azur Top-Link
  Einstiegsgehälter
 Studium
  Ausland
  Law Schools UK
  Law Schools USA
  Law Schools Europa
  Law Schools Asien
  Hochschule
  Alternativen
  Deutsche LLMs
  FH-Wirtschaftsrecht
  Anwaltsrecht
 Karriere
  MBA
  MBA in Deutschland
  Stellenübersicht
  Wirtschaftskanzleien
 Magazin
  Aktuelles Heft
  Hier gibt's azur
  Heft-Archiv
  Anzeigen
 Home
 E-Mail an uns
 Impressum
© JUVE GmbH Köln

Deutscher Studienpreis geht an Frankfurter Gender-Juristin

31.08.10 - Für ihre Dissertation zum Thema Intersexualität, Zweigeschlechtlichkeit und Verfassungsrecht erhält die Juristin Dr. Angela Kolbe (30) einen von drei Ersten Studienpreisen der Körber-Stiftung. Die mit jeweils 30.000 Euro dotierten Auszeichnungen werden im November vom Schirmherr, Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert, in Berlin übergeben.
Die Preisträgerin, die derzeit ihr Referendariat absolviert, untersucht in ihrer Arbeit die rechtliche Situation von Menschen, die mit männlichen und weiblichen Geschlechtsmerkmalen zugleich geboren werden. Mit den noch heute gebräuchlichen Hormonbehandlungen und operativen Eingriffen im Kleinkindalter werden, so Kolbe, routinemäßig Grundrechte verletzt. Abhilfe ließe sich unter anderem dadurch schaffen, dass die Pflichtkategorien „männlich“ oder „weiblich“ im Geburtenregister wenigstens um eine dritte Möglichkeit erweitert würden. Nach dem Zweiten Staatsexamen möchte Kolbe weiter an der Schnittstelle von Geschlechterforschung und Rechtswissenschaft arbeiten.
Einen von sechs Zweiten Preisen erhält die Leipziger Juristin Dr. Katharina Kern, deren Arbeit sich dem Umgang mit Umweltrisiken aus Arzneimittelrückständen widmet. Insgesamt hatten sich dieses Jahr 391 Postdoktoranden aller Fachrichtungen um den Studienpreis beworben.
Die 1959 gegründete Körber-Stiftung, Eigentümerin des Maschinenbaukonzerns Körber AG, wendet jährlich etwa 15 Millionen Euro für wissenschaftliche, politische, soziale, Bildungs- und Kulturprojekte auf. Mit dem seit 1996 vergebenen Studienpreis prämiert die Stiftung exzellente Dissertationen von besonderer gesellschaftlicher Relevanz, darunter immer wieder auch juristische Arbeiten. 2009 ging ein Spitzenpreis an Dr. Alexander Hellgardt, der am Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht zum Thema Kapitalmarkthaftung promoviert hatte. (NP)
www.koerber-stiftung.de/wissenschaft/deutscher-studienpreis.html

Staatsexamen: Zweimal wiederholen geht nicht

29.06.10 - Die Richter am Oberwaltungsgericht Rheinland-Pfalz lehnten Prozesskostenhilfe für einen Jurastudenten ohne Abschluss ab. Dieser wollte mit einer Klage erreichen, zum zweiten Mal zu einer Wiederholungsprüfung für das zweite juristische Staatsexamen zugelassen zu werden. Die Koblenzer Richter sahen dafür keine Erfolgsaussichten (Beschluss vom 10. Juli 2010, Zeichen 10 D 10529/10.OVG).
Der Student hatte argumentiert, dass er durch seine große Prüfungsangst einen Härtefall darstelle und dass die gesetzlichen Anforderungen für die zweite Wiederholungsprüfung zu eng seien, vor allem im Hinblick auf die Freiheit der Berufswahl. Das Landesgesetz über die juristische Ausbildung (JAG) verlangt für den dritten Anlauf eine Mindestpunktzahl von 3,5 in der vorhergehenden Prüfung. Das Gericht erklärte, Prüfungsängste seien kein Härtefall. Auch die Regelungen für die zweite Wiederholung, die im JAG festgelegt sind, beanstandete das OVG nicht. (ML)

Europäisches Doktorandenprogramm EDLE: Stipendiaten stehen fest

25.05.10 - Mit 16 neuen Teilnehmern geht das internationale Promotionsprogramm European Doctorate in Law and Economics (EDLE) in eine neue Runde. Die Doktoranden wurden nach ihren akademischen Leistungen aus 239 Bewerbern ausgewählt und erhalten Stipendien in Höhe von 13.200 bis 33.600 Euro jährlich über einen Zeitraum von drei bis vier Jahren. Nach erfolgreicher Promotion dürfen die Absolventen den Titel "Dr. EDLE" führen.
EDLE-Kooperationspartner sind die Universitäten Hamburg, Rotterdam und Bologna; das Indira Ghandi Institute of Development Research (IGIDR) in Mumbai ist ebenfalls an dem Programm beteiligt. Das dreijährige Programm beinhaltet je ein Semester in Italien und den Niederlanden sowie einen zweimonatigen Aufenthalt in Hamburg. Alle Promotionsstudenten nehmen während dieser Phasen an festgelegten Kursen teil. Den Rest der Zeit verbringen sie entsprechend ihrer Spezialisierung an einer der vier Partneruniversitäten. Teilergebnisse und Rohfassungen der parallel zu schreibenden Dissertationen werden in festen Intervallen auch mit externen Fachleuten diskutiert.
Seit 2009 unterstützt die EU-Kommission den Promotionsstudiengang aus Mitteln des Erasmus Mundus-Programms. Zehn Stipendien werden aus diesem Topf finanziert, davon sind sechs für Nicht-EU-Studenten reserviert. Weitere sechs Stipendien vergeben die Universitäten selbst. Gleichzeitig werden Studiengebühren von 3.600 Euro pro Jahr fällig.
Der transdisziplinäre Ansatz des "Law and Economics"-Programms geht auf die Arbeiten der "Chicago School" um Guido Calabresi, Gary Becker und Ronald Coase zurück, die in der Tradition der neoklassischen Ökonomie steht. Vertreter der Ökonomischen Analyse des Rechts untersuchen die Wechselwirkungen zwischen wirtschaftlichen Abläufen und rechtlichen Regelungen; Letztere werden dabei auch nach Effizienzkriterien bewertet. Die Analyse zielt unter anderem darauf ab, Empfehlungen für den Gesetzgeber zu entwickeln.
Alle am EDLE-Programm beteiligten Hochschulen sind gleichzeitig Partneruniversitäten des europäischen Masterstudiengangs EMLE, der ebenfalls über Erasmus Mundus gefördert wird. Voraussetzung für die Teilnahme am EDLE-Programm ist dieser Master-Titel jedoch ausdrücklich nicht. Bewerben können sich prinzipiell Absolventen aller juristischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiengänge. (NP)
www.edle-phd.eu

Förderpreis der DIS für Hamburger Dissertation

25.05.10 - Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) hat Dr. Ben Steinbrück mit dem Förderpreis 2009/10 für wissenschaftliche Nachwuchskräfte ausgezeichnet. Dieser alle zwei Jahre vergebene Preis würdigt Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der außergerichtlichen Streitbeilegung. Ben Steinbrück erhielt die Auszeichnung für seine am Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht erstellte Dissertation "Die Unterstützung ausländischer Schiedsverfahren durch staatliche Gerichte". Darin untersucht er das Kooperationsverhältnis zwischen der staatlichen Gerichtsbarkeit und ausländischen privaten Schiedsgerichten und zeigt auf, warum und in welchen Fällen grenzüberschreitende Unterstützung geboten sind.
Neben dem deutschen Schiedsrecht beleuchtet er auch die Regelungen des österreichischen, schweizerischen, englischen, französischen und US-amerikanischen Rechts. Aus dieser rechtsvergleichenden Perspektive gelangt Steinbrück zu dem Ergebnis, dass die Eröffnung staatsgerichtlicher Unterstützungszuständigkeiten zugunsten ausländischer Schiedsverfahren gelungen ist.

Dr. Tobias Lock hat den Forschungspreis der Schmitz-Nüchterlein-Stiftung gewonnen. Er erhielt die Auszeichnung für seine Dissertation über das Verhältnis zwischen dem EuGH und internationalen Gerichten. Lock arbeitet am University College London als DAAD-Clifford Chance-Lecturer in German Law. Die 1995 errichtete Schmitz-Nüchterlein-Stiftung wird von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg verwaltet.

Den deutsch-französischen CMS-Preis für eine rechtsvergleichende juristische Arbeit hat die Französin Anne Mousty gewonnen. Den Preis, den die Kanzleien CMS Hasche Sigle und CMS Bureau Francis Lefebvre seit 2005 gemeinsam vergeben, gewann sie für das Jahr 2009 mit ihrer Abhandlung über einen deutsch-französischen Vergleich der Fahrlässigkeitshaftung. Die Master-Arbeit entstand an der Universität Pierre Mendès-France (Grenoble) im Rahmen eines Master II-Studiengangs im Privatrecht.

Für seine Dissertation "Zinsschranke und Alternativmodelle zur Beschränkung des steuerlichen Zinsabzugs" erhält Dr. Alexander Bohn den Förderpreis Internationales Steuerrecht 2010 der Bundessteuerberaterkammer (BStBK). Mit dem Förderpreis zeichnet die BStBK hervorragende wissenschaftliche Publikationen auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung aus. Sie fördert damit zugleich den internationalen fachlichen Austausch des Berufsnachwuchses. Den Preisträgern wird die Teilnahme an den Kongressen der International Fiscal Association (IFA) ermöglicht. (ML)

Vertragsrecht: Volkswagen-Stiftung fördert "Contract Governance"-Forscher

27.04.10 - Das Forschungsprojekt "Contract Governance - Ordnung und Steuerung von Markt und Vertrag" gehört zu den diesjährigen Gewinnern der "Schumpeter Fellowships" der Volkswagen-Stiftung. Initiator des Vorhabens ist Dr. Florian Möslein vom Institut für Bank- und Kapitalmarktrecht der Berliner Humboldt-Universität.
Angeregt nicht zuletzt durch die Krisenerfahrungen der letzten Jahre, will Möslein die Wechselwirkungen von vertragsrechtlichen und makroökonomischen Regelungsmechanismen erforschen. Die Förderungssumme in Höhe von 540.000 Euro soll unter anderem für den Aufbau einer Forschergruppe und die Veranstaltung von Fachtagungen verwendet werden.
Die nach dem Wirtschaftswissenschaftler Alois Schumpeter benannte Projektförderung vergibt die Volkswagen-Stiftung seit 2007 an innovative Forschungsvorhaben aus den Bereichen Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaft. Jedes der acht 2010 ausgewählten Projekte wird mit 500.000 bis 600.000 Euro gefördert, die jeweils über einen Zeitraum von fünf Jahren ausgezahlt werden.
Mit dem Berliner Vertragsrechtsprojekt behandeln nunmehr drei der bislang 20 geförderten Forschungsvorhaben juristische Fragestellungen. Die beiden übrigen rechtswissenschaftlichen Projekte sind am Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht angesiedelt und untersuchen "Recht und Governance der Entwicklungszusammenarbeit" sowie "Constitutional Reasoning in Europe". (NP)
Im Internet: www.volkswagenstiftung.de/foerderung/strukturen-und-personen/schumpeter-fellowships/bewilligungen-2010.html

30.03.10 - Führende Kanzleien beenden Gehalts-Freeze

Der Winter war lang und kalt, die Wirtschaftskrise ist noch nicht überwunden. Ungeachtet dessen haben die ersten Kanzleien in Deutschland angekündigt, die eingefrorenen Associategehälter mit Beginn des neuen Geschäftsjahres wieder aufzutauen.
Freshfields Bruckhaus Deringer gab bekannt, dass ihre Associates ab Mai mit Erreichen der nächsten Senioritätsstufe automatisch auch wieder eine Gehaltsstufe aufsteigen. Auch Lovells, Clifford Chance und Allen & Overy beschlossen das Ende der eingefrorenen Gehälter in ihren Sozietäten.
Den Anfang hatten aber schon zum Jahresbeginn Kanzleien mit US-Hauptquartier gemacht. Deren Geschäftsjahr endet traditionell zum Jahresende, britische Kanzleien schließen ihre Bücher in der Regel erst Ende April.
So beschloss Latham & Watkins, den Associate-Lockstep wieder in Gang zu setzen. Die Kanzlei ging sogar noch ein Stück weiter: Associates rückten jetzt nicht nur in die nächste Gehaltsstufe auf, sondern überspringen die Stufe, die 2009 ausgesetzt worden war. Außerdem erhöhte Latham für die Gehaltsklassen zwischen dem zweiten und dem fünften Berufsjahr die Grundvergütung, um die Gehaltseinbuße nachträglich zu kompensieren. Dazu kommt bei Latham ein vergleichsweise hoher Bonusanteil. Dieser fällt in diesem Jahr durchschnittlich höher aus als im Jahr zuvor. Die Einstiegsgehälter bleiben unverändert bei 100.000 Euro.
Freshfields hatte genau genommen ihren Gehaltsstopp von vorne herein auf ein Jahr befristet und lässt nun die regulären Gehaltsstufen wieder wirksam werden. Die personalverantwortliche Partnerin Kirsten Floss aus dem Kölner Büro kündigte zudem an, dass die Kanzlei - wie Latham - das Aussetzen 2009 ausgleichen werde: "Im Laufe des nächsten Geschäftsjahres werden wir die Vergütung unserer Associates im Zuge einer Vereinfachung des Gehaltssystems noch einmal anheben. Als angenehmer Nebeneffekt dieser Umstellung wird dann jeder wieder das seiner Seniorität entsprechende Gehalt haben, das er oder sie ohne den Freeze hätte." Auch einen Bonus kündigte die Kanzlei an.
Auf Nachfrage von JUVE bestätigten weitere Kanzleien, ab Ende April ähnlich zu agieren. Pünktlich zum Wirksamwerden der Fusion mit Hogan & Hartson beendet etwa Lovells ihren Gehaltsstopp. So sagte Dr. Volker Geyrhalter, Recruiting-Partner der Kanzlei: "Wir heben den Freeze zum 1. Mai auf und sind derzeit dabei, die Details für die Gehaltsrunde festzulegen". Derzeit zahlt Lovells den Associates im ersten Jahr 85.000 bis 95.000 Euro plus Bonus. In normalen Jahren erhalten Associates je Senioritätsstufe zwischen 7.000 und 10.000 Euro mehr.
Ähnlich ist die Situtation bei Clifford Chance. Ende April endet dort die Stopp-Periode für die Associate-Gehälter. Damit steigen die Associategehälter ab Mai im bisherigen Rhythmus nach geltendem Lockstep. Das Fixum für Berufseinsteiger bei Clifford beträgt derzeit bis zu 100.000 Euro. Im folgenden Jahr steigt das Salär um 5.000, in allen weiteren Jahren um bis zu 15.000 Euro an.
Das Ende der Kälteperiode bei den Associategehältern bestätigte auch Neil Weiand, deutscher Managing-Partner, für Allen & Overy zum Geschäftsjahresende (30. April). Die Magic-Circle-Kanzlei hebt die Maßnahme weltweit auf. "Von dem genannten Zeitpunkt an werden wir Gehälter turnusmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen", sagte Weiand.
Bereits 2009 hatte die Partnerschaft der Kanzlei die Vergütungsstruktur der deutschen Associates überarbeitet und die Saläre um 5.000 bis 15.000 Euro je nach Stufe gesenkt. Erhielt ein Berufseinsteiger bei Allen & Overy 2008 noch 100.000 Euro, bezahlt die Kanzlei seit dem vergangenen Jahr nur noch 95.000 Euro.
Der Grund hierfür: Aktuell sollen Berufsanfänger nicht mit dem gleichen Gehalt einstiegen wie ein vom Gehaltsstopp betroffener Associate im zweiten Jahr. Er erhält derzeit 100.000 Euro pro Jahr. Associates im vierten Berufsjahr erhalten fortan 120.000 Euro statt zuvor 135.000 Euro.
Bird & Bird diskutiert derzeit noch über die Aufhebung des Gehaltsfreeze. Die Partnerschaft habe aber noch keine Entscheidung getroffen, hieß es aus Kanzleikreisen, werde dieses aber bis Ende April tun.
Eine ganze Reihe internationaler Sozietäten hatte in Frühjahr 2009 unter dem Eindruck der sich ausweitenden Wirtschaftskrise und rückläufiger Anwaltsumsätze beschlossen, weltweit ihre Associategehälter einzufrieren (mehr.). Auch die deutschen Associates mussten diese Sparmaßnahmen damals mittragen. Im Gegensatz zu vielen ihrer Kollegen in anderen Ländern mussten sie in der Regel aber keine zusätzliche Gehaltskürzung hinnehmen.
Der größte Teil der Kanzleien hatte die Gehälter zunächst nur für ein Geschäftsjahr eingefroren. Wahrscheinlich ist deshalb, dass in den kommenden Wochen weitere Kanzleien den Gehaltsstopp zurücknehmen werden. Bislang hat nach JUVE-Informationen noch keine deutsche Kanzlei die Verlängerung der Eiszeit beschlossen. (Antje Neumann, Mathieu Klos)

