Interview: „Der Trumpismus zwingt Anwälte, eine rote Linie zu ziehen“

Im Interview mit azur spricht der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio über die Bedeutung des Rechtsstaats für die juristische Profession und darüber, was die Entwicklungen in den USA für Juristinnen und Juristen hierzulande bedeuten.

Udo Di Fabio (72) ist Professor am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn, Abteilung Staatsrecht. Er hat in Jura und Sozialwissenschaften promoviert und war von 1999 bis 2011 Richter am Bundesverfassungsgericht. Regelmäßig beteiligt sich Di Fabio an öffentlichen Debatten, etwa zum westlichen Gesellschaftsmodell oder der Währungsunion. Anfang 2016 veröffentlichte er ein aufsehenerregendes Gutachten zum Umgang der Bundesregierung mit Geflüchteten, das die bayerische Landesregierung in Auftrag gegeben hatte. Di Fabio engagiert sich in mehreren Stiftungen, ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift „Archiv des öffentlichen Rechts“ und war vier Jahre lang Vorsitzender des Freshfields-Ethikkomitees, mit dem die Kanzlei auf die Kritik im Zusammenhang mit ihrem Umgang mit der Cum-Ex-Affäre reagierte.

azur: Sie lehren seit mehr als zehn Jahren unter anderem Verfassungsgeschichte der Neuzeit an der Universität Bonn. Beobachten Sie ein gesteigertes Interesse der Studierenden an diesem Thema?

Udo Di Fabio: Das kann man nicht pauschal beantworten. Selbst wenn man 300 Studentinnen und Studenten vor sich hat, kann man nicht über eine ganze Generation sprechen. Dennoch meine ich, ein gestiegenes Interesse zu beobachten. Man hat früher gesagt, wenn sich die junge Generation für Politik interessiert, ist das gut, und wenn sie uninteressiert ist, ist das schlecht. Man kann es aber auch so sehen: Wenn sich junge Leute für Politik nicht interessieren müssen, weil unsere Republik wohl geordnet ist, ist das ein gutes Zeichen. In einem gestiegenen Interesse kann man auch Sorgen sehen oder sogar ein Symptom einer Krise der Demokratie. Ich glaube, die Aufmerksamkeit ist deshalb gestiegen, weil viele junge Menschen um die Grundlagen einer freien und prosperierenden Gesellschaft fürchten. Wenn ich im Hörsaal über die Verfassungsentwicklung der USA im späten 18. Jahrhundert rede, steigt das Interesse, besonders wenn ich das mit Bemerkungen darüber verbinde, was heute auf dem Spiel steht.

Der Rechtsstaat steht weltweit enorm unter Druck. Aber was ist ein funktionierender Rechtsstaat per Definition?

Das ist eine Frage, die bei Juristen zunächst ein gewisses Zögern hervorruft, weil es für uns so selbstverständlich ist. Ohne Rechtsstaatlichkeit, ohne die Verlässlichkeit von Vertragsabsprachen, ohne die Bestimmtheit von Gesetzen ist im Grunde keine Handlungsfreiheit möglich. Denn ohne die Verlässlichkeit einer Rechtsordnung können sich Menschen nicht koordinieren. Es ist ein Grundbedürfnis des Menschen, dass Verlässlichkeit nicht nur durch persönliches Vertrauen entsteht, sondern auch durch förmliche Garantien. Dafür braucht es einen Staat, der für das Funktionieren der privatrechtlichen Koordinierung sorgt. Wir merken überall dort, wo Korruption herrscht oder wo wir im Völkerrecht von sogenannten ‚Failed States‘ sprechen, dass keine Investitionsentscheidungen der Wirtschaft mehr möglich sind und dadurch enormer wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Wenn wir diese Parameter nehmen und auf die aktuelle Situation in den USA blicken – würden Sie sagen, dass dort elementare Grundprinzipien des Rechtsstaats bereits fehlen?

Die USA sind kein ‚Failed State‘ – das wäre zu weitgehend. Aber wenn man Bilder sieht, wie eine Frau von einem ICE-Beamten in ihrem Auto erschossen wird, beschleicht einen das Gefühl, dass es mit dem Rechtsstaat in den USA vielleicht nicht mehr so weit her sein könnte. Das amerikanische Verfassungssystem mitsamt der Bindung politischer Herrschaft an das Recht steht jedenfalls vor einer Bewährungsprobe. Es wird jetzt sehr darauf ankommen, wie sich die Gerichte, insbesondere der US Supreme Court, verhalten. Man hat den Eindruck, dass auch ein Donald Trump den Richterspruch nicht einfach ignorieren wird. Wir haben es hier bislang nicht mit einem Vorgang der ‚Machtergreifung‘ nach dem Muster des Jahres 1933 zu tun. Deshalb darf man – zumindest fürs erste – ein institutionelles Vertrauen in die amerikanische Demokratie haben. Ich gebe zu, dieses Vertrauen mag hier und da erschüttert sein, denn es wird durch die Trump-Administration auf die Probe gestellt. Aber wie die Probe ausgeht, wissen wir noch nicht.

