Neue Professoren mit Anwalts-Erfahrungen
Kurz hintereinander melden zwei deutsche Universitäten die Ernennung von Professoren, die parallel zu ihrer wissenschaftlichen Qualifikation auch als Anwälte gearbeitet haben – ein gutes Zeichen für praxis-orientierte Ausbildung.An der Universität Münster wurde zum November 2002 Dr. Christoph Watrin zum Professor und Direktor des Instituts für Unternehmensrechnung und -besteuerung ernannt. Watrin war vorher Sozius als Rechtsanwalt und Steuerberater im Düsseldorfer Büro von Haarmann Hemmelrath. Nach Dissertation und Habilitation an der Universität Köln war er dort auch als Privatdozent tätig.
Zum Lehrprogramm an seiner neuen Wirkungsstätte gehören neben den Klassikern Bilanzsteuerrecht und Steuerbilanzpolitik auch die internationale betriebswirtschaftliche Steuerlehre.
Wie bilanziert man übrigens immaterielle Güter? Eine Frage, bei der vielleicht auch Prof. Dr. Olaf Sosnitza hinzugezogen werden kann. Er hat seit November 2002 den Lehrstuhl für Privatrecht, insbesondere Immaterialgüterrecht an der Universität Würzburg inne.
Von 1994 bis 1997 war er Rechtsanwalt bei Deringer Tessin Herrmann Sedemund (Köln, heute Freshfields Bruckhaus Deringer) und dort vorrangig mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, Urheberrechts und Kartellrechts betraut. 2001 habilitierte er sich an der Universität Bayreuth mit einer Arbeit über Grundfragen des Besitzes.
Nach Lehrstuhlvertretungen in Halle-Wittenberg und Erfurt sowie nach der Ablehnung eines Rufs an die Bucerius Law School in Hamburg folgte Sosnitza 2002 dem Ruf nach Würzburg. Einer seiner Arbeitsschwerpunkte sind Rechtsfragen zu den Neuen Medien. (azur-online/ML)