Universität Tübingen: Jura-Fakultät bleibt eigenständig

Die Tübinger Juristen haben erfolgreich protestiert: Bei der Zusammenlegung von Fakultäten bleibt die Juristische Fakultät verschont und behält als „Kleinfakultät“ mit 22 Professuren ihre Eigenständigkeit.Das Tübinger Rektorat hatte Presseberichten zufolge eine andere Lösung favorisiert. Die Rechtswissenschaftler wären demnach unter das Dach einer gemeinsamen Fakultät mit den Wirtschaftswissenschaftlern gekommen. Wäre der Plan gelungen, dann hätte es vier große Fachbereiche gegeben sowie zwei kleine – die beiden theologischen Fakultäten, an denen jeweils nur 15 Professoren tätig sind, besitzen Bestandsschutz durch einen Staatsvertrag.
Nun beschloss der Senat die Schaffung von vier Großfakultäten ohne Berücksichtigung der Jura-Professuren. Die Juristische Fakultät – eine der Gründungsfakultäten der Universität im Jahr 1477 – ist nach der Neuordnung die drittkleinste Einheit der Universität. Dekan ist der renommierte Arbeitsrechtler Professor Dr. Hermann Reichold.
Die Medizinische Fakultät bleibt als Großfakultät mit 102 Professuren bestehen. Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler bilden einen Fachbereich für Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften mit 49 Professuren. Eine große Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät verfügt in Zukunft über 126 Professuren. Schließlich wird die neue Philosophische Fakultät mit 79 Professuren die bisherigen Fakultäten der Philosophen, Historiker, Neuphilologen und Kulturwissenschaftler vereinigen.
Universitätsrektor Bernd Engler zeigt sich in einer offiziellen Mitteilung zufrieden, dass der vom Rektorat angestoßene Prozess der Neustrukturierung so schnell zu einem einvernehmlichen Ergebnis geführt habe: „Moderne und effiziente Fakultätsstrukturen sind notwendig, um die Einführung der Finanzbuchhaltung, eine Neuordnung der Prüfungsverwaltung und die bisherige Fakultätsgrenzen überschreitenden Graduiertenakademien zu ermöglichen.“ (ML)


Teilen:

azur Mail abonnieren