zum Job. „Ich habe im vergangenen Jahr mehr als hundert Nächte im Hotel verbracht. Auch nach Corona läuft vieles noch über persönliche Verhandlungen und nicht über Videokonferenzen“, erklärt Travers. „Der Job als Strafverteidiger nimmt viel Raum im Leben ein. Dessen muss man sich bewusst sein und man muss Lust darauf haben.“

Auch Alfred und Katharina Dierlamm sind, wenn nötig, für ihre Mandanten rund um die Uhr im Einsatz. „Das bedeutet nicht, dass man weder ein Privatleben noch eine Familie haben kann“, sagt Katharina Dierlamm als Mutter von zwei Kindern. „Aber es erfordert ein gewisses Maß an Organisation.“ Ein Nine-to-five-Job sei das Strafrecht auf keinen Fall. Und ohne persönlichen Einsatz geht gar nichts. „Persönlichkeit und Empathie sind die wichtigsten Faktoren. Das sage ich meinen Studenten auch immer: ,Besser nur ein Befriedigend im Examen und eine starke Persönlichkeit als ein Prädikat und ein Fachidiot ohne Empathie‘“, sagt Alfred Dierlamm, der als Honorarprofessor an der Universität Trier Wirtschafts- und Steuerstrafrecht lehrt.

Heute Schwarzfahren, übermorgen Mordanklage

Gut organisiertes Team: Katharina Dierlamm und Alfred Dierlamm begleiten jedes Strafverfahren mit hohem persönlichen Einsatz. Foto: Dominik Rosse

Wer heute in einer Kanzlei einsteigt, die sich auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht konzentriert, und dabei weder auf Gerichtserfahrung noch auf seinen Fachanwalt verzichten will, ist in der Regel bei Boutiquen besser aufgehoben. Dort fallen mehr Individualmandate an – die Chance, einen Gerichtssaal von innen zu sehen, ist oft größer. Viele Kanzleien nehmen allerdings zu Ausbildungszwecken auch Mandate an, die nicht zwangsläufig in ihr Kerngebiet fallen, oft auch Pflichtverteidigungen. Bei Boutiquen ist das aufgrund ihrer schlanken personellen Aufstellung und Kostenstruktur kein Problem, in internationalen Kanzleien schon. Freshfields hat deshalb seit rund fünf Jahren eine Kooperation mit mehreren Jugendhilfeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Berlin und unterstützt diese Organisationen sowie straffällig gewordene Jugendliche im Rahmen eines Pro-bono-Projekts. „In diesem Zusammenhang decken wir dann die gesamte Palette des Strafrechts ab, angefangen beim Schwarzfahren bis zum Mordprozess“, erklärt Travers. Alle Associates bei Freshfields arbeiten mit – freiwillig. Einerseits weil ihnen gemeinnütziges Engagement wichtig ist. Aber auch, um Verhandlungsroutine zu bekommen. Gerade Fälle von Schwarzfahren oder einfacher Körperverletzung sind Sachverhalte, mit denen sie schon während der Referendariats-Stage bei der Staatsanwaltschaft zu tun hatten, nur eben auf der anderen Seite. Viele kommen über solche Mandate auch an die nötigen Fälle für den Fachanwaltstitel. Denn auf den legt man auch bei Freshfields wert.

Mehr Optionen für den Berufseinstieg

Solche Taten sind eine gänzlich andere strafrechtliche Welt, als die, die in den vergangenen Jahren das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht prägte. Ungewöhnlich viele große und langlaufende Verfahrenskomplexe wie die Skandale um Wirecard, Diesel und Cum-Ex, der Oberbegriff für eine massive Form des Steuerbetrugs, führten dazu, dass es weit mehr Mandate als spezialisierte Juristinnen und Juristen gab. Doch diese Phase ist vorbei: Die Großverfahren sind weitgehend abgearbeitet oder ruhen, neue noch nicht in Sicht.

