Jenseits von Oxbridge: Zum LL.M.-Studium nach Großbritannien

AZ02/17

Ein Beitrag aus azur 2/2017.

Ein LL.M. im Juristen-Lebenslauf wird von deutschen Wirtschaftskanzleien gerne gesehen. Vor allem auf die fundierten ­Englischkenntnisse kommt es ­ihnen dabei an. So liegt es für viele Jurastudenten nahe, ­diese Zusatzqualifikation in Groß­britannien zu erwerben. Doch was bringt der Magister im Arbeitsleben?

Von Konstanze Richter

Wer an ein Studium im Vereinigten Königreich denkt, denkt automatisch an Oxford oder Cambridge. Traditionsreich, tough und teuer. Doch auch jenseits der Eliteuniversitäten können deutsche Jurastudenten eine Menge lernen. Allen voran die notwendigen Englischkenntnisse erwerben, an denen – egal ob in der Rechtsabteilung eines Konzerns, in deutschen oder internationalen, kleinen, mittleren oder großen Kanzleien – heute kein Wirtschaftsanwalt mehr vorbei kommt. „Rund die Hälfte meiner Arbeit läuft auf Englisch“, sagt Dr. Heiner Feldhaus. Der 33-Jährige berät bei DLA Piper in Köln viele internationale Mandanten aus der Immobilienbranche. Noch ausgeprägter ist der Bedarf bei Kristina Wagner von Harmsen Utescher in Hamburg. Die 30-Jährige arbeitet vor allem im Marken- und Wettbewerbsrecht. „Durch die vielen Kontakte mit ausländischen Unternehmen arbeite ich bis zu 70 Prozent in englischer Sprache.“ Beide ­Associates haben einen LL.M. erworben.

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Heiner Feldhaus, DLA Piper

Die Qualifikation gilt vielen Kanzleien als Nachweis für fundierte Sprachkenntnisse – vor allem, wenn sie im angloamerikanischen Sprachraum erworben wurde. Kein Wunder also, dass von den rund 150 Jurastudenten, die sich pro Jahr beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) um eine Förderung ihres LL.M. bewerben, etwa 70 nach Großbritannien und 70 in die USA streben.

So entschied sich auch Feldhaus 2010 für das Zusatzstudium in Edinburgh – und damit bewusst gegen Frankreich, wo er bereits im Rahmen des Erasmus-Programms ein Jahr verbracht hatte. „Englisch ist im juristischen Alltag einfach viel wichtiger und das Studium in Großbritannien vermittelt ein gutes Grundverständnis sowohl für die juristische als auch die Alltagssprache.“ Zwar werden die Inhalte des LL.M. auch anderwo auf Englisch gelehrt. „Dort kann man aber nicht immer davon ausgehen, dass die Sprache auch im privaten Umfeld gleichermaßen intensiv genutzt wird“, so Marian Niestedt, ­Recruiting Partner bei Graf von Westphalen (GvW).

Multikulti an den Universitäten

Englisch im Alltag ist aber selbst an englischen Hochschulen nicht immer selbstverständlich. Die Universitäten in Großbritannien ziehen Studenten aus der ganzen Welt an. Von den insgesamt 13.230 Postgraduierten, die der Higher Education Statistics Agency (HESA) zufolge im akademischen Jahr 2015/16 an den juristischen Fakultäten des Landes eingeschrieben waren, stammten mehr als die Hälfte nicht von den britischen Inseln. Der größte Anteil der ausländischen Studenten kommt aus sogenannten Drittländern außerhalb der EU wie China und Indien, gefolgt von den USA. Unter den EU-Ausländern stammen die meisten aus Deutschland.

