Diversity: Unternehmen knüpft Mandatierung an Quote
Der Schweizer Pharmakonzern Novartis verknüpft eine Mandatsvergabe an Kanzleien mit strengen Diversitätsvorgaben. Wer bestimmte Quoten nicht erfüllt, dem drohen künftig Vertragsstrafen.
Der Großteil der Kanzleien tut sich schwer damit, eine nennenswerte Frauenquote bis in die Partnerschaft umzusetzen. Auch im Jahr 2019 war der Frauenanteil unter den Beförderungen in den Top-50-Kanzleien deutlich kleiner, als der von Männern (zum Artikel). Immer mehr Unternehmen, die in der Regel deutlich diversere Teams in ihren Rechtsabteilungen aufweisen, setzen nun Kanzleien unter Druck, dies zu ändern.

Shannon Klinger, General Counsel von Novartis
Nun verkündete der Pharmakonzern Novartis sein neues Panel, also die Kanzleien, mit denen das Unternehmen regelmäßig zusammenarbeitet. Dabei setzten die Schweizer ein klares Statement zu Divseristät. Künftig müssen diese Kanzleien 30 Prozent der abzurechnenden Associates- und 20 Prozent der Partner-Arbeitszeit von weiblichen, ethnisch diversen oder Mitgliedern der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen- und Transgender-Gemeinde erbringen. Sollte eine der Kanzleien die Anforderung in einem Mandat nicht erfüllen, dann sind Kürzungen der Vergütung von 15 Prozent auf die projektweit entstandenen Beraterkosten vorgesehen. Ähnliche Anforderungen an Panelplatzierungen hatten zuvor bereits Intel und Uber umgesetzt.
„Die Rechtsabteilungen spielen eine unglaublich wichtige Rolle, wenn es darum geht sicherzustellen, dass der Berufsstand der Juristen seine Bemühungen mit Blick auf Diversität und Inklusion beschleunigt“, sagte die Group General Counsel von Novartis Shannon Klinger in einer Stellungnahme. Novartis fühle sich den Zielen der globalen UN-Diversity-Standards verpflichtet. Bis 2023 wolle man Lohngerechtigkeit und Lohntransparenz durchsetzen. Deshalb müssten auch die Kanzleien, die mit Novartis zusammenarbeiten, nachweislich hinter diesen Zielen stehen.
Außerdem will der Konzern bei der Auswahl der mandatierten Kanzleien zukünftig verstärkt auf Technik und Datenanalyse setzen und die Bezahlung nach Stundensatz durch alternative Vergütungsformen ersetzen. Die Vergütung solle sich vor allem am Mehrwert orientieren, den Novartis zusammen mit den mandatierten Kanzleien generiert.
Auf dem neuen Panel des Schweizer Pharmaunternehmens finden sich 22 Kanzleien:
- Alston & Bird
- Arnold & Porter
- Bird & Bird
- Brinks Gilson & Lione
- Freshfields Bruckhaus Deringer
- Gibson Dunn & Crutcher
- Goodwin Proctor
- Greenberg Traurig
- Hogan Lovells
- Kirkland & Ellis
- Latham & Watkins
- Linklaters
- Mayer Brown
- Morgan Lewis & Bockius
- Morrison & Foerster
- Munger Tolles & Olson
- O’Melveny & Myers
- Sullivan & Cromwell
- Troutman Sanders
- Williams & Connolly
- WilmerHale
- Womble Bond Dickinson
Nicht alle ehemaligen Panelkanzleien haben es also erneut auf das Novartis-Panel geschafft. Laut ‚The Lawyer‘ verloren unter anderem Allen & Overy, Simpson Thacher & Bartlett, White & Case ihre Plätze. Auch Cravath Swaine & Moore, Covington & Burling, Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan und McDermott Will & Emery sind nicht mehr dabei.