„Niedrige Priorität“: Referendare in der Corona-Krise
Der juristische Ausbildungsdienst gerät durch die Corona-Krise in vielen Ländern ins Stocken. Nordrhein-Westfalen hat sogar für den Monat April kurzfristig die Einstellung der Referendare komplett ausgesetzt. Auch der Betrieb der Gerichte ist eingeschränkt.
NRW ist das einzige Bundesland, das monatlich Referendare einstellt. Mit dem größten OLG-Bezirk deutschlandweit in Hamm, sowie den Bezirken von Köln und Düsseldorf wird diese Entscheidung eine große Zahl von jungen Juristen treffen, die nun kurzfristig ohne Beschäftigung für den April sind. Das bedeutet finanziell den Wegfall der Unterhaltsbeihilfe von 1.325 Euro in NRW. Auch mündliche Prüfungen sind zunächst bis Mitte April eingestellt.
Der juristische Vorbereitungsdienst ist in den Ländern sehr unterschiedlich organisiert. So stellt zum Beispiel Hamburg alle zwei Monate Referendare ein, Bayern und Baden-Württemberg oder Sachsen nur zweimal im Jahr, Berlin viermal jährlich. Wie die weiteren Auswirkungen auf die Starttermine für das Referendariat in anderen Ländern sein werden, ist noch nicht absehbar.
Akten an der Pforte
Was die laufenden Stationen betrifft, wurden inzwischen in vielen OLG-Bezirken Maßnahmen getroffen, um insbesondere den direkten Kontakt zu verringern. Beispielsweise soll durch die Abgabe der bearbeiteten Akten an der Pforte der Kontakte zum persönlichen Ausbilder verringert werden. Auch digitale Bearbeitung solle durch eine Anonymisierung der Akten möglich gemacht werden, teilte das Hessische Justizministerium mit. Allerdings, so die Behörde, habe die Referendarausbildung angesichts der Herausforderungen „sicherlich nicht die höchste Priorität”.
Der Präsenzunterricht in den Arbeitsgemeinschaften wurde in den meisten Ländern bis auf Weiteres eingestellt. Digitale Lösungen und Videokonferenzen werden bereits genutzt. Auch diejenigen Referendare, die sich gerade in ihrer Anwaltsstation befinden, werden die Auswirkungen zu spüren bekommen. Der Großteil der Kanzleien hat auf Homeoffice umgestellt. Viele haben Gruppen gebildet mit Mitarbeitern, die wechselnd zu Hause oder im Büro arbeiten, um ein Infektionsrisiko innerhalb der Kanzlei zu verringern.
Gerichte laufen auf Sparflamme
Auch die Gerichte verändern ihren Betrieb in der Corona-Krise. Vor allem die Eilverfahren werden vorgezogen. Teilweise versuchen Richter, schriftlich zu entscheiden und verzichten auf eine mündliche Verhandlung. Andere Entscheidungen müssen aufgeschoben werden.
Der Bundestag hatte im März beschlossen, dass insbesondere Strafverfahren nicht platzen dürfen. Somit dürfen sie nun maximal drei Monate und zehn Tage unterbrochen werden, indem ein zusätzlicher Hemmungstatbestand in die Strafprozessordnung eingeführt wurde.