Steuerrecht: Neuer LL.M.-Studiengang an der RFH geplant

Ab dem Wintersemester 2015/16 bietet die Rheinische Fachhochschule Köln einen neuen LL.M.-Studiengang Steuerrecht an. Studierenden werden Kenntnisse und Methoden des Steuerrechts für leitende Positionen im Berufsfeld der Steuerberatung vermittelt.

Der Masterstudiengang richtet sich an Juristen mit mindestens erstem Staatsexamen, Bachelorabsolventen in Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft oder anderen wirtschaftsorientierten Kombinationsstudiengängen mit einschlägigen Grundkenntnissen auf steuerrechtlichen Gebieten. Die Studieninhalte werden wissenschaftlich und praxisorientiert aufbereitet.

Speziell Disziplinen wie Einkommens-, Bilanz-, Umsatz- oder internationales Steuerrecht sind nach den Angaben der Hochschule anwendungsorientiert ausgerichtet und bereiten auf einen steuerberatenden Beruf vor. Der LL.M. eignet sich auch für die Vorbereitung auf das Steuerberater-Examen. Vor drei Jahren hatte die RFH bereits einen Masterstudiengang Taxation mit dem Abschluss M.A. eingerichtet. Der LL.M. ersetzt diesen Studiengang in der Angebotspalette von ‚Wirtschaft & Recht‘.

Die RFH ist eine staatlich anerkannte Hochschule in privater Trägerschaft. Die monatlichen Kosten betragen 385 Euro. Der Master umfasst 60 ECTS und kann in drei Semestern Vollzeit oder berufsbegleitend mit entsprechend längerer Studiendauer erworben werden. Eine Verkürzung auf zwei Semester ist möglich. Die Lehrveranstaltungen finden als Blockveranstaltungen in kleinen Lerngruppen statt, ganztägig freitags und samstags. (Markus Lembeck)

Im Internet: http://www.rfh-koeln.de/steuerrecht

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