Konrad Redeker-Stiftung fördert rechtswissenschaftliche Arbeiten

Die Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier fördert Wissenschaft und Forschung durch Geldzuschüsse an Autoren rechtswissenschaftlicher Arbeiten der Jura-Fakultäten in Bonn und Berlin (Humboldt-Universität).Träger dieser Förderung, die z. B. in Form von Stipendien oder Druckkostenzuschüssen erfolgen kann, ist die Konrad Redeker-Stiftung, die jetzt für das Jahr 2004 um Bewerbungen bittet. Termin ist der 31. Oktober 2003.
Die Bewerbungen sollten eine kurze Darstellung des Forschungsvorhabens, die voraussichtliche Dauer der Arbeit, eine Begründung des Förderungsbedarfs sowie ein Befürwortungsschreiben eines Mitglieds der jeweiligen Fakultät enthalten.
Der Namensgeber der Stiftung, Prof. Dr. Konrad Redeker, ist seit beinahe 50 Jahren Anwalt. 1978 wurde er von der Universität Bonn zum Honorarprofessor für Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht ernannt. „azur“ hat Prof. Dr. Redeker im Sommer 2001 porträtiert. Nicht unpassend für den Namensgeber einer Stiftung nannte er dort als sein Motto: „Justitia et caritas et humilitas.“ (azur-online/Markus Lembeck)


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