Mercator-Stiftung fördert Juristen: Compliance und internationales Kolleg

23.02.10 - Mit gleich zwei Förderprojekten wendet sich die Essener Stiftung Mercator an junge Juristen. An der Ruhr-Universität Bochum wird erstmals ein Nachwuchskolleg ins Leben gerufen, dass sich dem Thema Compliance widmet, und bereits zum zweiten Mal beginnt im Herbst das Mercator-Kolleg für internationale Aufgaben.
Das Compliance-Kolleg in Bochum ist zunächst auf zwei Jahre angelegt. Acht Promotionsstipendien in Höhe von monatlich 1.200 Euro stehen für junge Rechtswissenschaftler zur Verfügung. Zu den Gesamtkosten steuert die Mercator-Stiftung 100.000 Euro bei. Der Bochumer Jura-Dekan Professor Dr. Martin Burgi erklärt die Erforschung der rechtlichen Grauzone rund um Compliance zur spannenden Aufgabe: "Die rechtswissenschaftliche Herausforderung ist, den bisherigen Umgang mit Compliance in der Praxis kritisch zu reflektieren und erstmals systematisch zu erfassen."
Besonderen Wert legen die Bochumer Forscher auf die Einbindung von Unternehmen und Wirtschaftskanzleien, um auch die Compliance-Praxis in den Blick zu bekommen. Von Kanzleiseite unterstützen zum Beispiel Aulinger, Freshfields Bruckhaus Deringer, Hengeler Mueller und Linklaters das intradisziplinäre Kolleg, beteiligt sind außerdem die Rechtsanwälte Dr. Christoph Hauschka, früher Chefjurist des Baukonzerns Züblin, und Strafrechtler Dr. Sven Thomas. Das Kolleg soll bereits Anfang April starten, für Bewerbungen zu den Stipendien sind nur noch wenige Tage Zeit: Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 26. Februar 2010 vorzugsweise per E-Mail an die Ruhr-Universität zu richten.
Etwas mehr Zeit gewährt das Mercator-Kolleg für internationale Aufgaben seinen Interessenten: Bis Ende März läuft die Bewerbungsfrist für das Programm, das im September 2010 zum zweiten Mal beginnt. Die Teilnehmer werden in 13 Monaten auf eine Führungsposition in internationalen Organisationen sowie Nichtregierungsorganisationen vorbereitet. 2009 hatten sich über 350 Absolventen beworben. Dazu absolvieren die 20 Kollegiaten mehrmonatige Praktika in solchen Einrichtungen und in Unternehmen. Der fachliche Hintergrund ist nicht ausschlaggebend. Neben Juristen werden zum Beispiel auch Ingenieure und Mediziner angesprochen.
"Wir suchen handfeste Kandidatinnen und Kandidaten, die keine Scheu haben, auch unter entbehrungsreichen Bedingungen zu arbeiten und die sich ohne Dünkel in ein internationales Team integrieren", sagt Dr. Gerhard Teufel von der Studienstiftung des deutschen Volkes. Die Studienstiftung und das Auswärtige Amt sind für das internationale Kolleg Kooperationspartner der Stiftung Mercator, die in einem Zeitraum von fünf Jahren 5,7 Millionen Euro bereitstellt.
Die Mercator-Stiftung wurde 1996 gegründet und hat bislang über 82 Millionen Euro für Wissenschaft, Bildung und internationalen Austausch bereitgestellt. Das Stiftungskapital stammt von der Duisburger Familie Schmidt, die zu den Eignern der Metro Group gehört. (ML)
www.rub.de/burgi/bonir
www.mercator-kolleg.de

Richter gesucht: OLG Hamm startet Nachwuchsoffensive

26.01.10 - Per Stellenanzeige in überregionalen Zeitungen sucht das Oberlandesgericht Hamm seit Ende Dezember Richter für den gesamten OLG-Bezirk.
Bewerber sollten maximal zwei bis drei Jahre Berufserfahrung haben und müssen wenigstens ein Prädikatsexamen vorweisen können; das Ergebnis des zweiten Staatsexamens darf nicht unter 8,00 Punkten liegen. Aussichtsreiche Kandidaten nehmen an einem eintägigen Auswahlverfahren teil, über die Einstellung wird im Anschluss entschieden.
Dass sich Gerichte aktiv um geeigneten Nachwuchs bemühen, ist eher unüblich; zu den Grundvoraussetzungen für eine Richterkarriere zählt außerdem häufig ein "vollbefriedigend" (9,00 Punkte) im zweiten Staatsexamen. Hintergrund der aktuellen Rekrutierungsoffensive ist nach Angaben des OLG die bevorstehende Pensionierung zahlreicher Richter, die seit den siebziger Jahren im Amt sind: Bis 2016 müssen im Bezirk Hamm etwa 350 Richterstellen neu besetzt werden.
Der mit Abstand größte OLG-Bezirk in Nordrhein-Westfalen umfasst die Landgerichtsbezirke Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen mit insgesamt 78 Amtsgerichten. Neue Richter sollen vor allem im Ruhrgebiet, in Ostwestfalen-Lippe sowie im Sauerland und Siegerland eingesetzt werden. (NP)
www.olg-hamm.nrw.de

EuGH-Urteil: Zugang zum Referendariat darf Bedingungen haben

22.12.09 - Deutschland kann den Zugang zum juristischen Referendariat für EU-Ausländer an Bedingungen knüpfen. Ein EU-Bürger, der das Studium der Rechtswissenschaften in einem Mitgliedsstaat absolviert hat, muss nicht ohne weitere Prüfung seiner Kenntnisse zum juristischen Vorbereitungsdienst in einem anderen EU-Staat zugelassen werden. Dies verkündete der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. Dezember.
Ein polnischer Juraabsolvent, der an der Europa-Universität Viadrina (Frankfurt/Oder) zusätzlich den Master- und Bachelor-Titel in "German and Polish Law" erworben hatte, war in Mecklenburg-Vorpommern nicht ohne vorherige Eignungsprüfung zum Referendariat zugelassen worden und hatte beim Verwaltungsgericht Schwerin geklagt. Die Schweriner Richter hatten daraufhin den EuGH angerufen, der die genauen Anforderungen des Gemeinschaftsrechts bei der EU-weiten "Gleichwertigkeitsfeststellung" juristischer Hochschulabschlüsse präzisieren sollte.
Der Gerichtshof kam zu dem Schluss, für die beantragte Anerkennung im Ausland erworbener juristischer Qualifikationen sei zwar der gesamte Inhalt der Ausbildung zu prüfen; die Möglichkeit einer (Teil-)Anerkennung dürfe "in der Praxis nicht lediglich fiktiv" bleiben. Als Maßstab für die Gleichwertigkeit solcher Abschlüsse diene allerdings weiterhin der fachliche Kenntnisstand, den der im jeweiligen Land geforderte Studienabschluss bescheinige. Eine Absenkung der Anforderungen oder ein Vergleich des intellektuellen Ausbildungsniveaus schließe das EU-Recht nicht aus; sie könne von den Mitgliedsstaaten aber nicht verlangt werden. Die Freizügigkeit der Bürger werde hierdurch nicht beeinträchtigt.
Für ihren Studiengang wirbt die Universität Viadrina mit den Worten, LL.B. und LL.M. (German and Polish Law) stellten "berufsqualifizierende juristische Hochschulabschlüsse" in beiden Ländern dar. Gemeinsam mit dem Master-Titel wird den Viadrina-Absolventen vom Kooperationspartner Adam-Michiewicz-Universität (Poznan) auch der juristische Magistertitel verliehen, der in Polen zum Antritt des Vorbereitungsdienstes berechtigt. Die polnische "aplikacja" ist umfangreicher als das deutsche Referendariat und von vornherein auf eine künftige Laufbahn als Richter bzw. Staatsanwalt, Notar, Rechtsanwalt oder (nicht prozessvertretungsberechtigter) Rechtsberater ausgerichtet.
Gleichzeitig weist die Universität darauf hin, dass lediglich der Bachelor-Studiengang Inhalte umfasst, die dem deutschen juristischen Grundstudium vergleichbar sind. Der Master-Studiengang hat dagegen nicht den Anspruch, die Bandbreite des deutschen Hauptstudiums zu vermitteln. Der Abschluss des Master-Studiengangs ,German and Polish Law' bedeute "keine automatische Gleichwertigkeit" mit dem ersten juristischen Staatsexamen.
Um die Anerkennung juristischer Abschlüsse in anderen Mitgliedsstaaten war bereits mehrfach prozessiert worden. Im aktuellen Fall berief sich der Kläger auf ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2003, das die Behörden aller EU-Länder dazu verpflichtet hatte, den Zugang zum praktischen Ausbildungsdienst grundsätzlich auch für Juraabsolventen aus dem Ausland zu öffnen. (NP)

Familiengerecht: LL.M. im Unternehmens- und Steuerrecht in Postdam

24.11.09 - Die Juristische Fakultät der Universität Potsdam bietet ab dem Sommersemester 2010 eine neue Weiterbildungsmöglichkeit im Unternehmens- und Steuerrecht an. Das LL.M.-Programm richtet sich an Juristen, Wirtschaftswissenschaftler und Hochschulabsolventen ähnlicher Fachrichtungen. Bewerbungen sind ab sofort möglich.
Das Studienangebot zeichnet sich nach Hochschulangaben durch die besondere Berücksichtung der Bedürfnisse von Studierenden mit Beruf und/oder Familie aus. Die Teilnahme ist in Vollzeit (3 Semester) und in Teilzeit (5 Semester) möglich. Während der Präsenzveranstaltungen bietet die Hochschule professionelle kostenlose Kinderbetreuung an. In bestimmtem Umfang können Studierende die Präsenzzeiten durch Selbststudium und E-Learning ersetzen. Unabhängig von der Studiendauer sind die Studiengebühren auf insgesamt 3.000 Euro veranschlagt.
Der Masterstudiengang "Unternehmens- und Steuerrecht" wird gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg. Projektleiter ist Professor Dr. Andreas Musil, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungs- und Steuerrecht und zugleich Potsdamer Studiendekan. Bewerbungen für den ersten Durchgang müssen bis spätestens 1. Februar 2010 eingereicht werden.
Im Internet: www.llmpotsdam.de

Akademische Ehren für Juristen in Göttingen und Fribourg

24.11.09 - An der Georg-August-Universität Göttingen wurden gleich zwei Öffentlich-Rechtler zu außerplanmäßigen Professoren ernannt.
Bereits am 26. Oktober erhielt Dr. Christian Winterhoff seine Ernennungsurkunde von der Dekanin der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Christine Langenfeld. Winterhoff, Partner in der Kanzlei Graf von Westphalen, hat nach seiner Promotion und Habilitation regelmäßig Vorlesungen und Seminare an der Universität Göttingen gehalten. Er hat sich dabei vornehmlich auf verfassungsrechtliche Themen konzentriert und vertritt in seiner anwaltlichen Tätigkeit besonders öffentliche Körperschaften und Unternehmen. Ebenfalls zum außerplanmäßigen Professor wurde am 18. November Dr. Marcel Kaufmann ernannt. Kaufmann ist ebenfalls im Öffentlichen Wirtschaftsrecht tätig und hat sich in seiner Lehre an der Hochschule stärker auf regulierungsrechtliche Themen spezialisiert. Kaufmann ist Rechtsanwalt und Partner im Berliner Büro der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer.
Der Bremer Rechtswissenschaftler Professor Christian Joerges wurde von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Fribourg in der Schweiz mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet. Der Professor für Deutsches und Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht an der Universität Bremen ist dort auch Direktor des Zentrums für Europäische Rechtspolitik (ZERP). Er erhielt die Auszeichnung für seine Pioniertätigkeiten in den Gebieten des Wirtschaftsrechts, des Europarechts, des Kollisionsrechts und der Rechtstheorie. Besonders hervorgehoben wurde in der Laudatio zudem besonders seine interdisziplinäre Forschung und vielfältige Zusammenarbeit mit der Universität Fribourg. (ham)

