„Gezielte Fehlinformation“ zum Bachelor für Juristen
Recht deutlich hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) auf eine Pressemitteilung des Deutschen AnwaltVereins (DAV) zur Fachtagung „Der Bologna-Prozess und die Juristenausbildung in Deutschland“ reagiert und von „gezielter Fehlinformation“ gesprochen.Der DAV, der die Tagung zusammen mit dem Deutschen Juristen-Fakultätentag und dem Deutschen Hochschulverband am 22. September in Berlin durchgeführt hatte, erklärte in seinem Pressedienst die Bilanz der Tagung wie folgt: „Ein grundständiges dreijähriges Bachelorstudium qualifiziert nicht zum Beruf des Richters oder des Rechtsanwalts.“ Die Replik der HRK, ebenfalls per Presse-Statement: „Dies wird von keinem an dem Prozess beteiligten Akteur angestrebt.“ Und: „Es ensteht der Eindruck, dass hier gezielte Fehlinformationen gestreut werden, um eine Verunsicherung in den Hochschulen und in der Öffentlichkeit zu bewirken.“
Die Zukunft der Staatsexamensstudiengänge in den Fächern Rechtswissenschaften und Medizin ist noch offen. Die Juristen haben zuletzt im Jahr 2003 eine Reform über die Bühne gebracht, die allerdings die Studienstruktur und -dauer sowie die Zielfiktion „Befähigung zum Richteramt“ nicht angerührt hat. Von der Studiendauer aus betrachtet, würde das Absolvieren eines Bachelor-Studiums mit anschließendem, möglicherweise fachlich spezialisierten Master-Studiengang wie das jetzige Jurastudium circa zehn Semester dauern. Die erste Staatsprüfung würde in der bekannten Form wegfallen und durch studienbegleitende Leistungsnachweise und eine Abschlussprüfung ersetzt, wie es in nahezu allen anderen Studiengängen üblich ist und wie es neun von zehn Jura-Studierende laut einer Studie des Bundesbildungsministeriums befürworten würden (azur-mail Juli 2005).
Daran könnte wie gewohnt ein Referendariat bzw. eine nach den Anforderungen des Arbeitsmarktes ausgerichtete Praxisphase anschließen. Eine weitere Prüfung müsste sich nach den Anforderungen des angestrebten Berufs richten – ein Staatsexamen für den kleineren Teil der Absolventen, der den Richterdienst oder eine Behörden-Laufbahn anstrebt, und eine Zugangsprüfung für die Mehrheit, die den Anwaltsberuf ergreifen will.