Rheinisches Institut für Notarrecht gegründet

Um mehr praktische Elemente in die Ausbildung junger Juristen einzubringen und Veränderungen wie auch Probleme im Notarrecht gemeinsam anzugehen, unterzeichneten die Universität Bonn und die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung im November einen Vertrag zur Gründung eines Instituts für Notarrecht. Es gibt nicht viele Institute für Notarrecht: das zentrale in Würzburg sowie die Institute an den Universitäten München, Jena, Berlin. Diese drei Institute werden wie auch das neue in Bonn finanziell überwiegend von den Notaren der Region getragen.
Das Bonner Institut hat die Besonderheit, von allen linksrheinischen Notaren getragen zu werden, also der alten Rheinprovinz bis Saarbrücken – soweit in der französischen Besatzung vor 1800 die „Nur-Notare“ nach französischem Recht eingeführt wurden. Aufgrund dieses großen Einzugsraums bot sich Bonn als Sitz des Instituts an. Die Gründer wollen auch mit anderen juristischen Fakultäten dieses Raumes kooperieren.
Von der Zusammenarbeit sollen Hochschule und Notare gleichermaßen profitieren. In Kooperation zwischen Professoren und Notaren sollen Fragen der aktuellen Rechtsentwicklung in wissenschaftlichen Symposien vertieft werden. Dazu sind auch gemeinsame Publikationen geplant. Der Blick und die Belange der Praxis werden so in die wissenschaftliche Diskussion eingebracht. Dieser neue Dialog wird nach Auffassung der Hochschule das wissenschaftliche Profil und die Praxisorientierung des juristischen Fachbereichs in Bonn weiter schärfen.
Der Fachbereich wird versuchen, verstärkt Notare für Lehrveranstaltungen zu spezifischen Fragestellungen zu gewinnen und gleichzeitig das Interesse am Beruf der Notare zu wecken. Seminararbeiten, Doktorarbeiten, Habilitationen und Forschungsprojekte sollen angeregt und gefördert werden.


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