Was leiten Sie aus den Entwicklungen in den USA für Deutschland ab?

Entwicklungen in den USA können immer nach Europa wirken, im Guten wie im Schlechten. Wir erleben heute, dass populistische Ränder in Europa mit einer gewissen Sympathie nicht nur auf das Putin-Regime schauen, sondern inzwischen auch auf die Trump-Administration. Wenn libertäre Aktivisten wie Elon Musk ihre Sympathie für die AfD offenkundig machen, erkennt man, wie unmittelbar diese Effekte in einer globalisierten Welt sind. Ich bin allerdings überzeugt, dass diese Bewährungsprobe, vor der nicht nur die amerikanische Demokratie und Rechtskultur steht, bestanden und sogar das Selbstbewusstsein der Demokratien in Europa stärken wird.

Und wenn nicht?

Dann haben wir ein Problem. Man muss allerdings sehen, dass das von libertär-populistischer Seite beklagte Übermaß an rechtlicher Regulierung auch von vielen seriösen Wirtschaftsvertretern und Juristen kritisiert wird, ohne dass die gleich ins radikale Lager abschwenken. Man muss sich daher fragen, ob hinter einem Angriff auf Rechtsstaatlichkeit nicht womöglich auch ein Unbehagen gegenüber einem Zuviel an Recht steckt. Entscheidend ist, vernünftig darauf zu reagieren und nicht immer gleich in einer Freund-Feind-Konstellation auf die Barrikaden zu gehen.

Inwiefern beeinflusst die Stabilität des Rechtsstaats die Entscheidung junger Menschen, einen juristischen Beruf zu ergreifen?

Die Stabilität des Rechtsstaats ist ein zentraler Faktor für die Berufswahl junger Juristinnen und Juristen. Viele entscheiden sich für den Beruf, weil sie überzeugt sind, dass die Arbeit am Recht mehr ist als pure Interessenvertretung – bei der gleichmäßigen Durchsetzung des Gesetzes geht es auch um die Funktionsfähigkeit der Demokratie, um die Gerechtigkeit, die aus der methodischen Anwendung des Gesetzes im Einzelfall lebendig wird. Wenn das Vertrauen in rechtsstaatliche Institutionen wie unabhängige Gerichte ins Wanken gerät, zeigt das, wie sensibel dieses Fundament ist. Gleichzeitig macht es deutlich, wie wichtig ein starkes professionelles Ethos bleibt: Wer im Recht arbeitet, gestaltet Lebensverhältnisse und Schicksale mit und sorgt dafür, dass unsere freiheitliche Ordnung funktioniert.

Welche Folgen hat es für die Juristerei und ihren Ruf, wenn Rechtsstaatlichkeit erodiert?

Wenn Rechtsstaatlichkeit an Substanz verliert, trifft das die juristische Profession ins Mark. Wenn etwa ein Staatsanwalt Informationen an die organisierte Kriminalität durchsticht, erschüttert das unser Alltagsvertrauen in die Unbestechlichkeit juristischer Amtsträger. Es geht aber nicht nur um die Bekämpfung von Korruption, sondern auch darum, dass die Justiz in einer politisch verfeindlichten Gesellschaft ihre zentrale Eigenschaft verlieren könnte, wenn die Rechtsanwendung selbst politisiert würde. Urteile ergehen am Maßstab des Gesetzes ohne Ansehen der Person und ohne Rücksicht auf persönliche Anschauungen der Richterinnen und Richter. Die Justiz schaut nicht zuerst darauf, wer durch ihre Entscheidungen begünstigt oder benachteiligt wird – und genau diese juristische Sachlichkeit schützt unsere Gesellschaft vor Willkür. Gerät dieses Fundament ins Rutschen, verlieren wir eine der größten Zivilisationsleistungen des Rechts: die Fähigkeit, persönliche Leidenschaften durch Gesetzesbindung und methodische Klarheit zu zügeln. Darauf sind Juristinnen und Juristen zu Recht stolz und dieses Tafelsilber dürfen wir auf gar keinen Fall in den Verkauf geben.

Was halten Sie in diesem Kontext von den Deals, die einige US-Kanzleien im Frühjahr 2025 mit der Trump-Regierung geschlossen haben – haben diese Kanzleien ihr Tafelsilber verhökert?

So wie ich das sehe, prallen hier zwei Realitäten aufeinander: der berufsethische Anspruch und eine knallharte ökonomische Realität. Es gibt US-Kanzleien mit zweistelligen Milliardenumsätzen im Jahr, die in diesem Erfolg sehr abhängig sind vom Wohlwollen einer Regierung und die ohne Gefahr für ihre wirtschaftliche Grundlage kaum frei agieren können. Diese Kanzleien können es sich oft schlicht nicht leisten, mit einer Regierung – und insbesondere mit einem Präsidenten wie Donald Trump – offen in Konflikt zu geraten. Loyalität wird belohnt, fehlende Loyalität sanktioniert. Das erzeugt Druck. Da es sich bei Anwältinnen und Anwälten aber um Organe der Rechtspflege handelt, stellt sich für sie die Frage: Wie weit darf ich mich auf einen Trumpismus einlassen, der sich zwar auf die Legitimation einer freien Wahl stützen kann, aber in seinen Methoden möglicherweise gegen elementare Rechtsstaatsprinzipien verstößt?