Die Boomjahre haben auch die Kanzleilandschaft spürbar verändert. Für angehende Strafrechtler gibt es jetzt mehr unterschiedliche Arbeitgeber. Viele neue Kanzleien, sogenannte Spin-offs von etablierten Einheiten, sind entstanden. Hinzu kommt, dass seit Beginn des Dieselkomplexes vor gut zehn Jahren das Strafrecht für viele Großkanzleien attraktiver geworden ist. Davor hatten nur wenige eigene Strafrechtsteams, darunter DLA Piper und Clifford Chance oder die Mittelstandskanzleien Heuking und GvW Graf von Westphalen. Doch mit dem Aufkommen der Compliance-Beratung, interner Untersuchungen und eben der Großverfahren haben Freshfields, aber auch Hengeler Mueller oder Gleiss Lutz nachgezogen und teils personalstarke Teams aufgebaut. Anders als bei den Boutiquen spielt die Individualverteidigung dort kaum eine Rolle. Der Fokus liegt auf der Vertretung von Konzernen oder Banken.

Compliance ergänzt das Portfolio

Einige Boutiquen haben ihren Aktionsradius in den vergangenen Jahren erweitert und die Compliance-Beratung als weiteres Standbein aufgebaut. Dazu zählen Park, Rosinus Partner und Feigen Graf. Compliance bedeutet nichts anderes als das Einhalten von Regeln. Unter den Oberbegriff fallen sowohl Steuerdelikte als auch Sanktionen, Embargoverstöße oder Me-too-Vorfälle. Mit einem breiten Portfolio in der Beratung verschaffen sich Strafrechtskanzleien etwas Unabhängigkeit. Sie müssen nicht ständig darauf warten, dass Mandanten straffällig werden oder dass sie von Kollegen ins Mandat geholt werden. Eine zweite Möglichkeit ist, neue Regionen zu erschließen. So eröffneten zuletzt einige Boutiquen zusätzliche Büros. Wer nicht ausschließlich räumlich expandieren will, dem bleibt noch eine dritte Wahl: Nischen besetzen. Diesen Weg gehen zum Beispiel die traditionsreiche Düsseldorfer Kanzlei Wessing & Partner sowie Lilie Ihwas aus Frankfurt, die sich an der Schnittstelle zum IT-Strafrecht und Datenschutz neue Mandate sichern.

„Der Strafrechtsmarkt ist eng. Deshalb ist es wichtig, Spezialisierungen zu entwickeln, Nischen zu besetzen und dadurch das eigene Profil zu schärfen“, sagt Alfred Dierlamm. Er hat mit seiner Kanzlei sogar zwei Wege gewählt. Im Mai 2025 eröffnete Dierlamm Rechts- anwälte ein zweites Büro in Köln. Der Fokus liegt hier auf der Beratung von Akteuren aus dem Sportsektor. Konkret heißt das, dass Katharina Dierlamm Vereine, nationale und internationale Verbände sowie Einzelpersonen im Sportverbands- und Sportstrafrecht sowie als externer Compliance Officer in Sportverbänden vertritt. Zu ihren Mandanten gehörte der deutsche Tennisspieler Alexander Zverev, den sie im Körperverletzungsprozess gegen seine Ex-Freundin vertrat.

Sich ein Standbein in der Sportszene aufzubauen, war schon lange ihr Ziel. Sie hat selbst seit ihrer Kindheit Volleyball auf Leistungsniveau gespielt, schaffte es bis in die 3. Bundesliga und engagierte sich nach ihrer aktiven Karriere als Trainerin und Funktionärin. „Als der deutsche Volleyballverband mich fragte, ob ich Teil des Präsidiums werden wolle, habe ich nicht lange gezögert. Schnell hat sich gezeigt, dass mir dieser interne Einblick auch bei meiner Arbeit als Strafrechtlerin und in Compliance-Fällen an vielen Stellen hilft. Verbände sind anders organisiert als Unternehmen und haben entsprechend andere Anforderungen.“ In der Sportszene Fuß zu fassen, ist gar nicht so einfach. „Bei Leistungssportlern hat man nur eine gewisse Akzeptanz, wenn man neben der Theorie auch Praxiserfahrung hat. So kann man mit ihnen auf Augenhöhe kommunizieren“, sagt Katharina Dierlamm. Sie hat beides. Eine Laufbahn als Leistungssportlerin, einen LL.M. im Sportrecht von der Universität Bayreuth und natürlich das notwendige Know-how für Strafrecht und Compliance.

Die Frage, warum sie Verteidigerin und nicht Strafrichterin oder Staatsanwältin geworden ist, beantwortet Katharina Dierlamm so: „Vom Naturell bin ich keine Anklägerin. Ich richte auch nicht gerne über Menschen.“ Beim Volleyball hat sie übrigens die Position der Libera gespielt – die Abwehrspezialistin.


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