Anwaltskammer Düsseldorf: Mitglieder gehen gegen Strukturen vor
In der Düsseldorfer Rechtsanwaltskammer stellen Teile des Vorstandes und weitere Anwälte die bisherige Struktur der Kammer in Frage. Das geht aus Anträgen zur Kammerversammlung im April hervor, die JUVE vorliegen. Unter anderem geht es um die Entwicklung eines Compliance- und Governance-Konzepts für die Kammer, Sitzungsentgelte und die gerichtlichen Streitigkeiten mit der früheren Hauptgeschäftsführerin.
Unterzeichner der Anträge kommen unter anderem von PwC Legal und Hengeler Mueller, aber auch Vertreter kleinerer Kanzleien setzen sich für die Pläne ein.
Zunächst einmal verlangen die Antragsteller Auskunft über den Stand der Auseinandersetzung mit der bis 2015 tätigen Hauptgeschäftsführerin der Kammer Dr. Susanne Offermann-Burckart. Die anerkannte Berufsrechtlerin, die den Posten mehr als ein Jahrzehnt bekleidete, war gegen ihre Kündigung vorgegangen und hatte im Herbst vergangenen Jahres vor dem Arbeitsgericht gegen die Kammer gewonnen. Der Fall hatte seinerzeit auch die Aufmerksamkeit der Lokalpresse erregt. Laut dem gestellten Antrag trat die Kammer ihrem Weiterbeschäftigungsanspruch mit einer erneuten Kündigung entgegen. Die Antragsteller verlangen nun unter anderem Auskunft über den Sachstand und die der Kammer entstandenen Kosten.
Der Vorstand der Kammer verabschiedete nun bereits seit Längerem diskutierte Richtlinien für den Einkauf sowie zur Prävention gegen Korruption und Untreue. Erstere schließt Regeln zur Mandatierung von Kanzleien ein, letztere befasst sich auch mit dem Umgang mit möglichen Interessenkonflikten und anderen Compliance-Aspekten. Auch der Antrag, der eine neue Governance-Struktur schaffen soll, räumt dem Thema Transparenz breiten Raum ein.
Ziel dieser Initiativen dürfte auch eine Modernisierung des von vielen Anwälten als antiquiert empfundenen Kammersystems sein, in dem Posten bislang oft für Jahrzehnte durch dieselben Personen besetzt sind.
In einem ersten Schritt zu mehr Flexibilität plant auch die Bundesregierung, das bisherige Prinzip der ausschließlichen Präsenzwahl für die Vorstandsposten zu beenden. Gegen das Votum des Bundesrats und der Bundesrechtsanwaltskammer hat sie zuletzt erklärt, dass die Briefwahl obligatorisch werden soll. Daneben auch eine Präsenzwahl abzuhalten, steht den Kammern frei. Das Gesetz wird noch diskutiert.
Schließlich nehmen die Düsseldorfer Antragsteller auch die Entschädigungsregeln für Kammerfunktionäre aufs Korn. Unter anderem wollen sie erreichen, dass Präsident, Vizepräsident und Schatzmeister neben ihrer monatlichen Entschädigung, die zwischen 3.500 und 1.200 Euro liegt, keine gesonderten Entschädigungen für die Sitzungsteilnahme erhalten.
Schon vor zwei Jahren war die Kammerversammlung in Düsseldorf turbulent gewesen. Seinerzeit stritten die rund 1.000 Teilnehmer sieben Stunden lang um die Neubesetzung von 15 Vorstandsposten und die Frage, ob die Kammer das damals noch laufende Gesetzgebungsverfahren zur Anerkennung von Unternehmensjuristen als Anwälte stützt. Auch für die nun am 26. April anstehenden Sitzung werden lebhafte Diskussionen erwartet. (Astrid Jatzkowski)