Datenschutz kontra Strafverfolgung: DSRI-Preis an Freiburger Juristen

27.10.09 - Anonymität ist zwar sein Thema, doch der Preisträger des Wissenschaftspreises der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) ist nicht im Dunkeln geblieben: Dr. Phillip Brunst, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, erhielt im Oktober die Auszeichnung.
Die DSRI bewertete seine Dissertation über "Anonymität im Internet - rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen" als herausragend. Die DSRI vergibt seit 2005 jährlich einen Wissenschaftspreis und einen Absolventenpreis für Arbeiten an der Schnittstelle von Recht und Informatik. Die Auszeichnungen sind mit 2.000 Euro beziehungsweise 500 Euro dotiert.
Der Oldenburger Professor und DSRI-Vorsitzende Dr. Jürgen Taeger lobte die prämierte Dissertation als überzeugend. Er erklärte, Brunst sei die Aufarbeitung des Spannungsverhältnisses zwischen möglichst effektivem Datenschutz durch Anonymisierung und dem Interesse an lückenloser Überwachung durch Strafverfolgungsbehörden gelungen. Die Arbeit an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht sei ein Paradebeispiel für einen interdisziplinären Ansatz; sie argumentiere wissenschaftlich auf höchstem Niveau und sei gleichzeitig von großem praktischem Nutzen. (ML)

Zum 5. Mal Auszeichnung für deutsch-französische Nachwuchsjuristen

27.10.09 - Lutz Hartmann, Partner der Kanzlei Buse Heberer Fromm am Standort Frankfurt, hat Britta Schiebel und Stanislas Marmion als jeweils beste aus Frankreich beziehungsweise Deutschland stammende Absolventen des Magisterstudiengangs Rechtswissenschaften der Universitäten Köln und Paris I (La Sorbonne) ausgezeichnet.
Die Auszeichnung beruht auf der Bewertung der Gesamtleistung der Studentinnen und Studenten während aller vier Studienjahre. Britta Schiebel und Stanislas Marmion dürfen sich als diesjährige Gewinner auf ein bezahltes sechsmonatiges Praktikum freuen, das bei Buse Heberer Fromm in Frankfurt sowie zeitweilig bei einer Partnerkanzlei in Paris absolviert wird. Trotz aller deutsch-französischen Zusammenarbeit gibt es nur wenige grenzüberschreitende Studienangebote im Fach Jura. Neben Köln bietet noch die Universität Mainz einen integrierten deutsch-französischen Studiengang an, der mit den Partneruniversitäten Dijon, Nantes und Paris XII (Val de Marne) organisiert wird.
Lutz Hartmann, der in Frankfurt und Paris als Anwalt zugelassen ist und zugleich als Lehrbeauftragter im Rahmen des Studiengangs einen Workshop zum Thema M&A leitet, zeigte sich beeindruckt von der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Absolventen: "Die Studenten müssen neben zwei Rechtssystemen noch mit zwei Kulturen, zwei Sprachen und zwei Lehrsystemen zurechtkommen: das schafft die nötige Offenheit und intellektuelle Beweglichkeit für eine erfolgreiche Karriere als internationaler Jurist."

GSK verleiht erstes Theo-Waigel-Stipendium für LL.M.-Studium

29.09.09 - Der erste Preisträger des Theo-Waigel-Stipendiums heißt Konstantin Ulrich. Der 26-jährige Jurist aus Bonn erhielt aus den Händen des ehemaligen Bundesfinanzministers einen Scheck über 10.000 Euro.
Mit diesem Betrag stockt die Kanzlei GSK Stockmann + Kollegen erstmalig ein DAAD-Stipendium auf, das Ulrich zuvor bereits erhalten hatte. Die Förderung durch die Kanzlei deckt Kosten des Auslandsaufenthaltes, die im DAAD-Stipendium nicht enthalten sind, etwa Büchergeld, zusätzliche Reisekosten oder Studiengebühren, die den DAAD-Pauschalbetrag übersteigen.
Preisträger Ulrich nimmt zum Oktober an der London School of Economics (LSE) ein LL.M.-Studium auf. Seit April 2009 verfolgt Ulrich sein Dissertationsprojekt über die rechtlichen Grenzen der Finanzmarktstabilisierung, das in Bonn von Professor Dr. Wolfgang Löwer betreut wird. Auch während seines Auslandsaufenthalts und LL.M.-Studiums will er an der Promotion arbeiten, die schon im kommenden Jahr fertig werden soll.
Dr. Theo Waigel ist in der Position eines of Counsels bei GSK tätig. Der Preis wurde in diesem Jahr anlässlich seines 70. Geburtstags und seiner zehnjährigen Zugehörigkeit von der Kanzlei gestiftet. Als Anwalt überwacht er seit Ende des vergangenen Jahres den Siemens-Konzern bei der Einführung eines Compliance-Programms nach US-amerikanischen Vorgaben. (ML)

Mainz: Fünf Dissertationspreise für Juristen

28.07.09 - Von den mehr als 550 Absolventen, die 2008 an der Universität Mainz promovierten, wurden 14 ausgewählt und im Rahmen einer Feierstunde ausgezeichnet. Unter den Preisträgern sind auch fünf Absolventen der juristischen Fakultät.
Dr. Claus Nils Leimbrock erhielt für seine Arbeit im Strafrecht den Preis der Peregrinus-Stiftung. Die Stiftung wurde von dem emeritierten Professor Rudolf Meimberg ins Leben gerufen und finanziert neben dem mit 4.000 Euro dotierten Dissertationspreis auch Studienaufenthalte im Ausland. Der Preisträger Leimbrock ist als Staatsanwalt in Bad Kreuznach tätig.
Dr. Tobias Oliver Keber bekam für seine Dissertation zum Begriff des Terrorismus im Völkerrecht den Preis der Rheinland-Pfalz-Bank. Dr. Julia Niebel, Rechtsanwältin bei Nörr Stiefenhofer Lutz in München, erhielt für ihre Dissertation zu Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages den Preis der Dr.-Feldbausch-Stiftung. Zwei weitere Auszeichnungen vergab die Alfred Teves-Stiftung an Dr. Carsten Homann und Dr. Michael Düming für ihre Arbeiten zur rechtlichen Stellung von Schuldnerberatern und zur Möglichkeit einer Grundbuchberichtigung.
Die Preise wurden im Rahmen des diesjährigen Dies academicus der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz verliehen. (ham)

Karlheinz-Quack-Preis für Dissertation über Netzzugänge

28.07.09 - Den mit 3.000 Euro dotierten Karlheinz-Quack-Preis erhält in diesem Jahr Dr. Thomas Höppner für seine Dissertation zu einem Thema aus dem Kartell- und Regulierungsrecht.
Zum vierten Mal hat die Kanzlei Wilmer Hale einen jungen Akademiker mit dem Karlheinz Quack-Preis für eine herausragende Dissertation im Bereich Rechtswissenschaften ausgezeichnet. Die mit summa cum laude bewertete Dissertation Höppners ist mit "Netzveränderungen im Zugangskonzept" überschrieben. Sie widmet sich der zum Beispiel im Energie- und Telekommunikationsbereich wichtigen Frage, inwieweit Eigentümer von Netzinfrastrukturen Wettbewerbern nicht nur Zugang gewähren, sondern die Netze an die Bedürfnisse der Wettbewerber anpassen müssen. Apropos Wettbewerber: Höppner ist bei einer anderen Berliner Kanzlei unter Vertrag, als Associate in der Kartellrechts- und Regulierungspraxis von Hogan & Hartson Raue.
Mit der Auszeichnung würdigt Wilmer Hale den 2006 verstorbenen Berliner Rechtsanwalt und Notar Dr. Karlheinz Quack. Der anlässlich seines 80. Geburtstags gestiftete Preis ist auch Ausdruck seiner langjährigen Verbundenheit zur Humboldt-Universität zu Berlin. (ML)

Steuerrecht: Preisverleihung und Ausschreibung

30.06.09 - Dr. Sonja Tegtmeyer erhielt im Mai 2009 den mit 1000 Euro dotierten Förderpreis Internationales Steuerrecht 2009 der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) für ihre Dissertation zu dem Thema "Zwischenstaatliche informationelle Unterstützung in Steuersachen mit Nicht-EU-Staaten".
BStBK-Vizepräsident Dr. Herbert Becherer würdigte die Arbeit bei der Preisverleihung im Rahmen des Steuerberaterkongresses in Hamburg als "ausgezeichnete Handreichung für alle Steuerpflichtigen und deren Berater".
Tegtmeyer, die als Associate in der Praxisgruppe Immobilienwirtschaftsrecht der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer tätig ist, promovierte 2007 bei Prof. Lüdicke am Interdisziplinären Zentrum für Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) an der Universität Hamburg.
Ziel des Förderpreises ist es laut BStBK, hervorragende wissenschaftliche Publikationen auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung auszuzeichnen und gleichzeitig den fachlichen Austausch des Berufsnachwuches grenzüberschreitend zu fördern, indem den Preisträgern die Teilnahme an den Kongressen der International Fiscal Association (IFA) ermöglicht wird.
---
Noch bis zum 30. September 2009 können sich Nachwuchswissenschaftler um den DWS-Förderpreis bewerben. Das Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e.V. (DWS-Institut), das von der BStBK und den Steuerberaterkammern getragen wird, verleiht alljährlich einen Förderpreis für hervorragende Abschlussarbeiten aus den Bereichen Steuerrecht, betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Finanzwissenschaft. Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert und umfasst darüber hinaus die Veröffentlichung der prämierten Arbeit in der wissenschaftlichen Schriftenreihe des DWS-Instituts. Die Preise werden am 7. Dezember im Rahmen des Symposiums des DWS-Instituts im Hotel Adlon in Berlin vergeben. Die eingereichten Arbeiten, in erster Linie Dissertationen, sollten in deutscher Sprache verfasst, unveröffentlicht und maximal ein Jahr alt sein. Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen im Internet: www.dws-institut.de. (ham)

Münster: Vier neue Honorarprofessoren ernannt

30.06.09 - Am Vorabend der Karrieremesse JurStart wurden an der Universität Münster gleich vier langjährige Lehrbeauftragte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu Honorarprofessoren ernannt.
Studiendekan Professor Dr. Mark Deiters verlieh den Titel am 3. Juni 2009 an vier Anwälte: Dr. Lutz Aderhold von der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft, Dr. Richard H. Kreindler von Shearman & Sterling, Dr. Karlheinz Lenkaitis von Aulinger Rechtsanwälte und Dr. Tido Park von Spieker & Jaeger.
Mit der Ernennung zu Honorarprofessoren würdigte die Universität die Verdienste der vier Rechtsanwälte um Theorie und Praxis ihrer jeweiligen Schwerpunktbereiche. Spitzenleistungen in beiden Bereichen seien notwendig, um Honorarprofessor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu werden, betonte Deiters während der Veranstaltung, die unter dem Motto "Praxis ohne Theorie ist blind, Theorie ohne Praxis blutleer" stand.
Bei der jährlich stattfindenden JurStart bietet sich für Studenten die Möglichkeit, renommierte Praktiker aus Kanzleien kennenzulernen, sich über Berufsbilder und Kanzleien zu informieren und erste Gespräche mit potenziellen Arbeitgebern zu führen. (ham)

Reaktionen auf die Krise: Großkanzleien auf Sparkurs

24.02.09 - Eingefrorene Gehälter und Sparkurs auf allen Ebenen: Bei den europäischen Großkanzleien hinterlässt die Finanz- und Wirtschaftskrise deutliche Spuren. Allerdings treffen die Sparanstrengungen nicht ausdrücklich die Berufsanfänger, wie der folgende Überblick über vier Kanzleien zeigt. Außerdem bedeutet der Personalabbau nicht automatisch, dass die Einstellungszahlen sinken - in den zurückliegenden Wochen haben viele Sozietäten betont, weiterhin auf der Suche nach hochqualifizierten Berufsteinsteigern zu sein.

ALLEN & OVERY geht auf Sparkurs
Bei Allen & Overy sollen weltweit 47 Partner gehen, ebenso rund 100 Associates sowie 200 Support-Kräfte. Das entspricht jeweils einer Quote von etwa neun Prozent. Weitere sieben Prozent der Partner - etwa 35 - werden Lockstep-Punkte einbüßen, hieß es Mitte Februar. Etwa die Hälfte der Partnerentlassungen und Punktereduktionen wird das Londoner Büro betreffen. Konkrete Entscheidungen sollen bis zum Ende des Geschäftsjahres Ende April getroffen sein. Seit Dezember hatte die Kanzlei über die Maßnahmen beraten.
Deutschland bewege sich im Rahmen der weltweiten Quote, teilte ein Sprecher der Kanzlei mit. Derzeit sind für Allen & Overy hierzulande 31 Partner und 95 Associates tätig. Rein rechnerisch würde das bedeuten, dass zwei bis drei Partner und rund zehn Associates gehen müssen. Die Anzahl der betroffenen Support-Mitarbeiter dürfte noch höher liegen. Die Kanzlei betonte, die anstehenden Entlassungen hätten nichts mit Qualitätsmängeln zu tun, sondern seien allein der derzeitigen Auftragslage geschuldet.
Allen & Overy beschränkt die Maßnahmen jedoch nicht auf Personalabbau. Auf allen Ebenen wird das Gehalt im laufenden Jahr eingefroren. Noch Mitte Januar hatte es aus der Kanzlei in Deutschland geheißen, eine solche Maßnahme sei nicht geplant.
Damit präsentiert Allen & Overy das bislang umfangreichste Kostensenkungspaket der großen Londoner Kanzleien. Wim Dejonghe, weltweiter Managing Partner der Kanzlei, sagte: "Es gibt derzeit einfach nicht genug Arbeit, um alle unsere Mitarbeiter ausreichend zu beschäftigen." Er könne nicht erkennen, dass sich dies kurz- oder mittelfristig ändert. Die Kanzlei würde jetzt handeln, da sie finanziell gut dastehe und entsprechend den Entlassenen bessere Angebote machen könne. (jat)

FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER: Eingefrorene Gehälter
Mit Freshfields Bruckhaus Deringer hat sich im Februar auch die größte Kanzlei hierzulande entschlossen, die Gehälter für ihre angestellten Anwälte auf dem jetzigen Stand einzufrieren. Die üblicherweise mit jedem Jahr der Kanzleizugehörigkeit gezahlte Gehaltserhöhung wird es im kommenden Geschäftsjahr nicht geben. Die Entscheidung gilt zunächst für ein Jahr bis Ende April 2010. Eine Ausnahme bilden die Anwälte, die im kommenden Jahr zu Principal Associates befördert werden. Diese Gruppe wird die vorgesehenen Gehaltssteigerungen auch im kommenden Jahr erhalten.
Die Maßnahme diene der Kostenkontrolle, hieß es seitens der Kanzlei. "Von den Auswirkungen der gegenwärtigen Krise bleibt auch Freshfields nicht verschont", sagte der deutsche Managing Partner Dr. Manfred Finken. Das Beratungsgeschäft gehe insgesamt zurück, und es sei absehbar, dass sich dieser Trend im kommenden Geschäftsjahr 2009/10 fortsetzen und noch verstärken werde. "Wir sind entschlossen, die Sozietät erfolgreich durch diese schwierige Zeit zu führen und gestärkt aus der Wirtschaftskrise herauszukommen. Dazu müssen alle einen Beitrag leisten, die Partner voran", so Finken. Von einigen Partnern war bereits zu hören, dass auch Freshfields mit einem spürbaren Rückgang der Gewinne rechnet.
Zur Höhe der durch den Gehaltsstopp eingesparten Gelder wollte sich Finken nicht äußern, doch hat Freshfields an ihren sechs deutschen Standorten aktuell 420 Associates, die alle zwischen 90.000 und 135.000 Euro verdienen. Mit der aktuellen Entscheidung dürften also allein in Deutschland Mehrausgaben in Höhe von mehreren Millionen Euro wegfallen. "Wie in allen Dienstleistungsbereichen üblich, bilden auch bei uns die Personalkosten den größten einzelnen Block", sagte Finken. Über eventuelle Boni werde am Ende Geschäftsjahres entschieden, damit besondere Leistungen auch weiterhin honoriert werden können.
Ebenso wie bei Latham & Watkins, die eine ähnlich Maßnahme bereits im Januar verkündete, soll die Entscheidung auch bei Freshfields international gelten. Während in London zusätzlich auch die Einstiegsgehälter um etwa zehn Prozent gesenkt werden, gilt dies für den deutschen Markt nicht. Derzeit zahlt Freshfields hierzulande zwischen 90.000 und 100.000 Euro. (AN)

CLIFFORD CHANCE: Starker Abbau der Partnerzahl
Clifford Chance will die Zahl der Partner entscheidend verringern. Sowohl Equity- als auch Non-Equity-Partner werden Clifford verlassen müssen. Zudem können Partner ihre bisherige Position im Lockstep verlieren, daneben seien auch Kündigungen auf Associate-Ebene möglich. Dies teilte die britische Kanzlei Anfang Februar mit, die so ihre Profitabilität sichern will.
In welchem Ausmaß die anvisierten Schritte Deutschland betreffen, ist dabei bislang noch nicht offiziell bekannt. Die Partnerschaft muss den Maßnahmen noch zustimmen. Den Plänen zugrunde liegt eine intensive interne Überprüfung der Struktur der Kanzlei.
"Ich glaube nicht, dass Clifford Chance jemals eine ähnliche Untersuchung und solche Schritte unternommen hat. Keiner von uns hat jemals so viel Unruhe im Markt gesehen", sagte der weltweite Managing Partner David Childs gegenüber JUVE. "Wir bedauern es sehr, dass wir zu diesen Maßnahmen greifen müssen. Aber in der gegenwärtigen Marktlage haben wir wenig Alternativen", so Childs weiter.
Die Maßnahmen deuten auch auf eine Veränderung in der Gewichtung der Praxisgruppen hin. Insbesondere der Corporate-Bereich könnte weiter an Bedeutung gewinnen. "Schon vor Jahren haben wir erkannt, dass die Corporate-Praxis stärker unterstützt werden sollte", so Childs. "Das hat dazu geführt, dass wir weltweit eine der führenden M&A-Praxen geworden sind."
Über das Ausmaß der Einschnitte in Deutschland sagte Childs nichts, betonteaber, "dass die deutschen Partner in den vergangenen Jahren Erhebliches geleistet haben. Die Kanzlei konkurriert jetzt auf Augenhöhe mit den anderen Top-Kanzleien in Deutschland."
Die Reaktionen von Clifford-Partnern in Deutschland fallen zum großen Teil positiv aus: "Es ist absolut notwendig, dass etwas unternommen wird und es bringt nichts, nur Associates rauszuschmeißen. Auch wir müssen die Verantwortung tragen", so ein Partner. "Hauptsache, es wird zügig durchgezogen." Ein zweiter Partner sagte: "Es ist höchste Zeit für Maßnahmen und es wird harte Einschnitte geben. In den vergangenen beiden Jahren hat der Elan ein bisschen nachgelassen und dass der schwächer werdende Markt auch uns trifft, ist klar." Die proaktive Kommunikation der geplanten Einschnitte sei positiv. "Problematisch ist nur, dass diejenigen Partner, die es betrifft, jetzt eher Schwierigkeiten haben werden, anderweitig unterzukommen. Das wäre nicht passiert, wenn wir zu diesen Maßnahmen vor zwei Jahren gegriffen hätten", so der Partner weiter. (Gr)

LINKLATERS: Konkrete Pläne für Großbritannien
Linklaters hat Ende Januar im Londoner Kanzleihauptsitz Eckdaten ihres weltweiten Restrukturierungsprogramms vorgestellt - allerdings nur auf Großbritannien bezogen. Danach sollen dort im Rahmen von Linklaters New World' 100 bis 120 Associate-Stellen gestrichen werden. Daneben werden in der so genannten Business Service-Abteilung bis zu 150 Arbeitsplätze wegfallen.
Simon Davies, Managing Partner von Linklaters, sagte: "Die Finanzmärkte sowie die breite Wirtschaft sind grundlegenden Änderungen unterworfen worden. Davon sind auch unsere Mandanten betroffen. Wir müssen jetzt unsere Personalstärke reduzieren, um die voraussichtliche Nachfrage zu befriedigen."
Auf die Anzahl der Partner, die von der Restrukturierungsrunde betroffen sind, ging Davies nicht ein. Beobachter gehen von bis zu 70 Partnern weltweit aus. In Deutschland ist Linklaters weiter auf Beschwichtigungskurs. Senior Partner Dr. Michael Lappe machte gegenüber JUVE deutlich, dass sich die Kanzlei hierzulande im Rahmen von 'New World' von keinem Associate trennen werde. "Wir kündigen nicht und wir drängen niemandem eine Trennung auf. Wir sind in Deutschland gut aufgestellt." In den Business Services werde es dagegen zu einzelnen "sozial verträglichen Trennungen" kommen, so Lappe.
Wie viele Partner durch das weltweite Restrukturierungsprogramm gehen werden müssen, wollte Lappe nicht kommentieren. "Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen."In der vergangenen Woche hieß es intern bei Linklaters, vier bis fünf Partner würden gehen. (pop)

Hinter den Kulissen von RTL: Die echten Fernsehjuristen

16.12.08 - Im November öffnete RTL für interessierte Nachwuchsanwälte seine Pforten. Unter dem Motto "Inside-RTL - der TV-Jurist" lud die Student Division West der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung (DAJV) zu einer Informationsveranstaltung über die Arbeit der Rechtsabteilung des Medienkonzerns ein.
Zum ersten Mal hatten die Mitglieder der Student Division die Gelegenheit, hinter die Kulissen einer Rechtsabteilung im Unternehmen zu schauen. Eine Chance, die sich vor allem deshalb ergab, weil RTL-General Counsel Dr. Ralph Sammeck Mitglied des Zentralvorstands der DAJV ist. Zusammen mit zwei Juristen aus seiner Abteilung veranschaulichte er anhand von Themen-Vorträgen die Arbeit der RTL Inhouse-Juristen. Dabei standen kartell-, wettbewerbs- und vertragsrechtliche Aspekte im Vordergrund. Zudem ließ es sich der Sender nicht nehmen, den Nachwuchsjuristen einen eigens produzierten Beitrag des Nachrichtensprechers Peter Kloeppel zu präsentieren.
Das Interesse der Student Division-Mitglieder an der Medienbranche scheint groß zu sein: Fast 90 angehende Juristen folgten der Einladung ihrer Organisation.
Seit rund zwei Jahren existiert die Abteilung innerhalb der DAJV. Ihr Ziel ist es, Studenten, Referendaren und Doktoranden die Gelegenheit zu bieten, sich mit den Grundzügen des US-amerikanischen Rechts zu befassen. So organisieren die Verantwortlichen beispielsweise Workshops, unter anderem in Anwaltskanzeien. Seit Mitte der 1970er Jahre bietet die DAJV deutschen Juristen eine Plattform, um sich über ihre USA-Erfahrungen auszutauschen. (SB)

BRAK will die Dominanz des Common Law brechen

16.12.08 - Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) plädiert für mehr Selbstbewusstsein bei den deutschen Juristen. Das deutsche Recht sei im Vergleich mit anderen Rechtsordnungen effizienter, kostengünstiger und berechenbarer, so BRAK-Präsident Axel Filges in einem Schreiben, das JUVE vorliegt.
Filges, Hamburger Partner der Kanzlei Taylor Wessing, distanziert sich damit ausdrücklich von den im internationalen Wirtschaftsrechtsverkehr bislang dominierenden Prinzipien des Common Law. Zudem reagiert die BRAK auf eine Broschüre der Law Society von England und Wales vom Oktober vergangenen Jahres, in der die Vorzüge des angelsächsischen Rechts angepriesen werden. Die Broschüre hatte in der deutschen Anwaltschaft für großes Aufsehen gesorgt.
Die BRAK hat dazu ein Positionspapier vorlegt, das gemeinsam mit anderen juristischen Berufsorganisationen - darunter der Deutsche Anwaltverein, die Bundesnotarkammer und der Deutsche Richterbund -, sowie dem Bundesjustizministerium (BMJ) ausgearbeitet wurde. In dem Papier rufen die Beteiligten zu einem "Bündnis für das deutsche Recht" auf. Ihnen schwebt unter anderem vor, Partnerländer beim Aufbau von deren Rechtsordnung das "bewährte deutsche Recht" zu empfehlen sowie deutsche Rechtstexte vermehrt in andere Sprachen - zumindest ins Englische - zu übersetzen, "um im internationalen Wettbewerb der Rechtssysteme überhaupt agieren zu können".
Zudem erschien Mitte November eine zweisprachige Broschüre, in der deutsche und ausländische Unternehmen dazu aufgerufen werden, Verträge auf der Grundlage deutscher Gesetze zu schließen.
Eingebettet sei das Ganze in Aktivitäten, um das Rechtssystem kontinentaleuropäischer Prägung insgesamt zu stärken, erklärte Filges. Insbesondere aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa bestehe die Nachfrage nach einheitlichen Strukturen, die nicht auf dem Common Law basierten. Um durchsetzungsfähig zu werden, müsste langfristig in Kontinentaleuropa zudem das anwaltliche Berufsrecht angeglichen werden, so Filges.
Die grundsätzliche Richtung der BRAK scheint auch von der Bundesregierung unterstützt zu werden. Sie plant, die Mittel für die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ-Stiftung) im nächsten Jahr um 52 Prozent zu erhöhen. (pop)

Ein LL.M. speziell für Nichtjuristen

25.11.08 - Im März 2009 startet im Fachbereich Technische Betriebswirtschaft der Fachhochschule Südwestfalen in Hagen zum zweiten Mal der berufsbegleitende Masterstudiengang Wirtschaftsrecht. Bewerbungsschluss ist der 15. Februar 2009.
Das Studium vermittelt den Teilnehmern alle wichtigen Bereiche des Wirtschaftsrechts einschließlich der Vertragsgestaltung. Daneben erwerben sie in Modulen wie Managementkompetenz, Mediation, Innovations- und Konfliktmanagement wichtige Schlüsselqualifikationen für die Übernahme von Führungs- und Leitungsaufgaben. Zusätzlich können die Studierenden individuelle Schwerpunkte setzen - etwa im internationalen Wirtschaftsrecht, im Wettbewerbsrecht/Gewerblichen Rechtsschutz und im Arbeitsrecht.
Studienvoraussetzung ist neben dem Abschluss eines nicht-rechtlichen Erststudiums eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit. Das Verbundstudium Wirtschaftsrecht dauert fünf Semester und wird auch an zwei weiteren Standorten in Nordrhein-Westfalen angeboten, an der Fachhochschule Bielefeld und an der Hochschule Niederrhein. Nach erfolgreichem Studium erwerben die Teilnehmer den Titel Master of Law (LL.M.). Dieser Abschluss berechtigt zur Promotion und bietet die formale Zugangsbefähigung für den höheren Verwaltungsdienst.
Am 29.11. um 12.00 Uhr findet für Interessenten eine Informationsveranstaltung im Audimax der Hagener Fachhochschule statt.
Im Internet: www.llm.fh-swf.de

Beispiel Spezialkanzlei: Gut dotierter Schriftsatzwettbewerb

28.10.08 - Das Kölner Büro der Kanzlei Bach Langheid & Dallmayr lädt Referendare und junge Rechtsanwälte zu einem Schriftsatzwettbewerb ein. Der Wettbewerb ist mit Geldpreisen in Höhe von insgesamt 5.000 Euro dotiert.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen in einem echten Fall aus dem Haftungsrecht eine Klageerwiderung schreiben. Sie erhalten dafür eine anonymisierten Originalakte aus dem Anwaltsalltag und haben dann gut vier Wochen Zeit. Die Wettbewerbsakte wird Anfang Dezember an die angemeldeten Teilnehmer versandt. Abgabeschluss für den Schriftsatz ist der 6. Januar 2009. Die eingereichten Beiträge werden von einer dreiköpfigen Jury bewertet. Unter den Juroren ist neben zwei Rechtsanwälten der Kanzlei auch der Vizepräsident des Kölner Amtsgerichts. Eine Anmeldung für den Wettbewerb ist bis zum 28. November 2008 über die Homepage der Kanzlei möglich.
Mit ihren Bemühungen um die Ansprache von Bewerbern geht Bach Langheid seit einiger Zeit weiter als andere Spezialkanzleien. Die Kanzlei gilt als eine der renommiertesten Adressen im Versicherungsrecht. Sie vertritt die Mannheimer Versicherung in allen Prozessen im Zusammenhang mit der Heros-Insolvenz und erstritt zuletzt ein wichtiges Urteil: Die Mannheimer haftet nicht für die Schäden, die Unternehmen infolge der Betrugsfälle beim mittlerweile insolventen Geldtransporteur Heros erlitten haben. Dies hat mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle nun erstmals ein Gericht in zweiter Instanz bestätigt. Der Zivilsenat wies damit die Berufungen der Handelsunternehmen Woolworth und Staples zurück, die von der Mannheimer zusammen rund 2,7 Millionen Euro Schadensersatz gefordert hatten. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Im Internet: www.bld.de

