Jurastudium: NS-Zeit soll verbindliches Thema werden
„Neu über Recht und Unrecht nachdenken“ – dazu fordert Bundesjustizministerin Christine Lambrecht auf. Sie kündigt eine Änderung des Richtergesetzes an. Ihrem Vorschlag zufolge soll es im Jurastudium Pflicht werden, sich mit dem NS-Unrechtssystem auseinanderzusetzen. Der Ministerin geht es dabei aber um mehr als reines Faktenwissen.
Die Initiative für die mögliche Änderung hatte der Bundestag ergriffen und die Regierung beauftragt, einen Vorschlag auszuarbeiten. Bisher liegt noch kein konkreter Entwurf vor, dieser soll aber nach Aussage von Lambrecht in den nächsten Wochen kommen. Was allerdings jetzt schon feststeht: In Zukunft sollen sich die Studentinnen und Studenten innerhalb der Pflichtfächer mit dem Unrechtsregime auseinandersetzen. Das geht aus einem Beitrag der Bundesjustizministerin für die FAZ hervor, erschienen am 27. Januar, dem Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus.
Wenn es um die Ausbildung geht, macht das Deutsche Richtergesetz bisher im Paragrafen 5a nur allgemeine Vorgaben. Es gehöre zum Studium, sich mit den „philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen“ des Rechts zu beschäftigen.
Einige Universitäten bieten bereits Lehrveranstaltungen an, in denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Rolle der Justiz während der NS-Zeit untersuchen. Allerdings sind diese Kurse bisher freiwillig und nicht Teil des Pflichtstoffs. Dies gilt es nun zu ändern, davon ist Lambrecht überzeugt. Für sie ist es sowohl Teil einer „wertvermittelnden Juristenausbildung“ als auch des Berufsethos, sich mit den „tiefsten Abgründen unserer Rechtsgeschichte“ auseinanderzusetzen.
Ziel der Neuerung ist es, den Studenten vor Augen zu führen, wie anfällig das Recht für ideologischen Missbrauch ist. Damit sollen sie bereits während ihrer Ausbildung dazu angehalten werden, Recht und Rechtsprechung immer wieder kritisch zu hinterfragen. (Michael Forst)