Arbeitszeiten im Medienrecht

Wie viele Stunden Associates durchschnittlich arbeiten, hängt maßgeblich von dem Rechtsgebiet ab, auf das sie sich spezialisieren. Medienrechtler arbeiten durchschnittlich deutlich weniger als Associates in den meisten anderen Fachrichtungen. Doch wenn's beim Mandanten brennt, ist auch von ihnen ein Einsatz abends oder am Wochenende gefragt.

Um 8:55 Uhr beginnt laut azur-Associate-Umfrage der durchschnittliche Arbeitstag von Medienanwältinnen und -anwälten. Damit liegen sie nicht weit entfernt vom Arbeitsbeginn vieler anderer Rechtsbereiche. In keinem Fachbereich starten Associates durchschnittlich später als 9 Uhr in den Arbeitstag.

Dafür beenden die Medienrechtler, die an der azur-Umfrage teilgenommen haben, ihre Arbeit früher als die meisten anderen Praxisgruppen. Durchschnittlich machen sie um 19:15 Uhr Feierabend. Associates im Medienrecht klappen den Laptop damit fast zwei Stunden früher zu als Private-Equity-Associates, die im Schnitt bis kurz vor 21 Uhr am Schreibtisch sitzen und im Marktvergleich am allermeisten arbeiten. Durchschnittlich erreichen die Medienrechtlerinnen und -rechtler eine Wochenarbeitszeit von rund 48 Stunden.

Insgesamt lässt sich die oftmals vom Vertrags- und Lizenzgeschäft geprägte Arbeit im Medien- und Urheberrecht besser planen. Das führt dann auch zu gemäßigteren Arbeitszeiten. Doch wie in jedem Rechtsgebiet gilt am Ende auch für die Medienrechtlerinnen und -rechtler, dass sie in brenzligen Situationen für die Mandanten zur Stelle sein müssen. Gerade im Presserecht ist das häufig mit kurzen Fristen verbunden. Wenn eine Veröffentlichung oder die Reputation eines Unternehmens auf dem Spiel steht, sind es die Medienanwälte, die schnell reagieren müssen. Da ist es am Ende zweitrangig, ob gerade Feierabend oder Wochenende ist.


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