Kanzleien zeichnen Nachwuchsjuristen aus

28.10.08 - Die Esche Schümann Commichau-Stiftung hat eine Dissertation, die an der Bucerius Law School entstanden ist, mit ihrem Preis des Jahres 2008 ausgezeichnet.
Dr. Jesko Wilhelm Kamischke schrieb seine Arbeit unter der Betreuung von Professor Dr. Karsten Schmidt, an dessen Lehrstuhl er auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. Mit dem Gegenstand der Promotion, den kapitalmarktrechtlichen Pflichten der börsennotierten Aktiengesellschaft in der Insolvenz, hat Kamischke ein Thema gewählt, das angesichts der Finanzkrise eine besonders aktuelle Bedeutung hat. --- Die Kanzlei Buse Heberer Fromm hat Leila Gosseye und Jan Glindemann als beste Absolventen des Magisterstudiengangs Rechtswissenschaften der Universitäten Köln und Paris I (La Sorbonne) ausgezeichnet. Initiiert wurde der Preis bereits im Jahr 2004 durch Lutz Hartmann, Partner der Kanzlei und in Deutschland sowie Frankreich zugelassener Anwalt. Die Auszeichnung, die im Rahmen der jährlichen Diplomfeier in Paris vergeben wird, bewertet die Gesamtleistung der Studentinnen und Studenten während aller vier Studienjahre. Leila Gosseye und Jan Glindemann dürfen sich als Gewinner des Jahres 2008 unter anderem auf ein bezahltes sechsmonatiges Praktikum freuen, das sie bei Buse Heberer Fromm in Frankfurt sowie einer Partnerkanzlei in Paris absolvieren. (ML)

Förderpreis für Insolvenzrechtlerin aus Konstanz / Buse-Awards vergeben

30.09.08 - Den Schiesser-Allweiler-Förderpreis für den wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität Konstanz haben die Juristin Nadja Probst und der Wirtschaftswissenschaftler Christian Wiermann erhalten.
Die Preisträger erhielten jeweils 2500 Euro. Nadja Probst erhielt die Auszeichnung für ihre Doktorarbeit zum europäischen Insolvenzrecht. Darin geht die Wirtschaftsjuristin der Frage nach, an welchem Standort ein Insolvenzverfahren eröffnet werden soll, wenn eine internationale Konzerngesellschaft in mehreren EU-Ländern ansässig ist. Diese Frage wird immer wichtiger, da die grenzüberschreitenden Verflechtungen von Unternehmen ständig zunehmen, während die nationalen Insolvenz-Vorschriften erhebliche Unterschiede aufweisen. Jura-Professor Rainer Hausmann hob hervor, dass Nadja Probst zum Vergleich die Rechtsordnungen in Deutschland, England, Frankreich und Italien in den Originalsprachen ausgewertet habe. Sie ist mittlerweile als Anwältin in einer Frankfurter Kanzlei tätig.

Die Kanzlei Buse Heberer Fromm hat auf ihrer Hauptversammlung die Gewinner der diesjährigen Buse-Awards ausgezeichnet. Martin Groß-Langenhoff, Annette Möhring und Sebastian Ochs landeten auf den Plätzen 1 bis 3. Den Preis für die beste Präsentation des Essays vor Ort erhielt ebenfalls Martin Groß-Langenhoff.
Die Buse-Awards sind ein von der Sozietät Buse Heberer Fromm sowie dem Magazin "Going Public" veranstalteter Essay-Wettbewerb im Bereich kapitalmarktrechtlicher Fragestellungen. In diesem Jahr konnten die Teilnehmer das Thema ihres Beitrags aus den drei Bereichen Corporate Governance in Theorie und Praxis, geschlossene Immobilienfonds und die 3-Objekt-Grenze sowie Schutz des Mittelstands vor dem Einfluss von Hedgefonds (MoRaK-Gesetz) auswählen.

W.-Rainer-Walz-Preis für Stiftungsrecht ausgeschrieben

26.08.08 - Das Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen der Bucerius Law School in Hamburg vergibt für das Jahr 2008 den neu gestifteten W.-Rainer-Walz-Preis.
Bewerbungen müssen bis zum 31. Januar 2009 eingereicht werden.
Der Preis ist bestimmt für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im Rahmen einer Abschlussarbeit eine bedeutende wissenschaftliche Leistung auf dem Gebiet des Stiftungsrechts oder sonstigen Rechts der Non-Profit-Organisationen erbracht haben. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert und wird im Rahmen der Hamburger Tage des Stiftungs- und Non-Profit-Rechtsim November 2009 vergeben. Der Preis kann auch geteilt und an mehrere Personen vergeben werden. Über den Gewinner entscheiden Leitung und Beirat des Instituts.
W. Rainer Walz hat das Institut als Direktor von 2002 an bis zu seinem Tode im Jahr 2006 zu einer führenden Forschungseinrichtung zu allen rechtlichen Fragen des Dritten Sektors entwickelt. Stifter des Preises ist die Humanistische Stiftung in Frankfurt.
Bewerberinnen und Bewerber müssen ein akademisches oder staatliches Abschlusszeugnis nachweisen. Selbstbewerbungen sind erwünscht. Das Promotions- oder Habilitationsverfahren soll im Jahre 2008 abgeschlossen werden. (ML)
Im Internet: www.law-school.de/institut_stiftungsrecht.html

Juristen unter Strom: Ex-Baker-Anwälte gründen Energie-Start-up

29.07.08 - Knut Hechtfischer und Dr. Frank Pawlitschek, bis zum Frühjahr als Associates im Berliner Büro von Baker & McKenzie tätig, haben ein Beratungs-Unternehmen gegründet, das sich die bessere Nutzung des Stromnetzes auf die Fahnen geschrieben hat.
Zusammen mit einem Partner aus der Elektrizitätswirtschaft haben die beiden Juristen die Firma "ubitricity" gegründet. "Neben der Leidenschaft für die Juristerei hatten wir schon länger eine Leidenschaft für ein eigenes Unternehmen im Technologiesektor", sagt Hechtfischer, der bei Baker im Bereich Corporate/M&A tätig war. Er und Pawlitschek haben als Anwälte unter anderem Technologie-Unternehmen in regulatorischen Fragen und im Bereich erneuerbare Energien beraten.
Ubitricity will im Elektrizitätsmarkt verschiedene Partner zusammenbringen, die von dem mittelfristigen Trend zur Kombination von Elektro- und Verbrennungsmotoren in Autos profitieren können: Die Stromerzeuger, die nach Möglichkeiten suchen, Elektrizität zu speichern, die Autofahrer, die in wenigen Jahren durch ihre Nachfrage nach Hybridautos zu einer neuen Kundengruppe werden, und außerdem Automobilhersteller, die ihre neuen Fahrzeuge als sparsame und klimafreundliche Produkte vermarkten können.
"Die grundlegende Idee ist, alle mit Strom betriebenen Autos über das Stromnetz zu einem großen Speicher zusammenzuschließen", erklärt Pawlitschek. Die Akkus der einzelnen Autos werden zu den Bausteinen einer verteilten Speicherung, die ein Problem der gegenwärtigen Technologie löst - das Problem, das Elektrizität nicht im größeren Volumen gespeichert werden kann.
Hechtfischer und Pawlitschek können von ihrer Berufserfahrung unmittelbar profitieren. "Der Strommarkt hat sehr viele juristische Fragestellungen, die bei der Einführung unserer Dienstleistung berücksichtigt werden müssen", meint Hechtfischer.
Im Internet: www.ubitricity.com

Karlheinz-Quack-Preis und Gleiss-Stipendium: Die Preisträger

29.07.08 - Die Anwaltssozietät WilmerHale hat zum dritten Mal einen jungen Akademiker mit dem Karlheinz-Quack-Preis für eine herausragende Doktorarbeit ausgezeichnet.
Den mit 3.000 Euro dotierten Preis erhielt Dr. Fabian Badtke (31) aus Potsdam für seine Dissertation zum Thema "Die Anwendbarkeit der deutschen und europäischen Fusionskontrolle auf Zusammenschlüsse von Krankenhäusern". Badtke hat an der Humboldt-Universität Berlin studiert.
Ulrich Quack, Partner bei WilmerHale und Mitglied der Auswahlkommission für den Preis, lobte vor allem die Relevanz des Themas: "Die mit summa cum laude bewertete Arbeit des Preisträgers befasst sich mit der ebenso aktuellen wie interessanten Frage, inwieweit die öffentlich-rechtliche Regulierung des Gesundheitssystems wettbewerblich geprägte Marktstrukturen ausschließt und deswegen der Anwendbarkeit der Fusionskontrolle auf Zusammenschlüsse von Krankenhäusern entgegensteht."
Mit der Stiftung des Preises würdigt WilmerHale den im Dezember 2006 verstorbenen Berliner Rechtsanwalt und Notar Karlheinz Quack. Quacks Kanzlei hatte 2002 mit Wilmer Cutler & Pickering fusioniert.
***
Die Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz hat erneut das Alfred-Gleiss-Stipendium vergeben. Mit dem Stipendium unterstützt Gleiss Lutz in Kooperation mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) hoch qualifizierte Nachwuchsjuristen. Stipendiat ist in diesem Jahr der 28-jährige Henrik Humrich.
Humrich wird sein Graduiertenstudium an der Harvard Law School absolvieren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Mainz und legte sowohl das erste als auch das zweite Staatsexamen als einer der besten seines Jahrgangs in Rheinland-Pfalz ab. Seit August 2007 promoviert Henrik Humrich in Mainz bei Professor Dr. Peter Mülbert zum Thema "Der besondere Vertreter im Aktienrecht". Promotionsbegleitend studiert der Alfred-Gleiss-Stipendiat an der Fernuniversität Hagen Wirtschaftswissenschaften für Juristen. An der Harvard Law School will Henrik Humrich sein Wissen im Wirtschaftsrecht vertiefen und sich vor allem mit dem internationalen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht befassen.
Das Alfred-Gleiss-Stipendium ermöglicht seit 1997 einem Stipendiaten ein einjähriges LL.M.-Studium an einer Hochschule in den USA oder Großbritannien. Es deckt die Studiengebühren in voller Höhe ab und ermöglicht so auch das Studium an teuren Elite-Universitäten. Kriterien für die Vergabe sind fachliche Exzellenz, internationale Aufgeschlossenheit und soziale Kompetenz.

Darmstädter Kanzlei SZK gewinnen den Soldan-Kanzleigründerpreis

24.06.08 - Fachliche Spezialisierung, Servicequalität und Fokussierung auf den Kundennutzen - diese Argumente sprachen für die Darmstädter Kanzlei SZK Stapelfeldt Zweschper Krumb bei der Vergabe des diesjährigen Soldan-Preises für Kanzleigründungen.
SZK belegte den 1. Platz und wurde Anfang Juni im Rahmen der Feier des 100-jährigen Jubiläums der Hans Soldan GmbH ausgezeichnet. Die Darmstädter Anwälte Dr. Alfred Stapelfeldt, Jochen Zweschper und Joachim Krumb überzeugten die Jury mit einem klaren Konzept: Spezialisierung im Öffentlichen Recht und im Immobilienrecht, Verzicht auf Massengeschäft und stattdessen Konzentration auf bestimmte Zielgruppen wie Städte, Gemeinden und kommunale Betriebe. Auch die Servicequalität lässt nach Meinung der Juroren kaum Wünsche offen.
Professor Dr. Christoph Hommerich, Vorstandsvorsitzender des Soldan-Instituts für Anwaltsmanagement hob in seiner Laudatio auf die Sicht der Mandanten ab: "Diese Gründung hatte intensives Nachdenken darüber zur Voraussetzung, wie die Kanzlei für die von ihr zu bedienende Mandantschaft Nutzen stiften kann. Diese Frage steht im Vordergrund des umfassenden Gründungsplans."
Der zweite Preis ging an die 2005 gegründete Kanzlei Dr. Damm & Partner in Neumünster, deren Angebot sich an Onlinehändler richtet. Den dritten Preis vergab die Jury an die Kanzlei Küffner, Maunz, Langer und Zugmaier, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in München, die 2006 an den Start ging und sich auf das Umsatzsteuerrecht spezialisiert hat.
Der Kanzleigründerpreis war Anfang des Jahres zum vierten Mal ausgeschrieben worden, über 60 Bewerbungen gingen ein. Bewertet wurden die eingereichten Pläne u. a. vom BRAK-Präsidenten Axel Filges und vom DAV-Chef Hartmut Kilger. (ML)

Max-Planck-Gesellschaft: Jüngster Doktorand ist Jurist

24.06.08 - Dr. Sebastian Martens (28) erhält als jüngster Doktorand der Max-Planck-Gesellschaft deren Otto-Hahn-Medaille verliehen.
Die vor über einem Jahr abgeschlossene Promotion zu dem Thema "Durch Dritte verursachte Willensmängel" untersucht auf rechtshistorischer und rechtsvergleichender Grundlage den einschlägigen Paragrafen des BGB. Sie wurde an der Universität Regensburg mit "Summa cum laude" bewertet.
Schon früher war Martens schnell: Das Erste Staatsexamen legte er kurz vor seinem 24. Geburtstag ab. Aktuell ist er Referendar und zugleich wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor Dr. Reinhard Zimmermann am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht. Im Interview erklärt er seine Motivation. (ML)

azur: Was hat Sie angespornt, Ihr Studium und Ihre Promotion so schnell zu absolvieren?
Martens: Ich habe mich nicht darum bemüht, besonders schnell zu sein. Allerdings wollte ich auch möglichst wenig Zeit verschenken. Denn Ausbildung ist schön und wichtig, letztendlich aber doch nur Vorbereitung für den Beruf. Im Übrigen kommt es mir persönlich nicht so vor, dass ich meinen Ausbildungsweg schnell absolviert habe. Ich bin in England zur Schule gegangen und meine damaligen Klassenkameraden sind mittlerweile alle schon seit vielen Jahren berufstätig. Geschwindigkeit ist relativ, und im internationalen Vergleich sind wir in Deutschland ziemlich langsam.

Hätten Sie gerne auf das Referendariat verzichtet und direkt Ihre wissenschaftliche Arbeit fortgesetzt?
Reine Wissenschaft ohne Praxisbezug erscheint mir sinnlos. Daher war die praktische Erfahrung des Referendariats für mich sehr wertvoll. In der Wahl der Ausbildungsstationen ist man in Hamburg recht frei. Ich konnte daher vielfältige Eindrücke sammeln, die mir später bestimmt weiterhelfen werden. Unglücklich finde ich jedoch die Gestaltung des Zweiten Staatsexamens, das zum Aufbau eines Wissens zwingt, das man zu einem großen Teil nur für genau eine Klausur braucht.

