Migrationsrecht: Bundesrechtsanwaltskammer beschließt neuen Fachanwaltstitel
Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat die Einführung eines Fachanwalts für Migrationsrecht beschlossen, da sie „aktuell und auch langfristig ein Bedürfnis nach qualifiziertem Rechtsrat“ zu diesem Thema sieht. Im ersten Anlauf war der Beschluss im vergangenen März noch an kammerinternen Widerständen gescheitert.
Wer Fachanwalt werden will, muss einen eigenen Lehrgang mit einem Umfang von mindestens 120 Stunden und festen Prüfungen absolvieren und zusätzlich praktische Erfahrung mit Fällen im Fachgebiet nachweisen. Der erste Lehrgang der Deutschen Anwaltakademie in Berlin zum Migrationsrecht ist bereits ausgebucht, weitere Termine der Akademie in Darmstadt und des Deutschen Anwaltsinstituts in Bochum sind für 2016 vorgesehen. Der Ball liegt nun beim Bundesjustizministerium, das den BRAK-Beschluss prüfen und billigen muss. Mit der faktischen Einführung ist voraussichtlich im Sommer 2016 zu rechnen. (Norbert Parzinger)