Berufsrecht: Status der Unternehmensjuristen wird im Bundestag debattiert

Der Bundesrat hat das Thema Syndikuszulassung auf die Tagesordnung für seine Sitzung am 18. Dezember gesetzt. Damit könnten die Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung zum Jahreswechsel wirksam werden. Am Tag davor will der Bundestag über das Gesetz beraten und es dem Bundesrat überweisen. Da niemand ernsthaft damit rechnet, dass die Länderkammer von ihren Einspruchsmöglichkeiten Gebrauch macht, hängt es dann vom Bundespräsidenten ab, ob das Gesetz zum Januar 2016 in Kraft tritt.

Berlin: Die Beratungen zur Syndikuszulassung laufen.

Berlin: Die Beratungen zur Syndikuszulassung laufen.

Zentraler Punkt in der Diskussion unter den Parteien war die Versicherungspflicht. Im Innenverhältnis zum Arbeitgeber sind die künftigen Syndikusanwälte nicht verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Während die CDU/CSU-Fraktion eine solche Versicherung für wesensfremd hielt, waren SPD und das SPD-geführte Bundesjustizministerium für eine solche Pflicht. In der Begründung des Gesetzes soll zudem klargestellt werden, dass die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung auch für Syndizi gelten sollen.

Auch zwei weitere Streitpunkte sind im Sinne der Syndizi beigelegt: So ist die Vertretungsbefugnis nach außen nicht mehr Voraussetzung einer anwaltlichen Zulassung. Die Formulierung hatte zu Irritationen geführt, da befürchtet wurde, dass darunter eine Prokura zu verstehen ist. Nun spricht das Gesetz von der Befugnis “nach außen verantwortlich aufzutreten”.

Regelungsbedarf bei Versorgungswerken und Kammern

Und schließlich geht der Ausschuss auch die sogenannte 45-Jahre-Regelung an. Anwälte jenseits dieser Altersgrenze sind derzeit nicht länger pflicht-, sondern freiwillig im Versorgungswerk versichert. Das Gesetz hatte jedoch eine Pflichtmitgliedschaft zur Voraussetzung einer Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung gemacht. Nun ruft der Rechtsausschuss des Bundestages die Versorgungswerke dazu auf, diese Altersgrenze bis Ende 2018 zu kippen, da sie eine europarechtswidrige Altersdiskriminierung darstellt. Die Syndizi jedenfalls sollen durch die derzeit geltende Unterscheidung nicht benachteiligt werden.

Unterdessen beraten die Anwaltskammern über Details des Zulassungsverfahrens. Einige Kammern haben bereits über die künftigen Gebühren entschieden, so etwa Hamburg, wo die Zulassung 260 Euro kosten soll. Die Düsseldorfer Mitglieder legten gestern fest, dass für die Zulassung eines Syndikusrechtsanwalts 350 Euro fällig werden, also 100 Euro mehr als für die Zulassung eines Rechtsanwalts. (Astrid Jatzkowski)


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