Da muss man nach Einheimischen schon mal gezielt suchen. „An der Uni habe ich verhältnismäßig wenig mit Engländern oder Schotten zu tun gehabt“, erzählt IP-Rechtlerin Wagner, die ihren LL.M. 2014/15 in Glasgow absolvierte. Ähnliche Erfahrungen machte Jana Dahlgaard 2010/11 an der University of the West of England (UWE) in Bristol: „Wegen einer damals bestehenden Zusammenarbeit mit der WWU Münster studierten hier regelmäßig auch deutsche Juristen“, sagt die Anwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht bei Graf von Westphalen.

Bewusst mied die heute 31-Jährige deshalb die von der Universität angebotenen Unterkünfte. „Dort läuft man Gefahr, dass man wieder nur mit anderen deutschen Studenten zusammen wohnt.“ Diese Erfahrung hatte sie bereits während eines Erasmus-Semesters in Sheffield gemacht. „Das fördert natürlich nicht die Sprachkenntnisse.“ So suchte sie sich auf eigene Faust privat eine Unterkunft und landete in einer WG – mit zwei Litauern.

Persönliche Betreuung

Doch der LL.M. in England bietet weit mehr als Sprachkenntnisse. „Das Studium ist völlig anders aufgebaut als in Deutschland“, erläutert Dahl­gaard. „Steht an deutschen Universitäten die konkrete Falllösung im Mittelpunkt, pflegen englische Hochschulen einen wissenschaftlicheren Ansatz mit Rechtsfragen, die auch losgelöst von konkreten Sachverhalten besprochen werden.“

Kern des Studiums sind Seminare in kleinen Gruppen. Unter Leitung eines Tutors werden hier rechtliche Themen diskutiert. Die Betreuung ist sehr persönlich, der Professor mehr ein Moderator der Seminare. Balsam für die an überfüllte Hörsäle und Frontalunterricht gewöhnten Deutschen, die vor allem auch den lockeren Umgang zwischen Lehrpersonal und Studenten positiv bewerten. Gleichzeitig verlangt das System den Studenten aber auch eine größere Eigeninitiative ab. Denn die Tutorials machen nur einen kleinen Teil des wöchentlichen Arbeitspensums aus. „Dafür bekommen die Studenten eine lange Leseliste, die sie abarbeiten müssen“, erzählt Markenrechtlerin Wagner.

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Deutschstunde: Jana Dahlgaard, Graf von West­phalen, finanzierte ihr Studium mit Sprachunterricht.

Hinzu kommen Aufgaben wie Essays, Präsentationen oder Gruppenprojekte, die bis zum nächsten Treffen vorbereitet und dann besprochen werden. „Auf den ersten Blick sah der Stundenplan nicht nach viel Arbeit aus. Aber wer sich reinkniet, der ist ganz schön beschäftigt“, erinnert sich Dahlgaard. Am Ende steht die Master-Arbeit. „Das ist echtes wissenschaftliches Arbeiten und eine Herausforderung“, so die GvW-Anwältin. Doch wer in Deutschland die erste juristische Prüfung hinter sich hat, den kann der das nicht mehr schrecken: „Im Vergleich zum deutschen Staatsexamen ist der Master ein Kinderspiel“, sagt Feldhaus.

Vielfältige Spezialisierungen

Die Inhalte der Seminare sind so vielfältig wie die angebotenen Fachrichtungen. Von A wie Administrative Law bis T wie Trusts – alleine die Juristische Fakultät der Oxford University listet 59 mögliche Rechtsgebiete, an der Edinburgh University können Juristen unter mehr als 70 Kursen, unterteilt in zehn Fachbereichen wie Strafrecht, Öffentliches Recht, Europa- oder Handelsrecht wählen. Wer als Anwalt in Deutschland arbeiten will, wird die rechtlichen Inhalte nur begrenzt in der beruflichen Praxis umsetzen können. Dafür unterscheiden sich das deutsche und britische Rechtssystem zu sehr. Lediglich die Inhalte zum internationalen und EU-Recht lassen sich für die Arbeit in Deutschland nutzen. Trotzdem lohnt es, sich Gedanken zu machen, welches Fach für die spätere Karriere von Vorteil sein könnte.

