Arbeitstier Anwalt: Mythos oder Wirklichkeit?
Es ist kein Geheimnis, dass Associates in Kanzleien viel arbeiten. Das ist der Preis für hohe Einstiegsgehälter. Doch gehören durchwachte Nächte über der Akte am Schreibtisch zur Normalität eines jeden Associates? Worauf sich junge Juristinnen und Juristen wirklich einstellen sollten, zeigen die Auswertungen der azur-Associate-Umfrage.
Bewerberinnen und Bewerber, die in einer wirtschaftsberatenden Kanzlei einsteigen möchten, sollten keinen Nine-to-five-Job erwarten. Egal ob in einer internationalen Großkanzlei, einer deutschen mittelständischen Sozietät oder in einer spezialisierten Boutique: In der Regel sitzen Associates zwischen 50 und 60 Stunden pro Woche im Büro. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellen azur-Associate-Umfrage, bei der über 2.000 Teilnehmende die Frage zur Arbeitszeit beantwortet haben. Ein Blick auf die Verteilung der Arbeitszeiten gibt Aufschluss darüber, wie viele junge Juristinnen und Juristen tatsächlich von hoher Arbeitsbelastung betroffen sind.

34 Prozent der von azur befragten Associates arbeiten nach eigenen Angaben im Durchschnitt zwischen 50 und 54 Stunden pro Woche. Sie bilden die größte Gruppe. Weitere 23 Prozent arbeiten zwischen 55 und 59 Wochenstunden. Die Kanzleien erwarten von ihren Associates im Gegenzug für die hohen Gehälter entsprechenden Arbeitseinsatz. Die Horrorvorstellung von völlig ausgezehrten Junganwältinnen und -anwälten, die den Großteil ihrer Lebenszeit der Sozietät, den Mandanten und dem Büro opfern, trifft aber auch nicht zu. Sechs Prozent der befragten Associates machen sogar ziemlich pünktlich Feierabend – sie kommen auf 40 bis 44 Wochenstunden.
Mehr als 12 Stunden Arbeit pro Wochentag
Doch es gibt auch Ausreißer am oberen Ende: Knapp 20 Prozent der Umfrageteilnehmerinnen und -teilnehmer arbeiten nach eigenen Angaben sogar 60 bis 75 Stunden pro Woche. Immerhin 6 Prozent sitzen über 65 Stunden pro Woche im Durchschnitt im Büro. Im Einklang mit dem Arbeitszeitgesetz stehen solche Zahlen nicht. Mit Spannung wird daher die Umsetzung des jüngsten BAG-Urteils erwartet: Zukünftig müssen alle Arbeitgeber in Deutschland, auch Wirtschaftskanzleien, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen.