Anschluss für Praktiker

Der Fachanwaltstitel gilt als sichtbarstes Signal für Kompetenz. Besonders im Arbeits-, Steuer- oder Strafrecht taucht er häufig auf. Doch der Titel ist nicht überall gleich wichtig: Spezialkanzleien profitieren enorm davon, viele Fachanwältinnen und Fachanwälte zu haben. In globalen Großkanzleien dagegen zählt oft etwas anderes.

Als Alexander Meyberg 2018 seinen ersten Job begann, startete er mit einer Viertagewoche: Von montags bis donnerstags arbeitete er in einer auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei in Köln. Doch freitags hatte der damalige Berufseinsteiger nicht frei, sondern ging wieder zur Uni. Der heute 38-Jährige startete berufsbegleitend ein Programm, das einen LL.M.-Abschluss mit der Fachanwaltsausbildung verbindet – am Institut für Rechtsfragen der Medizin an der Universität Düsseldorf. Für ein Jahr bedeutete das: jeden Freitagabend und den ganzen Samstag Vorlesungen, dazu 17 Klausuren, diverse Seminararbeiten und eine Masterarbeit. Vier Tage pro Woche lief der Kanzleialltag nebenher weiter. „Das war schon eine intensive Zeit, gerade, weil man sich ja am Anfang auch im Berufsalltag zurechtfinden muss“, erzählt Mayberg, der heute Assoziierter Partner bei D+B Rechtsanwälte am Standort in München ist. Dennoch war ihm klar, dass sich die Doppelbelastung auszahlen würde. Ihm war bewusst, dass in diesem Rechtsgebiet ein Fachanwaltstitel nur Vorteile haben kann. „Gerade in jungen Jahren wird man durch den Titel ganz anders wahrgenommen“, sagt Meyberg heute. Zudem war er nach dem Lernen für die Staatsexamina leidgeprüft und empfand den Druck in den Klausuren nun bei Weitem nicht mehr so hoch. Meybergs Spezialisierung war früh angelegt. „Die Richtung Medizinrecht war für mich eigentlich ab dem dritten Semester schon klar. Ich habe viele Ärzte in meinem Umfeld und hatte zuerst sogar überlegt, Medizin zu studieren“, sagt er. Schon im Studium absolvierte er ein Praktikum in einer medizinrechtlichen Kanzlei. Den fachlichen Gewinn der Doppelqualifikation beschreibt er entsprechend: „Durch den LL.M. habe ich noch viel umfassender etwas über das Rechtsgebiet gelernt.“ Und er verknüpft den Titel offen mit Karriereeffekten: „Für Prestige und Wertschätzung ist das sehr wichtig.“ Auch finanziell wirke sich zusätzliche Qualifikation aus: „Mit jeder Qualifikation macht man auch einen Gehaltssprung.“ Die Lehrgangskosten in Höhe von rund 5.000 Euro übernahm seine damalige Kanzlei.

24 Titel zur Auswahl

Fachanwaltschaften sind in Deutschland ein fester Bestandteil der anwaltlichen Landschaft. 1960 existierten gerade mal zwei Fachanwaltstitel – Verwaltungsrecht und Steuerrecht –, heute sind es 24. Die Titel spiegeln, wie stark Beratungsbedarf und Rechtsgebiete sich ausdifferenziert haben. Vergaberecht kam 2015 hinzu, Sportrecht folgte 2018 als bislang jüngste Fachanwaltschaft.

Maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen darf eine Person führen. Verliehen wird der Titel durch die zuständige Rechtsanwaltskammer, wenn besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen werden. Welche Nachweise genau verlangt werden, unterscheidet sich je Fachgebiet, ein gemeinsamer Nenner bleibt jedoch: Vor Antragstellung müssen Anwältinnen und Anwälte sowohl den theoretischen und praktischen Teil sowie in allen Fachrichtungen eine mindestens dreijährige anwaltliche Tätigkeit nachweisen.

Ein Jahr Lernen hat sich für ihn ausgezahlt: Alexander Meyberg ist heute Partner bei D+B. Er absolvierte den Theorieteil des Fachanwalts für Medizinrecht in Kombination mit einem LL.M. Foto: d+b Rechtsanwälte

Die theoretischen Kenntnisse können Anwärter sogar schon nach Erhalt des Ersten Staatsexamens in Fachanwaltslehrgängen erwerben, die mindestens 120 Zeitstunden umfassen müssen. Für diese Lehrgänge gibt es spezialisierte Anbieter; die Gebühren liegen häufig bei rund 2.500 bis 3.000 Euro. In vielen Kanzleien werden die Kosten ganz oder teilweise übernommen – entweder, weil der Titel in der Außendarstellung nützt, oder weil Fortbildung als Bestandteil von Associate-Entwicklung verstanden wird. Meybergs Beispiel zeigt das typische Modell einer geförderten Weiterbildung: Kostenübernahme und ein Arbeitszeitarrangement, das die Teilnahme überhaupt erst möglich macht.

Dass der Titel in spezialisierten Einheiten häufig Teil eines Entwicklungswegs ist, zeigt sich auch im öffentlichen Recht. Für Christian Teuber, Fachanwalt für Vergaberecht und Partner bei Baker Tilly in Dortmund, ist der Titel in zweierlei Hinsicht wichtig: Zum einen für Bewerber, die sich damit von anderen abheben und ihre tiefen Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet vorweisen. Zum anderen für Kanzleien, die mit einem Team aus Fachanwälten einen Wettbewerbsvorteil haben. „Vergaberecht lernt man nicht an der Uni, dementsprechend muss man die Kenntnisse im Job ausbauen.“ Wer im Vergaberecht berät, arbeitet in Abläufen, die von Formalien leben: Ausschreibungen, Wertung, Dokumentationspflichten – und im Streitfall Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren. In diesem Umfeld ist Spezialisierung nicht nur eine Frage der Neigung, sondern der Mandatsfähigkeit.

Mindestens so wichtig wie die Theorie ist der praktische Teil. Er besteht im Kern aus der eigenverantwortlichen Bearbeitung von Fällen, die in einer Fallliste dokumentiert werden. Die Fachanwaltsordnung macht dazu genaue Vorgaben: Sie legt fest, wie viele Fälle und welche Art von Verfahren anzurechnen sind. Je nach Fachgebiet können die Unterschiede erheblich sein. Im Verkehrsrecht sind deutlich höhere Fallzahlen zu dokumentieren als im Vergaberecht; im Vergaberecht sind es 40 Fälle – in der Praxis liegt der Schwerpunkt dort aber weniger auf der Menge als auf dem Zuschnitt. Mindestens fünf gerichtliche Verfahren oder Nachprüfungsverfahren müssen Fachanwaltsanwärter vorweisen. Genau diese seien die Herausforderung, sagt Vergaberechtler Teuber: „Die reine Anzahl der Nachprüfungsverfahren ist deutlich geringer als gerichtliche Verfahren in anderen Rechtsgebieten“, sagt Teuber. „Die erforderliche Anzahl zu erreichen ist also nicht ganz einfach, der Fachanwalt für Vergaberecht ist dadurch recht exklusiv.“ Nur knapp 500 dieser Titel wurden seit 2016 verliehen.

Ohne Unterstützung wird es eng

Wer in einer Einheit arbeitet, die vergaberechtliche Verfahren tatsächlich führt, kann den Titel planbar ansteuern. Wer in einem Umfeld arbeitet, das Vergaberecht zwar „mitmacht“, aber selten in den verfahrensprägenden Fällen steht, hat es deutlich schwerer, die Anforderungen zu erfüllen. Aus Teubers Sicht ist der Titel deshalb nicht nur persönlicher Ausweis, sondern auch ein Erfolgsfaktor für die Kanzlei. „Für Kanzleien ist es ein echter Wettbewerbsvorteil, viele Fachanwälte zu haben. Zum Beispiel ist es in Ausschreibungen über vergaberechtliche Beratungsleistungen oft Voraussetzung, dass für die Bearbeitung vergaberechtlicher Fälle mindestens ein bis zwei Fachanwälte zur Verfügung stehen“, sagt er. Das ist eine andere Logik als in Rechtsgebieten, in denen der Titel vor allem als Marketinginstrument wirkt.

Kompetenznachweis: Für Christian Teuber von Baker Tilly ist der Fachanwaltstitel im Vergaberecht ein echter Wettbewerbsvorteil, zum Beispiel bei einer Mandatsausschreibung. Foto: Baker Tilly

Wer einen Fachanwaltstitel anstrebt, dem bietet eine Ende 2025 beschlossene Reform der Fachanwaltsverordnung nun teilweise verbesserte Rahmenbedingungen: Früher mussten die für den Fachanwaltstitel relevanten Fälle innerhalb von drei Jahren vor Antragstellung nachgewiesen werden. Seit der Reform 2025 gilt ein Zeitraum von fünf Jahren, innerhalb dessen Anwälte den praktischen Teil der Fachanwaltsprüfung absolvieren können. Das schafft Spielraum und macht es auch den Anwälten leichter, die in Teilzeit arbeiten.

Dass der Titel häufig an Ressourcen hängt, betont Teuber ausdrücklich. „Ohne Unterstützung der Kanzlei ist der Erwerb des Titels neben der eigentlichen Anwaltstätigkeit nur schwer zu leisten“, sagt er. Bei Baker Tilly gebe es ein Budget, das variabel eingesetzt werden könne: entweder zur Kostenübernahme für den Lehrgang oder als Mischmodell aus Teilkosten und Freistellung über Urlaubstage. „Wir müssen uns als Arbeitgeber absetzen, deshalb fördern wir die jungen Kolleginnen und Kollegen beim Erwerb des Titels.“

Das ist nicht nur bei Baker Tilly so: Während nur wenige Kanzleien bereits von Bewerbern einen Fachanwaltstitel erwarten, bietet immerhin die Hälfte derjenigen, die sich an der Top-Arbeitgeberrecherche von azur beteiligt haben, Hilfestellung, wenn Associates einen Fachanwaltstitel erwerben möchten (Der Fachanwaltstitel aus Kanzleiperspektive).

Titelpflicht? Nicht überall

Während Fachanwaltstitel in Boutiquen, also spezialisierten Kanzleien, aber auch in bestimmten Rechtsgebieten wie dem Arbeits- oder Steuerrecht weitverbreitet sind, gibt es auch Arbeitgeber, für die der Titel nur eine kleine oder gar keine Rolle spielt. Christoph Barth, Partner im Kartellrecht bei Linklaters und für HR einschließlich Recruiting zuständig, bewertet den Fachanwaltstitel deutlich zurückhaltender. „Grundsätzlich beweist jemand, der den Fachanwaltstitel oder einen anderen Titel wie den LL.M. hat, dass er leistungsbereit ist, und das ist immer gut. Ein solcher Titel bedeutet jedoch vielen Mandanten recht wenig“, sagt Barth. Fachanwaltstitel stünden in der Kanzlei nicht im Fokus; nur eine sehr geringe Zahl der dort Tätigen trage überhaupt einen.

Abweichende Meinung: Als ein „Relikt aus vergangenen Zeiten“ sieht Christoph Barth von Linklaters Fachanwaltstitel. Für ihn zählen wirtschaftliches Verständnis und Mandantenkontakt mehr. Foto: Linklaters

Barth hält die Bezeichnungen außerdem für schwer anschlussfähig im internationalen Kontext: „Ich sehe das eher als Relikt aus traditionellen Zeiten. Diese Titel sind im internationalen Umfeld nicht relevant, einen LL.M. würden unsere britischen Kollegen gar nicht erst in ihrer Signatur aufführen.“ Und der Fachanwalt sei im internationalen Umfeld schlicht unbekannt. Entscheidender seien Fähigkeiten, die sich unmittelbar in Mandatsarbeit übersetzen lassen: „Hat jemand ein wirtschaftliches Verständnis? Kennt er sich mit generativer KI aus und kann damit umgehen?“ Ein MBA würde ihn zudem eher überzeugen als der Fachanwaltstitel. Wenn jemand den Titel dennoch anstrebe, werde das grundsätzlich ermöglicht – aber im Regelfall als persönliche Entscheidung verstanden, sozusagen ein Privatvergnügen. „Ich habe jeden Respekt, wenn jemand so etwas tut und sich weiterbildet, aber wir streben als Kanzlei solche Titel nicht an“, sagt Barth.

Spezialisierung ist nahezu überall notwendig, aber der Fachanwaltstitel ist nicht in jedem Umfeld der maßgebliche Nachweis. In spezialisierten Kanzleien kann er ein Aushängeschild sein, in einzelnen Rechtsgebieten sogar ein Mandatskriterium. In international ausgerichteten Einheiten dagegen wird die persönliche Eignung stärker nach Trackrecord, wirtschaftlicher Einordnung und zunehmend nach technologischer Kompetenz bewertet. Für nationale Titel gibt es wenig Verständnis.


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