Polnischer Jurist kann Referendar werden

Zum ersten Mal hat ein Studienabsolvent aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat vor dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) die für den Zugang zum deutschen Rechtsreferendariat erforderliche Eignungsprüfung bestanden.Der erfolgreich geprüfte Kandidat stammt aus Polen. Er hat Rechtswissenschaft an der Adam-Mickiewicz-Universität in Poznan und deutsches Recht an der Europa-Universität-Viadrina in Frankfurt (Oder) studiert. Nach einem erfolgreichen Zweiten Juristischen Staatsexamen steht ihm der Weg zu einer Rechtsanwaltstätigkeit in Deutschland offen.
Die Eignungsprüfung ist für Absolventen juristischer Fakultäten eines anderen EU-Mitgliedsstaates vorgesehen, die in Deutschland den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren wollen. Sie dient dem Nachweis ausreichender Kenntnisse im deutschen Recht. Danach ist die Zulassung des Bewerbers oder der Bewerberin zum deutschen Rechtsreferendariat in allen Bundesländern möglich.
Die Eignungsprüfung für EU-Ausländerinnen und -Ausländer wird seit März dieses Jahres deutschlandweit ermöglicht; ihre Vorgaben sind von einem besonderen Ausschuss der Justizministerkonferenz entwickelt worden. Mit der Prüfung folgen die Bundesländer der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Im März 2003 hatte dieser in seiner so genannten „Morgenbesser“-Entscheidung festgestellt, dass es gegen EU-Recht verstößt, Absolventinnen und Absolventen einer juristischen Fakultät eines anderen Mitgliedsstaates vom juristischen Vorbereitungsdienst auszuschließen, nur weil sie keinen juristischen Abschluss des Landes aufweisen, in dem sie den Vorbereitungsdienst abzuleisten wünschen.
http://www.berlin.de/sen/justiz/index.html


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