So entschied sich Medienrechtlerin Wagner gezielt für den LL.M. in Intellectual Property and Digital Economy. „Schon im Referendariat habe ich mein Interesse für IP entdeckt“, sagt die Anwältin, die die Zusatzqualifikation nach dem Zweiten Staatsexamen kurz vor dem Einstieg in den Berufsalltag erwarb. „Da Markenrecht in ­Europa harmonisiert ist, kann ich die in Schottland gelernten Inhalte durchaus anwenden.“

Auch Feldhaus, der bereits im Studium einen Schwerpunkt auf Unternehmensrecht gelegt hatte, wählte mit Commercial Law ein verwandtes Thema. Das kommt bei Kanzleien gut an: „Eine Art roten Faden im Lebenslauf fällt positiv auf“, sagt Graf von Westphalen-Recruiter Niestedt. „Das zeigt schließlich das Interesse an einem bestimmten Fachthema. Ausschlaggebend sind letztendlich aber die Sprachkenntnisse und Auslandserfahrungen.“ Seine Kollegin Dahlgard entschied sich jedenfalls dafür, ihrer Neigung zu folgen. Zwar absolvierte sie ihren LL.M. in International Trade Law, die Masterarbeit aber schrieb sie in ,International Financial Crime‘. „Da hat sich meine frühere Vorliebe für Strafrecht durchgesetzt“, sagt sie. Ein bisschen Spaß soll ein Auslandsjahr ja auch bringen.

Brexit wirft seine Schatten voraus

Ein Spaß, der seinen Preis hat – auch jenseits der Eliteuniversitäten Oxford und Cambridge. Je nach Hochschule kann der LL.M. in Großbritannien zwischen 4.500 und 21.500 GBP (rund 5.000 und 23.500 Euro) kosten. Noch. Denn bisher zahlen EU-Ausländer die sogenannten „home fees“ und damit genauso viel wie Briten, wohingegen die Gebühren für Studenten aus Nicht-EU-Ländern um ein Vielfaches höher liegen. Ähnlich verfahren die irischen Hochschulen. Als das Trinity College in Dublin 2010 bestimmte, dass künftig 15 Prozent aller Studienplätze an Studenten aus dem außereuropäischen Ausland vergeben werden, vermuteten Kritiker vor allem finanzielle Gründe hinter der Entscheidung. Dem Vernehmen nach zogen Universitäten im Vereinigten Königreich mit eigenen Quoten nach und beschränkten damit gleichzeitig die Plätze für Studenten aus dem EU-Ausland.

Offiziell bestätigt ist dieses Vorgehen jedoch nicht. „Sollte es eine Quote geben, so wird sie an den einzelnen Universitäten und gegebenenfalls auch in den Fachbereichen unterschiedlich ausfallen“, kommentierte der DAAD. Und vonseiten der HESA heißt es: „Uns ist nichts von einer derartigen Quote bekannt. Diese könnte schließlich als ungesetzlich und diskriminierend eingestuft werden.“ Ob Quote oder nicht: Der Anteil der Postgraduierten aus Drittländern stieg in allen Studienfächern laut HESA seit 2007/08 um über 37 Prozent. Der Anteil der Studenten aus dem EU-Ausland wuchs im gleichen Zeitraum nur um etwas mehr als 17 Prozent. Nach einem Brexit drohen ihnen nun Studiengebühren, wie sie derzeit ihre asiatischen, amerikanischen oder afrikanischen Kommilitonen zahlen.

Auch wenn hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, gingen die Zahlen der Bewerber aus dem EU-Ausland seit dem Brexit-Votum im Juni 2016 britischen Presseberichten zufolge um sieben Prozent zurück. Hinzu kommt die Sorge wegen des von Premierministerin Theresa May im Sommer 2017 angekündigten verschärften Zuwanderungsgesetzes, das die Freizügigkeit auch für ausländische Studenten begrenzen soll. Dagegen laufen die Universitäten allerdings Sturm. Schließlich spülen die internationalen Hochschüler knapp ein Drittel der Studiengebühren in ihre Kassen.