Wie lautet die Antwort?

Für Anwältinnen und Anwälte ist die Unterscheidung von Recht und Unrecht absolut grundlegend. Wo Korruption im Spiel ist oder Recht offen gebrochen wird, darf kein Anwalt mitmachen – sittlich übrigens schon bevor wir in den Bereich rechtlicher Grenzfälle kommen. Deshalb muss jeder Anwalt genau prüfen, welches Mandat er übernimmt und welche Argumente er im Namen seines Mandanten vorträgt. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob ein Verhalten prozessual sauber ist, sondern darum, ob man am Ende des Tages noch in den Spiegel schauen kann. Genau diese ethische Herausforderung bedeutet der Trumpismus: Er zwingt Anwältinnen und Anwälte, ihre professionelle und persönliche Grenze zu definieren.

Auch zum Aktivismus?

Das kann jeder frei für sich entscheiden. Der Trumpismus zwingt Anwältinnen und Anwälte nicht zu politischem Aktivismus. Aktivismus vergrößert die Zweifel an der sachlich-neutralen Autorität des Rechts. Aber der grassierende Populismus von Rändern, die sich in die Mitte ausdehnen, fordert eine stärkere politische Sensibilität im beruflichen Alltag. Auch wer sich nicht öffentlich positionieren möchte, muss sich heute bewusster fragen: Für wen arbeite ich? In welchem Kontext agiere ich? Und welche Auswirkungen hat mein Handeln auf die institutionellen Grundlagen des Rechts? Es geht weniger darum, selbst politisch laut zu werden, sondern darum, die eigene berufliche Verantwortung neu zu gewichten.

Wo werden solche Abwägungen denn im Anwaltsalltag relevant?

Ein Beispiel wäre etwa die Vertretung digitaler Plattformen gegen europäische Regulierung. Sie ist dem Grunde nach völlig legitim. Doch wenn ein Mandat in einem Konflikt wie dem zwischen Elon Musk und der britischen Regierung platziert ist, muss man sich als Anwalt oder Anwältin schon die Frage stellen: Wie weit will ich da noch mitmachen?

Wie steht es um die deutschen Büros amerikanischer ‚Dealkanzleien‘ – haben diese überhaupt eigenen Handlungsspielraum?

Auch sie stehen in der Verantwortung. Wir leben weiterhin in einer globalisierten Welt, aber in einer Phase, in der die regelbasierte Ordnung zunehmend herausgefordert wird. Genau das stellt internationale Großkanzleien auf eine Bewährungsprobe: Sie müssen prüfen, wie viel eigene persönliche Freiheit sie in internationale Mandate einbringen können. Der freie Beruf bleibt das Leitbild und Freiräume müssen auch in einer Unternehmerorganisation letztlich bis zur Gewissensfreiheit erhalten bleiben. Wann muss eine Zusammenarbeit beendet werden, selbst wenn das gesellschaftliche oder wirtschaftliche Nachteile bedeutet? Vor dieser Frage steht die Handelspolitik der Europäischen Union genauso wie eine Anwältin oder ein Anwalt in einer international vernetzten Kanzlei. Wer in globalen Strukturen arbeitet, muss heute sehr bewusst entscheiden, welche taktischen Zugeständnisse noch vertretbar sind und wo die eigenen roten Linien verlaufen.

Zu guter Letzt: Möchten Sie einen Appell an die nächste Generation von Juristinnen und Juristen richten?

Auch wenn es gerade so wirkt, als spiele das Recht keine so große Rolle mehr wie früher – lassen Sie sich davon nicht entmutigen. Moderne Gesellschaften können ohne Recht nicht funktionieren. Die nüchterne, methodisch saubere Arbeit am Recht bleibt eine unserer wichtigsten zivilisatorischen Errungenschaften. Zugegeben, das Völkerrecht und auch innerstaatliche Rechtsprinzipien stehen derzeit unter Druck. Aber das sollte junge Juristinnen und Juristen nicht zu Pessimisten machen. Geschichte verläuft in Zyklen. Nach Rückschlägen geht es auch wieder voran, weil die Idee des Rechtsstaats eine universelle Kraft besitzt. Demokratie und Rechtsstaat gehören zusammen – und jede Gesellschaft, die persönliche Freiheit, Wohlstand, Nachhaltigkeit und Frieden ernst nimmt, wird langfristig auf beides angewiesen sein. Deshalb mein Appell: Es lohnt sich, für die Rechtsidee einzustehen. Sie ist größer und dauerhafter als jede einzelne politische Phase. Diktatoren und Populisten werden früher oder später Geschichte sein – das Recht wird sie überdauern.


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