Nach allem, was Sie über die Arbeit in Kanzleien wissen (etwa durch die Station bei Hengeler Mueller): Welcher Aspekt einer Anwaltstätigkeit würde Sie am meisten interessieren? Welcher am wenigsten?
Mir haben die Arbeit an Schriftsätzen und der Einsatz für das Recht des Mandanten in Prozessen viel Spaß gebracht. Auch die gestaltende Begleitung an einer großen Transaktion fand ich sehr befriedigend, wenn es zu einem erfolgreichen Abschluss kam. Wenig Lust hätte ich dagegen, als Teil eines Teams an einer (Immobilien) Due Diligence mitzuwirken.

Sie sind demnächst drei Monate an der Botschaft in Neu Delhi tätig. Das Auswärtige Amt liegt in einigen Bewerber-Ranglisten regelmäßig weit vorne. Warum ist das so, Ihrer persönlichen Einschätzung nach?
Die Wahlstation nach den Klausuren ist vielleicht die letzte Möglichkeit, noch einmal drei Monate lang ein Land seiner Wahl kennenzulernen. Das Auswärtige Amt bietet dafür die vermutlich besten Möglichkeiten mit (hoffentlich) interessanter Arbeit zu geregelten Zeiten, die einem noch Freiräume für Entdeckungen des Landes lassen.

Was macht die Arbeit am Max-Planck-Institut für Sie reizvoll?
Wir sind, wenigstens in Deutschland, von der Ausstattung her äußerst privilegiert. Vor allem unsere Bibliothek ist in Europa wohl einzigartig. Zudem haben wir ständig interessante internationale Gäste, viele Vorträge und Tagungen, auf denen man Anregungen bekommt und gute Kontakte knüpfen kann. Und last but not least finde ich die Arbeitsatmosphäre sehr angenehm!

CMS fördert Studierende: Zwei Preise für den Nachwuchs

24.06.08 - Natalie Crucifix erhielt Ende Mai den deutsch-französischen CMS-Preis für eine gelungene juristische Studienarbeit zum Unternehmenssteuerrecht.
In der französischen Hauptstadt nahm die französische Juristin die mit 5.000 Euro dotierte Auszeichnung entgegen. Natalie Crucifix hat an der Robert-Schuman-Universität in Straßburg studiert. Ihre Arbeit mit der Überschrift "Neuere Entwicklungen des Unternehmenssteuerrechts in Deutschland und Frankreich, eine rechtsvergleichende Studie" verdiene höchsten Respekt und ihre weiteren Studien daher die Förderung durch diesen Preis, so hieß es in der Festrede.
Der CMS-Preis wird jährlich seit 2005 gemeinsam vom deutsch-französischen Forum der Sozietäten CMS Hasche Sigle und CMS Bureau Francis Lefebvre verliehen und zeichnet eine wirtschaftsrechtliche oder steuerrechtliche Arbeit zum Abschluss eines postgraduierten Studiengangs aus, die sich einem deutsch-französischen Thema widmet. Im vergangenen Jahr hatten die beiden CMS-Partnerkanzleien die Dissertation des Deutschen Thomas Richter ausgezeichnet, die sich mit einem Vergleich zwischen der BGB-Gesellschaft und den französischen Zivilgesellschaften befasst.
CMS Hasche Sigle unterstützt noch einen weiteren Wettbewerb als Sponsor - zusammen mit Morgan Lewis. Im Wintersemester 2007/08 veranstaltete The European Law Students' Association (ELSA) Leipzig erstmals die "European Law Essay Competition 2008". Der Wettbewerb wurde deutschlandweit ausgeschrieben. ELSA gab verschiedene europarechtliche Themen vor.
Für die Autoren der sechs besten Essays gab es jeweils ein mit 500 bis 800 Euro vergütetes Praktikum bei CMS Hasche Sigle oder Morgan Lewis an einem deutschen Standort nach Wahl zu gewinnen. Die Gewinner der CMS-Praktika sind Dinh Viet Tuyen Phan (25), Freie Universität Berlin, Julian Kammin (23), Universität Kiel und Simone Harsch (23), die an der Universität Passau studiert. (ML)

Schnell bewerben - Projekt "Finanzplätze 2008" sucht Teilnehmer

27.05.08 - Die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, die Investmentbank Goldman Sachs und die Kommunikationsberatung Hering Schuppener unterstützen das Projekt "Finanzplätze 2008", für das sich Studentinnen und Studenten weltweit bewerben können - bis zum 30 Mai.
Gesucht werden fünf Teilnehmer für den Zeitraum von August bis September 2008. Unterstützt von den drei Sponsoren sollen sie eine quantitative und qualitative Ressourcen- und Wettbewerbsanalyse der wichtigsten internationalen Finanzplätze in Deutschland, Großbritannien und den USA erstellen.
Hierzu werden die Teilnehmer in den Niederlassungen und Partnerbüros der drei Unternehmen in Frankfurt, London und New York recherchieren und mit Experten aus den Bereichen Investment Banking, Kapitalmarktrecht und Finanzkommunikation sprechen. Darüber hinaus sind Treffen mit Vertretern der jeweiligen Börsen, aber auch mit Journalisten und Verbandsfunktionären vorgesehen. So soll gewährleistet werden, dass die Studierenden ihre Analyse aus unterschiedlichen Blickwinkeln erarbeiten können.
Das Projekt richtet sich an Studierende aus wirtschaftsnahen Studiengängen, die sich im Hauptstudium oder einem vergleichbaren Studienabschnitt befinden. Von den Bewerbern werden sehr gute Hochschulleistungen, erste Praxis- und Auslandserfahrungen sowie fließende Deutsch- und Englischkenntnisse verlangt. Die Bewerbungsfrist endet in wenigen Tagen. Bewerbungen sind ausschließlich über das Internetportal der Ausbildungsinitiative Campus of Excellence möglich.
Im Internet: www.campus-of-excellence.com

Praktisches Engagement an der Universität - neue Honorarprofessoren

27.05.08 - Die Universitäten Köln, Stuttgart sowie die Technische Universität München haben mit der Verleihung von Honorarprofessuren das Engagement von Anwälten in der Ausbildung gewürdigt.
Dr. Bernd Reinmüller (59), Partner der Kanzlei Buse Heberer Fromm in Frankfurt, ist eine Honorarprofessur für Internationales Privat- und Verfahrensrecht der Universität zu Köln verliehen worden. Neben seinem Lehrauftrag an der Universität Köln engagiert sich Reinmüller bereits seit dem Beginn seiner Karriere in der internationalen Rechtspflege. Ein Teil dieses Engagements ist die Arbeit für die Union Internationale des Avocats (UIA), der ältesten, seit 1927 weltweit agierenden Anwaltsorganisation zur Wahrung der Rechte der Anwaltschaft. Die UIA-Mitglieder wählten ihn 2004 zum Ersten Vizepräsidenten; das Amt des UIA-Präsidenten wird Reinmüller voraussichtlich Ende Oktober 2008 anlässlich der Hauptversammlung in Bukarest antreten. 2006 hatte Dr. Reinmüller bereits den Großen Verdienstorden der Anwaltschaft ("Gran Cruz al Mérito en el Servicio a la Abogacia") in Madrid erhalten.
---
Die Technische Universität München hat Dr. Ferdinand Kuchler (48), Partner im Münchner Büro von Clifford Chance, zum Honorarprofessor ernannt. Mit der Ernennung würdigt die Universität die besonderen wissenschaftlichen Leistungen von Dr. Ferdinand Kuchler und seine Verdienste um die akademische Lehre. Seit 2003 hält er als Lehrbeauftragter Vorlesungen für Studierende des Wissenschaftszentrums Weihenstephan der TU München über Umwelt- und Planungsrecht. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt war Dr. Ferdinand Kuchler wissenschaftlicher Assistent am Institut für öffentliches Recht der Universität Freiburg/Breisgau. Von 1993 bis 1998 war er Lehrbeauftragter der Juristenfakultät der Universität Leipzig, 2002 der juristischen Fakultät der Universität Augsburg. Dr. Ferdinand Kuchler ist seit 1998 Partner von Clifford Chance. Er ist spezialisiert auf Planungs- und Umweltrecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl die öffentliche Hand als auch private Unternehmen. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der öffentlich-rechtlichen Beratung von komplexen Genehmigungs- und Planungsverfahren und Projektentwicklungen.
---
Dr. Christofer Lenz (41), Partner der Stuttgarter Kanzlei Oppenländer Rechtsanwälte, ist von der Universität Stuttgart zum Honorarprofessor ernannt worden. Die Universität verfügt nicht über eine eigenständige Juristische Fakultät. Am Institut für Volkswirtschaft und Recht der Wirtschafts- und Sozialwisschenschaftlichen Fakultät bietet Lenz Vorlesungen und Veranstaltungen zu Themen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts und zu internationalen Rechtsfragen an.

HSV: Neue Rechtsabteilung mit Berufseinsteiger

29.04.08 - Der Hamburger Sport Verein (HSV) hat eine eigene Rechtsabteilung geschaffen. Dr. Jan Räker fungiert seit Anfang April bei dem norddeutschen Traditionsclub als Justiziar.
Der 30-jährige Berufseinsteiger hatte im Herbst 2007 seine Wahlstation in der Rechtsabteilung der Deutschen Fußball Liga (DFL) absolviert und über grundrechtliche Beziehungen von Sportvereinen und -verbänden promoviert. Auch die Abschlussarbeit seines LL.M.-Studiums in Kanada hatte ein sportrechtliches Thema: "Die Haftung von Schiedsrichtern für Fehlentscheidungen."
Der Kontakt zum HSV kam über einen Headhunter zustande. "Ich bin sehr erfreut, dass der HSV den Mut hatte, seine Rechtsabteilung mit einem jungen Anwalt wie mir zu besetzen", sagte Räker, der sich unter anderem um die Gestaltung von Verträgen mit Spielern, Trainern und Sponsoren kümmern wird.
"Unser juristischer Beratungsbedarf ist wegen der immer vielseitigeren rechtlichen Problemgestaltungen stetig gestiegen, so dass wir nunmehr zu der Überzeugung gelangt sind, mit einem eigenen Juristen und nur noch ergänzender externer Beratung sowohl effizienter als auch kostengünstiger arbeiten zu können", sagte der HSV-Vorstandsvorsitzende Bernd Hoffmann. Inzwischen haben sieben Clubs der Fußball-Bundesliga einen eigenen Justiziar. (geo)

Erster Fachanwalt von der Luther Law School

29.04.08 - Dr. Florian Schulz von der Rechtsanwaltsgesellschaft Luther in Hamburg ist der erste Träger der Bezeichnung Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, der das entsprechende Ausbildungsprogramm an der Luther Law School durchlaufen hat.
Die kanzleiinterne Akademie existiert seit rund einem Jahr und bietet neben der Fachanwaltsfortbildung im Handels- und Gesellschaftsrecht auch Kurse für die Transaktionsberatung, das Arbeitsrecht sowie Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht an. Für die Ausbildung greift Luther auf die eigenen Partner zurück, bindet aber Hochschullehrer und Wirtschaftsprüfer als externe Dozenten ein. Die Kanzlei bietet ihre Kurse flexibel an verschiedenen Standorten an. Generell steht die Teilnahme nicht nur den eigenen Rechtsanwälten, sondern auch externen Interessenten offen. Das Angebot wird zum Beispiel auch von Mitarbeitern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young wahrgenommen. Im Sommer will die Kanzlei ein neues, erweitertes Programm vorlegen.

Jurist Hopt ist Hamburgs bester Doktorvater

25.03.08 - Die Claussen-Simon-Stiftung im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft verleiht ihren Preis für Mentorship in diesem Jahr an Professor Dr. Dr. Klaus J. Hopt vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht. Der mit 25.000 Euro dotierte Preis zeichnet Professoren für die besonders vorbildliche Betreuung ihrer Doktoranden aus.
Vorschlagsberechtigt für den Mentorenpreis sind ausschließlich ehemalige Doktoranden, die ihre Promotion an einer der Hamburger Hochschulen abgeschlossen haben. Mit Hilfe eines umfangreichen Fragebogens beschreiben sie, in welchem Ausmaß ihr wissenschaftlicher Betreuer sie bei ihrem Promotionsvorhaben unterstützt hat. Für den diesjährigen Preis hatten 25 Nachwuchs-Wissenschaftler Vorschläge eingereicht.
Preisträger Hopt zeichnet sich nach Meinung der Befragten durch eine qualitativ hohe fachliche Beratung und Förderung aus. Er sei für seine Doktoranden jederzeit erreichbar und mache keine inhaltlichen Vorgaben, sondern gebe Ratschläge. Dadurch werde die fachliche Selbstständigkeit gefördert. Als besonders hilfreich wurde Hopts Unterstützung bei der Vermittlung von Stipendien bewertet. Auch seine Doktorandenseminare seien unter Beteiligung zahlreicher Referenten sowie ausländischer Wissenschaftler weit über normalem Niveau. Hopt vermittele auf diese Weise wichtige Kontakte und fördere die Netzwerkbildung sowie die Karriereplanung seiner Doktoranden.
Der 67-jährige Jurist Hopt gehört zu den angesehensten deutschen Wirtschaftsrechtlern. Er studierte Rechtswissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Politik. Er war Professor in Tübingen, Florenz, Bern und München. Seit 1995 ist Hopt Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, außerdem seit 2002 Vizepräsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Die Claussen-Simon-Stiftung wurde 1981 von Georg W. Claussen, dem langjährigen Vorstandsvorsitzenden der Beiersdorf AG, anlässlich des 100. Jahrestages der Gründung des Unternehmens errichtet. Das Vermögen der Stiftung beträgt heute rund 80 Millionen Euro.

Dissertationspreise von CBH und Hamburger Stiftung

26.02.08 - Die Kanzlei CBH Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner hat an der Kölner Universität drei Promotionspreise vergeben.
Jeweils 4.000 Euro gingen an Lisa Werner für ihre Arbeit über "Die Rechte des bildenden Künstlers nach Veräußerung des Werkstücks", an Daniela Blasberg für das Thema "Inhalts- und Schrankenbestimmung des Grundeigentums zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen" sowie an Felipe Temming für seine Dissertation über "Altersdiskriminierung im Arbeitsleben".
CBH stiftete die Auszeichnung bereits zum achten Mal. Prämiert werden "hervorragende wissenschaftliche Leistungen mit besonderer praktischer Bedeutung".