Finanzieller Kraftakt

Auch ohne Brexit ist der LL.M. ein finanzieller Kraftakt. Zu den genannten Studiengebühren kommen noch die Lebenshaltungskosten, und die sind in England auch nicht von Pappe. Viele ­Juristen sparen gezielt für das Auslandsjahr, wie DLA-Associate Feldhaus und IP-Rechtlerin Wagner, oder jobben in England neben dem Master-Studium, wie Dahlgaard, die Deutschunterricht gab.

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Chance genutzt: Kurz vor ihrem Einstieg bei ­Harmsen Utescher nutzte Kristina Wagner die ­Gelegenheit zu einem Auslandsaufenthalt.

Andere bewerben sich um Stipendien. Hier sollte man sich möglichst frühzeitig informieren. Dabei rät die GvW-Anwältin, sich nicht nur auf bekannte Anbieter wie den DAAD oder Stiftungen zu konzentrieren: „Es lohnt sich, an der deutschen Uni, an der man eingeschrieben ist, nachzufragen. Auch englische Hochschulen bieten Stipendien für ausländische Studenten.“ Neben Voll- gibt es Teilstipendien und Einmalzahlungen. So können sich junge Juristen etwa bei einigen Kanzleien um einen Zuschuss zu Sach- und Reisekosten bewerben.

Zeit nehmen für den Bewerbungsprozess

Ob mit Stipendium oder ohne, LL.M.-Anwärter müssen sich in jedem Fall auf einen aufwendigen und langwierigen Bewerbungsprozess einstellen. „Am besten, man fängt ein Jahr vor dem geplanten Aufenthalt an, sich zu kümmern“, rät Dahlgaard. Die meisten Jurastudenten wollen nach dem Ersten Staatsexamen ins Ausland. „So stecken sie während der Bewerbung mitten in der Prüfungsphase. Parallel dazu die zahlreichen Unterlagen fertigzustellen und sich auf die Vorstellungsgespräche für ein Stipendium vorzubereiten, ist dann zusätzlicher Stress.“

Finanzierung und Unterkunft sollte vor der Abreise in trockenen Tüchern sein. Alles andere können Studenten laut Dahlgaard am besten vor Ort erledigen. „Die wenigsten werden erst einen Tag vor Kursbeginn anreisen. Es lohnt sich auf jeden Fall, an den Orientierungsprogrammen der Universitäten teilzunehmen.“ Die Zeit könne zudem für Behördengänge genutzt werden, etwa die Einrichtung eines Kontos oder die Regelung der Krankenversicherung sowie die Beantragung einer Sozialversicherungs­nummer für diejenigen, die neben dem Studium jobben wollen.

Der LL.M. zahlt sich aus

So eignen sich die jungen Juristen im Ausland nicht nur die geforderten Sprachkenntnisse an und knüpfen internationale Kontakte, sondern lernen nebenher, sich in einer fremden Umgebung zurechtzufinden. „Ich würde jedem Studenten raten, so ein Auslandsjahr einzulegen – egal ob im Rahmen von Erasmus oder dem LL.M.“, sagt Immobilienrechtler Feldhaus. Zwar bieten vielen Kanzleien ihren Anwälten über Secondments die Möglichkeit, ein paar Monate ins Ausland zu gehen. Doch für viele Juristen wird es mit dem Einstieg ins Berufsleben immer schwieriger, diese Erfahrung nachzuholen.

Welche Hochschule sie dafür wählen, ist eher nebensächlich. „Ob jemand in Oxford oder Liverpool studiert hat, spielt eine eher untergeordnete Rolle“, sagt GvW-Recruiting Partner Niestedt. Die Qualifikation zahlt sich ihm zufolge für die Berufseinsteiger in jedem Fall aus – auch finanziell: „Wie eine Promotion wird auch der LL.M. bei der Vergütung berücksichtigt.“ <<<

 


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