Laptop auch in der ersten Staatsprüfung erlaubt

In Rheinland-Pfalz können Jurastudierende den staatlichen Teil ihres ersten Examens künftig auch mit dem Laptop absolvieren. Den Laptop-Einsatz im zweiten Examen haben bislang unter anderem Bayern und Sachsen-Anhalt angekündigt. Rheinland-Pfalz ist jetzt das erste Bundesland, das diese Möglichkeit ausdehnt.

„Damit erreichen wir einen weiteren Meilenstein in der Digitalisierung der juristischen Ausbildung!“, erklärte Justiz-Staatssekretär Dr. Matthias Frey die Ankündigung. Das Landesprüfungsamt für Juristen habe die Kandidatinnen und Kandidaten des Examenstermins für August 2023 darüber informiert, dass sie zum ersten Mal wählen können, ob sie die Aufsichtsarbeiten elektronisch oder handschriftlich anfertigen möchten. Nach Auskunft des Landesjustizministeriums hat sich das Verfahren der elektronischen Prüfung im zweiten juristischen Examen bewährt. Es wurde im Herbst 2021 zum ersten Mal angeboten. Nun können die Prüflinge auch bei den Klausuren in der Pflichtfachprüfung des ersten Examens auf den Kugelschreiber verzichten.

Die Möglichkeit, die Klausuren mit digital an einem Computer zu schreiben, wird sowohl in Mainz als auch Trier bestehen. Die dortigen Universitäten bieten den Staatsexamens-Studiengang Jura an. Innerhalb der Anmeldefrist muss sich jede Kandidatin und jeder Kandidat entscheiden, ob sie oder er die Klausuren handschriftlich oder elektronisch anfertigen wird. Eine Wechselmöglichkeit zwischen handschriftlicher und elektronischer Anfertigung besteht im laufenden Prüfungsdurchgang nicht.


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