Der Hamburger Rechtswissenschaftler Dr. Patrick C. Leyens ist einer von vier Preisträgern des Kurt-Hartwig-Siemers-Wissenschaftspreises. Leyens ist Juniorprofessor für Zivilrecht an der Universität Hamburg und Habilitant am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht. Der 33-Jährige erhält den Preis für seine Dissertation "Information des Aufsichtsrats: Ökonomisch-funktionale Analyse und Rechtsvergleich zum englischen Board". Leyens' Promotion ist im Bereich der Corporate Governance-Forschung angesiedelt, für die Hamburg ein Zentrum ist, und berührt Fragen der Unternehmensleitung und -überwachung. Der Siemers-Wissenschaftspreis wurde von der Hamburgischen Wissenschaftlichen Stiftung zum 13. Mal vergeben.
Im Internet: http://www.hmb-wiss-stift.de

Kanzlei-Gründerpreis erneut ausgeschrieben

29.01.08 - Interdisziplinär und wissenschaftlich orientiert - so geht das neue Mannheimer Zentrum für Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht an den Start. Nach der Gründungsphase soll das Zentrum im Frühjahr 2008 seine Arbeit aufnehmen.
Zum 4. Mal vergibt die Hans Soldan GmbH im Sommer 2008 ihren Kanzlei-Gründerpreis. Teilnahmeberechtigt sind alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in den Jahren 2004 bis 2006 mit einer eigenen Kanzlei allein oder gemeinschaftlich den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt haben. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 31. März 2008 eingereicht werden.
Der Gewinner wird von einer Jury ausgewählt. Es zählen das beste Gründungskonzept und die wirtschaftlichen Ergebnisse einer neu gegründeten Kanzlei. Die Ermittlung der Sieger erfolgt anhand eines Punktebewertungsverfahrens, das Prof. Dr. Christoph Hommerich, Vorstandsvorsitzender des Soldan Instituts für Anwaltmanagement, entwickelt hat. Ausgelobt werden wieder insgesamt 10.000 Euro, mit denen Produkte und Dienstleistungen bei Soldan bezogen werden können. Kooperationspartner sind die Bundesrechtsanwaltskammer, der Deutsche Anwaltverein/Forum Junge Anwaltschaft und die FAZ. Die Preise werden am 6. Juni 2008 in Berlin verliehen.
Übrigens ist eine der Kanzleien, die 2003 mit dem Gründerpreis (3. Platz) ausgezeichnet wurde, jetzt international durchgestartet: Smeets Haas Wolff fusionierte zum Jahresbeginn mit der US-Kanzlei Paul Hastings Janofsky & Walter.
Im Internet: www.soldan.de

Bildungsangebot für künftige Führungskräfte

29.01.08 - Ein studienbegleitendes Förderprogramm will die Persönlichkeitsbildung von Führungskräften unterstützen.
Das Düsseldorfer Institut für Außen- und Sicherheitspolitik (DIAS) hat dieses Programm zusammen mit dem ForumFührung entwickelt. Die Persönlichkeitsbildung soll durch Seminare zu Themen wie Rhetorik, Dialektik, Ethik und Organisation gefördert werden - ein Anliegen, das die Veranstalter ausdrücklich als "humanistisch" bezeichnen. Zusätzlich werden interessante Praktika in Unternehmen und politischen Institutionen geboten.
Mit ihrem Programm wollen die Organisatoren "grundlegende Orientierung und soziale Kompetenzen" vermitteln. Das "Rheinische FührungsColleg" hat für das Jahr 2008 noch Plätze frei und bittet potenzielle Bewerber - Studenten und Doktoranden mit sehr guten Leistungen und gesellschaftlichem Engagement - um Kontaktaufnahme.
Im Internet: www.forum-fuehrung.de

Einstiegsgehälter für Anwälte: Hengeler erhöht auf 105.000 Euro

18.12.07 - Hengeler Mueller hat ihre Associate-Gehälter erhöht. Die Großkanzlei zahlt Berufseinsteigern ab sofort 100.000 bzw. 105.000 Euro abhängig von den Vorqualifikationen. Damit ist Hengeler die erste deutsche Kanzlei, die ein maximales Festgehalt jenseits der 100.000-Euro-Grenze zahlt.
Wenn man leistungs- oder gewinnabhängige Bonuszahlungen einberechnet, können Berufseinsteiger allerdings in einigen US-Sozietäten deutlich mehr verdienen. So kann ein Associate bei Latham & Watkins beispielsweise auf 100.000 Euro Festgehalt plus 40.000 Bonus kommen.
Ob Hengeler einem Berufseinsteiger ein Festgehalt von 105.000 Euro auszahlt, hängt davon ab, ob er einen LL.M.-Titel oder vergleichbare Auslandserfahrungen mitbringt. Auch ältere Associates bekommen künftig mehr Geld. Hengeler zahlt vom zweiten bis zum fünften Jahr 115.000, 125.000, 140.000 bzw. 160.000 Euro. Einen Bonus gibt es weiterhin nicht.
Mit dieser Gehaltserhöhung folgt Hengeler einem Prozess, den die Kanzlei im Sommer 2006 selbst angestoßen hatte. Damals hob man nach drei Nullrunden-Jahren ihre Gehälter für Berufseinsteiger auf die damals neue Höchstmarke vom maximal 90.000 Euro an. Zahlreiche Kanzleien folgten in kurzen Abständen mit Gehaltserhöhungen. Bereits vier Monate später lag die neue Höchstmarke für Festgehälter bei 100.000 Euro.
"Wir haben keinen unmittelbaren Druck aus dem Markt gespürt, der uns bewogen hat, unsere Associate-Gehälter anzuheben", betonte Dr. Reinhold Ernst, Partner für Human Resources bei Hengeler. "Die neuen Gehälter sind vor allem auch ein Ausdruck der hohen Wertschätzung unserer Mitarbeiter. Das werden auch Bewerber so sehen." (MK)

Prominente Verstärkung für KPMG

28.11.07 - Anfang November ist der Rechtsprofessor Dr. Peter Hommelhoff (65) als Partner im Frankfurter Standort der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG eingestiegen.
Hommelhoff war bis Ende September Rektor der Heidelberger Ruprecht-Karls-Universität. Er wird KPMG bei Grundsatzfragen in der Abschlussprüfung und ihrer Entwicklung aus europäischer und internationaler Perspektive begleiten sowie KPMGs Audit Committee Institute unterstützen.
Der renommierte Jurist war zunächst Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht an der Heidelberger Uni und sechs Jahre lang deren Rektor. "Ich freue ich mich auch auf einen lebhaften Austausch mit den Hochschulabsolventen, die ihre Karriere bei KPMG jetzt beginnen."
Die KPMG Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft, der Rechtsberatungsarm der WP-Gesellschaft, hat sich ebenfalls verstärkt. Im Oktober schloss die erst vor einigen Monaten an den Start gegangene WP-Kanzlei ihre erste große Einstellungsrunde ab.
Banking-Partner Dr. Markus Lange (39) wechselte ins Frankfurter Büro. Lange war erst Anfang 2006 von Lovells zu Taylor Wessing gekommen, für die er seither als Partner mit Sonderstatus den Bereich Asset- bzw. Leasingfinanzierungen durch die Begleitung von Mandanten wie Doric Asset Finance und GVA ausgebaut hatte.
Ebenfalls in Frankfurt verstärkt der M&A-Anwalt Dr. Volker Balda (38) die WP-Kanzlei. Er kam von Allen & Overy, wo er seit 2002 tätig war, zuletzt als Counsel. In Hamburg schließlich kam Immobilienrechtler Dr. Rainer Algermissen (41), der zuvor rund zehn Jahre für Latham & Watkins gearbeitet hatte, zuletzt als of Counsel.
Insgesamt gewann die Kanzlei seit Februar allein für die Führungspositionen in Deutschland 16 neue Anwälte, davon 4 Partner. Neben den jetzigen drei Quereinsteigern war schon im Mai der Gesellschaftsrechtler Maximilian Gröning, zuvor Senior Professional bei Nörr Stiefenhofer Lutz, als Partner zu der WP-Kanzlei gestoßen.

DAAD fördert "Sprache und Praxis" in Japan und China

28.11.07 - Seit 25 Jahren ermöglicht der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) graduierten Hochschulabsolventen aus den Bereichen Rechts-, Wirtschaftswissenschaften, Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie Architektur an der Schnittstelle von Studium und Beruf ein intensives Sprachstudium und anschließendes Praktikum in Japan.
Auch für die Volksrepublik China wurde ein entsprechendes Konzept entwickelt. Das Programm zur Heranbildung von hochqualifizierten Nachwuchskräften für die Wirtschaft und Verwaltung ist seit 1996 Bestandteil des Förderungsangebots.
Zwischen Deutschland und den führenden Wirtschaftsnationen in Ostasien bestehen enge Beziehungen. In Wirtschaft, Verwaltung und Medien gibt es jedoch nach wie vor zu wenige Fachkräfte mit gründlichen Kenntnissen der Sprache und Kultur sowie mit praktischer Erfahrung im Arbeitsalltag des Partnerlandes. Mit dem DAAD-Programm erhalten deutsche Hochschulabsolventen die Möglichkeit, Sprache, Wirtschaft und Kultur Japans und Chinas kennen zu lernen und sich auf eine leitende Position im internationalen Umfeld vorzubereiten.
Jedes Jahr werden für beide Länder 10 bis 15 gut dotierte Stipendien vergeben. Es wird erwartet, dass sie ihr Studium zügig und mit überdurchschnittlich guten Noten abgeschlossen haben. Die Kenntnis der japanischen oder chinesischen Wirtschaft, Gesellschaft und Sprache soll in eine solide akademische Ausbildung eingebettet sein. Nach persönlicher Vorstellung vor einer Fachkommission in Bonn, die sich aus Vertretern der Wirtschaft, der Hochschulen und Ehemaligen dieses Programms zusammensetzt, werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgewählt.
Für eine Bewerbung werden keine japanischen bzw. chinesischen Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Bewerbungsschluss ist am 31.01.2008.
Die ausgewählten Teilnehmer werden umfassend durch die DAAD-Büros in Tokio und Peking betreut. Begleitend zum Sprachkurs bietet der DAAD ein landeskundliches Programm mit Firmenbesuchen und Exkursionen an, auch in wirtschaftliche und kulturelle Zentren Japans und Chinas außerhalb von Tokio und Peking.
Mit Unterstützung der DAAD-Büros in Tokio und Peking wird während der ersten Phase des Stipendienprogramms eine Praktikumstelle gesucht. Bei dieser Zeit in einem Unternehmen werden die Teilnehmer in die Arbeitsprozesse integriert. Sie sollen vor Ort eine auf ihrem Studium aufbauende berufliche Tätigkeiten ausüben.
Im Internet: www.daad.de

Netzwerk "advoladies" sucht bundesweit Kolleginnen

30.10.07 - Vor über einem Jahr wurde in Düsseldorf das Netzwerk "advoladies" ins Leben gerufen - jetzt sprechen die Initiatorinnen auch bundesweit Interessentinnen an.
Im ersten Schritt haben Diana Steinbrück und Asta-Birgitta Heesen in den Städten Hamburg, Berlin, München, Frankfurt am Main sowie im Rhein/Ruhr-Gebiet weitere Roundtables begründet. Bei diesen monatlichen Treffen der Mitglieder findet ein zwangloser Austausch über die eigene anwaltliche Praxis statt.
Die meisten advoladies blicken auf weniger als fünf Jahre Berufserfahrung zurück und stehen im Alltag als selbstständige Anwältinnen vor ähnlichen Herausforderungen - beruflichen Problemen, die auf Anhieb unlösbar erscheinen, zusammen jedoch leichter erarbeitet werden können. Den bei der Selbständigkeit häufig fehlenden Ansprechpartner finden die Junganwältinnen bei advoladies. Durch den regelmäßigen Kontakt können sich auch fruchtbare Kooperationen entwickeln, beispielsweise in Form von Zusammenarbeit an einzelnen Fällen oder Vermittlung von Mandaten.
Durch den Erfahrungsaustausch hinsichtlich Kanzleiorganisation, Akquise oder Marketing erhalten die jungen Anwältinnen Hilfestellungen und Tipps für ihre Kanzleiarbeit, die im Studium der Rechtswissenschaft nicht vorkommen.
Eine E-Mail-Hotline für direkte Hilfe bei fachlichen Problemen sowie eine Online-Datenbank zur Suche von spezialisierten Kolleginnen runden das Angebot des Netzwerkes ab.
Im Internet: www.advoladies.de

Gewinner der Buse Awards 2007 ausgezeichnet

30.10.07 - Die Kanzlei Buse Heberer Fromm hat Ende September die Gewinner der diesjährigen Buse Awards für junge Juristen und Wirtschaftswissenschaftler ausgezeichnet.
Den ersten Platz belegte Mirja Bötel aus Hamburg, auf den Rängen 2 und 3 platzierte die Jury Daniel Brzoza aus Voerde und Christiane Abendroth aus Leipzig.
Die Übergabe der Trophäen sowie der Geldpreise erfolgte durch Dr. Martin Hamm, den Vorsitzenden des Verwaltungsrates von Buse Heberer Fromm. Er betonte in seiner Laudatio, "in welch beeindruckender Weise es allen Finalisten gelungen ist, nicht nur die höchst aktuellen Themenbereiche vollumfänglich zu durchdringen, sondern die Ergebnisse auch in der schriftlichen und mündlichen Präsentation praxisbezogen darzustellen".
Die Buse Awards sind ein von der Sozietät Buse Heberer Fromm sowie dem Going Public Magazin in Zusammenarbeit mit der European Law Students' Association (ELSA) und LEGALnetworx veranstalteter Essay-Wettbewerb im Bereich kapitalmarktrechtlicher Fragestellungen.
In diesem Jahr mussten die Teilnehmer zunächst bis zum 10.08.2007 ein kurzes Essay zu einem der drei folgenden Themen einreichen: Der Bilanzeid nach §§ 289 I, 331 Nr. 3 HGB, der deutsche REIT und die 10%-Schwelle oder die Auswirkungen des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes.
Die Verfasser der fünf besten Essays wurden dann zur Abschlussveranstaltung eingeladen, wo sie die Ergebnisse ihrer Arbeit in einer achtminütigen Präsentation darstellen mussten. Moderiert wurde die Preisverleihung von Markus Rieger, Vorstand der Going Public Media AG.
Die Themen für die Buse Awards 2008 werden am 7. April 2008 bekanntgegeben.

Kulturpreis Bayern für "Wasser als Ware"

30.10.07 - Der Rechtswissenschaftler Dr. Stefan Lorenzmeier, wissenschaftlicher Assistent an der Universität Augsburg, ist mit dem Eon-Kulturpreis Bayern in der Kategorie "Universitäten" ausgezeichnet worden.
Lorenzmeier erhielt die mit 4.000 Euro dotierte Auszeichnung für seine Doktorarbeit. "Frischwasser als handelbarer Gegenstand im Rahmen von GATT, NAFTA, EG-Vertrag und der deutschen Rechtsordnung unter Berücksichtigung der Beschränkungsmöglichkeiten des Frischwasserhandels" lautet der volle Titel der Dissertation, mit der Lorenzmeier sich unter den insgesamt zehn Wissenschaftlern aller bayerischen Universitäten findet, die in den Augen der Jury die beste Promotion an ihrer jeweiligen Universität vorgelegt haben.
In Zeiten des Klimawandels und der fortschreitenden Globalisierung gehört der Handel mit der Ressource Frischwasser zu den aktuellen und drängenden Problemen auf internationaler, europäischer und deutscher Ebene; Wasser wird so vermehrt zum Gegenstand juristischer Streitigkeiten. Lorenzmeier geht in seiner Studie der Frage auf den Grund, inwieweit Frischwasser als ein handelbarer Gegenstand im Sinne handelsrechtlicher Übereinkommen angesehen werden kann und ob und wie der Handel staatlicherseits eingeschränkt werden kann.
Stefan Lorenzmeier hat an den Universitäten Bielefeld und Leiden (Niederlande) Rechtswissenschaft studiert und seine Referendarausbildung im OLG-Bezirk München absolviert. Seit 2000 lehrt und forscht er an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg. Neben dem Internationalen Wasserrecht liegen die Schwerpunkte seiner Arbeit im Völker-, Europa- und im Internationalen Wirtschaftsrecht.

Ökonomen fordern: Erfolgshonorare für Anwälte zulassen

25.09.07 - In einem aktuellen Gutachten sprechen sich Wirtschaftswissenschaftler vom Lehrstuhl für Human Resource Management der Ruhr-Universität Bochum (RUB) dafür aus, Erfolgshonorare für Anwälte zuzulassen.
Laut Bundesverfassungsgericht ist das Verbot von Erfolgshonoraren für Anwälte verfassungswidrig. Bis zum 30. Juni 2008 hat der Gesetzgeber Zeit, eine Regelung zu finden, die zumindest Ausnahmen definiert oder das Verbot vollständig aufhebt.
Das Verbot, so die Wissenschaftler um Professor Dr. Stefan Winter, habe in der Vergangenheit Rechtsanwälte und Mandanten massiv benachteiligt. Es berühre nicht nur berufsständische Interessen, sondern verletzte "in eklatanter Weise" Verbraucherinteressen von Rechtssuchenden in Deutschland. Überreicht haben die RUB-Forscher ihre Ergebnisse unter anderem den Bundesministerien für Justiz sowie Verbraucherschutz, den rechtspolitischen Sprechern der Fraktionen im Bundestag, dem Deutschen Anwaltsverein (DAV) und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Die Bochumer Wirtschaftswissenschaftler beschäftigten sich sowohl mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2006 als auch mit einem entsprechenden Regelungsvorschlag des DAV vom August 2007. "Lediglich die vollständige Aufhebung des Verbots führt zu ökonomisch und gesellschaftlich akzeptablen Ergebnissen für Rechtsanwälte und Mandanten", heißt es in der Stellungnahme. Und weiter: "Das Erfolgshonorar ist die beste denkbare Honorarform für einen Großteil der Mandate von Rechtsanwälten. Die gelegentlich auftretenden Probleme sind mit relativ einfachen regulatorischen Maßnahmen zu beheben." Die "Furcht vor amerikanischen Verhältnissen" beruhe im Wesentlichen auf Unkenntnis der tatsächlichen Gegebenheiten auf dem US-amerikanischen Rechtsmarkt, so die Forscher.
Der Regelungsvorschlag des DAV sei nicht überzeugend: Er enthalte betriebswirtschaftliche Analysen, die teilweise unvollständig und teilweise sogar objektiv falsch seien. Daraus leiten die Bochumer Wirtschaftswissenschaftler einen eigenen Vorschlag ab, den sie als "ökonomisch begründete Anregung" für den Gesetzgeber verstehen. Demnach sollte das erzielbare Honorar in der Höhe beschränkt sein, je nach Verfahrenstiefe (Vergeich, erste Instanz, zweite Instanz) gestaffelt sein und im Misserfolgsfall zu einer Honorierung führen, die geringer wäre als die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Das Bundesverfassungsgericht äußerte in seinem Urteil Bedenken, dass die Zulassung von Erfolgshonoraren die "Waffengleichheit" in Gerichtsprozessen gefährden könnte. Diese Bedenken seien explizit falsch, finden die RUB-Wissenschaftler. Der Vorteil für beide Seiten, Kläger und Beklagte, liege auf der Hand. Beide Seiten könnten in gleichem Umfang Prozessrisiken auf ihre Anwälte verlagern. Gerade bei einem Rechtsstreit zum Beispiel zwischen Privatperson und Unternehmen könne von Waffengleichheit bisher keine Rede sein. Das Verbot ignoriere berechtigte Interessen von Mandanten, die sich in einer unterlegenen Verhandlungsposition befinden. "Wenn man also Waffengleichheit vor Gericht als Gemeinwohlziel anerkennt, so ergibt sich daraus unmittelbar das Gebot, Erfolgshonorare vollständig zu legalisieren. Es ist dann Sache der Mandanten und sollte auch deren Sache sein, zu entscheiden, ob Erfolgshonorare für sie vorteilhaft erscheinen oder nicht", heißt es in der Stellungnahme abschließend.
www.rub.de/hrm/erfolgshonorare

Zum zehnten Mal Preisvergabe der ESC-Stiftung

25.09.07 - Anfang September hat die ESC Esche Schümann Commichau-Stiftung ihr zehnjähriges Bestehen mit einer Jubiläums-Preisverleihung gefeiert.
ESC, die als Hamburgs älteste Sozietät gilt, gründete anlässlich ihres 175-jährigen Bestehens im Jahr 1997 die ESC - Esche Schümann Commichau-Stiftung, die sich der Förderung der Ausbildung in den rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Berufen widmet. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie ist politisch und wirtschaftlich unparteiisch und unabhängig. Seit der Gründung wird alljährlich ein Förderpreis an wissenschaftliche Absolventen verliehen. 2007 wurden die folgenden Doktorarbeiten auf den Gebieten des Verfassungsrechts, des Börsenrechts und des Arbeitsrechts ausgezeichnet:
- Dr. Matthias Bäcker, "Wettbewerbsfreiheit als Abwehrrecht", Doktorvater: Professor Wolfgang Hoffmann-Riem, Universität Hamburg
- Dr. Fabian L. Christoph, "Börsenkooperationen und Börsenfusionen - Organisations-recht - Aufsichtsrecht - Kartellrecht", Doktorvater: Professor Gerald Spindler, Universität Göttingen
- Dr. Philipp S. Fischinger, "Arbeitskämpfe bei Standortverlagerung und -schließung", Doktorvater: Professor Reinhard Richardi, Universität Regensburg

Neue Gehaltsrunde für Associates in Deutschland?

31.08.07 - Freshfields Bruckhaus Deringer zahlt ab November seinen deutschen Associates im ersten Berufsjahr ein Fixgehalt von 90.000 bis 100.000 Euro. Das haben die Freshfields-Partner Anfang August beschlossen. Zusätzlich erhalten alle Associates einen Bonus, der abhängig vom Ergebnis der Kanzlei, der Seniorität und der individuellen Leistung ist.
Die Kanzlei hebt zudem die Grundgehälter aller bereits bei Freshfields tätigen Associates um 5.000 Euro an. Die neuen Regelungen gelten nur für die deutschen Büros.
"Die Einführung von leistungsabhängigen Boni war für die deutsche Partnerschaft ein wesentlich größerer Schritt als die Anhebung der Grundgehälter", sagte Dr. Nikolaus Schrader, Recruitment-Partner der Sozietät. Bislang erhielten Associates einen Bonus erst ab dem vierten Berufsjahr. "Wir wollen mit dem individuellen Bonus eine unternehmerische und flexible Komponente in unser Gehaltssystem einbauen, die den Erfolg der Gesamtsozietät, aber auch die Leistung des Einzelnen abbildet." Zur Höhe der Boni machte die Kanzlei bislang keine Angaben. In London zahlt Freshfields seinen Associates seit langem einen Bonus.
Hierzulande verdienten die Freshfields-Berufseinsteiger bislang 80.000 bis 95.000 Euro abhängig von den individuellen Vorqualifikationen.
Nach JUVE-Informationen hatte die Partnerschaft auch ein Vergütungsprinzip diskutiert, wonach die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Praxisgruppe das Grundgehalt bestimmt hätte. Freshfields hatte wie die meisten deutschen Großkanzleien erst im Sommer 2006 seine Associates-Gehälter angehoben. Derzeit diskutieren mehrere deutsche Kanzleien Gehaltserhöhungen. So bestätigte etwa auch Markus Hartung, Managing Partner von Linklaters: "Wir denken derzeit ebenfalls über eine neue Gehaltsstruktur nach und werden demnächst konkrete Ergebnisse präsentieren."

Ein Drittel der Anwälte in Großkanzleien sind Frauen

31.07.07 - Der Anteil der Frauen, die als Anwältinnen in Großkanzleien arbeiten, ist zwischen 2004 und 2007 um 1,7 Prozent angestiegen. Das fand eine aktuelle Umfrage der azur-Redaktion unter 19 deutschen Wirtschaftskanzleien heraus. Waren 2004 noch 24,2 Prozent der Anwälte in diesen Kanzleien Frauen, unabhängig davon ob sie als Associate oder Partnerin arbeiten, so betrug der Anteil in diesem Jahr 25,9 Prozent. Den höchsten Anteil an Anwältinnen verzeichnen dabei die Kanzleien Lovells (35.9 Prozent), gefolgt von Baker & McKenzie (31,6) und Clifford Chance (31,1). Den niedrigsten Frauenanteil haben Buse Heberer Fromm (20), Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (18,3) sowie Shearman & Sterling (16,7).
Besonders erfreulich für Berufsanfänger: Der Anteil der Frauen, die im vergangenen Jahr in diesen Kanzleien in das Berufsleben starteten, lag mit 35,5 Prozent deutlich über dem Durchschnittsanteil der Anwältinnen. Ähnlich hoch fiel 2007 auch der Anteil der angestellten Anwältinnen aus. 34,4 Prozent der Associates in den befragten Kanzleien sind Frauen. 2004 betrug der Anteil nur 30,8 Prozent. Je höher Frauen allerdings die Karriereleiter in den Großkanzleien hinaufsteigen, desto seltener treffen sie auf andere Anwältinnen. Ganze 10,9 Prozent der Non-Equity-Partner sind Frauen. In dieser Statusebene führen die Anwälte zwar die Bezeichnung des Partners, sie sind in der Regel aber nicht voll am Gewinn beteiligt und üben auch nicht das volle Stimmrecht aus. Noch weniger Frauen schaffen derzeit den Sprung in die oberste Status-Ebene der Großkanzleien: Ganze 8,6 Prozent der Vollpartner sind 2007 Frauen. Im Vergleichsjahr 2004 waren es sogar nur 7,7 Prozent.
Weitere Informationen zum Thema Frauen in Großkanzleien finden Sie in der aktuellen Ausgabe von azur Karrieremagazin 1/07.

Frauen in deutschen Großkanzleien
So viele Anwältinnen arbeiten in 19 ausgewählten Großkanzleien? Die Kanzleien mit dem höchsten Frauenanteil.

Kanzlei Berufsträger 2007 Berufsträgerinnen 2007 Anteil der Anwältinnen 2007
Lovells 298 107 35,9
Baker & McKenzie 171 54 31,6
Clifford Chance 389 121 31,1
Mayer Brown Rowe & Maw 104 31 29,8
Taylor Wessing 247 73 29,6
Allen & Overy 131 37 28,2
Gleiss Lutz 238 65 27,3
Nörr Stiefenhofer Lutz 294 78 26,5
Freshfields Bruckhaus Deringer 595 156 26,2
Linklaters 329 85 25,8
Durchschnitt     29,2
Beiten Burkhardt 225 58 25,8
White & Case 264 65 24,6
Latham & Watkins 124 30 24,2
Hengeler Mueller 222 53 23,9
Graf von Westphalen 109 25 22,9
CMS Hasche Sigle 481 109 22,7
Buse Heberer Fromm 120 24 20,0
Cleary Gottlieb Steen Hamilton 61 11 18,0
Shearman & Sterling 120 20 16,7

Quelle: Kanzlei-Angaben und azur-Recherche


Kanzleikette Juraxx: Insolvenz mit fertigem Sanierungskonzept

26.06.07 - Die in Schwierigkeiten geratene Kanzleikette Juraxx wird in die Insolvenz gehen. Parallel zum vorläufigen Insolvenzverfahren wird ein Sanierungskonzept umgesetzt, demzufolge zumindest ein Teil der insgesamt 34 Standorte unter gemeinsamer Marke fortgeführt werden kann.
Die Sanierungslösung wurde wie am vergangenen Donnerstag gemeldet von Aderhold v. Dalwigk Knüppel erstellt und sieht neben dem Fortbestand eines bundesweiten Verbundes außerdem vor, dass einige der Juraxx-Büros in die Hände der lokal beteiligten Anwälte übergeben werden.
Aktuell sind bereits mindestens sieben Büros bei Juraxx ausgeschieden und arbeiten in Eigenregie weiter. Die restlichen Standorte betreibt nun ein überregionaler Zusammenschluss von Juraxx-Partneranwälten, der den Mandantenstamm übernimmt.
Thorsten Prigge, Sven Degenhardt und Dr. Michael Löser aus dem Düsseldorfer Aderhold-Büro haben in den vergangenen Wochen geprüft, ob und in welchem Umfang ein wirtschaftlich tragfähiges Fortbestehen des Kanzlei-Filialisten mit Zentrale in Dortmund möglich ist. Die Gesellschaft, namentlich der Firmengründer und geschäftsführender Gesellschafter Eugen Boss, die verbliebenen Partner und die Gläubigerbanken gaben nun ihre Zustimmung.
Das Amtsgericht Dortmund, bei dem mehrere Insolvenzanträge gegen Juraxx eingegangen waren, hatte den renommierten Insolvenzverwalter Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von Schröder Rechtsanwälte als Gutachter beauftragt, der deshalb auch als vorläufiger Insolvenzverwalter die erste Wahl sein dürfte.
Anwälte der 2003 gegründeten Juraxx Eugen Boss Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mussten in der Vergangenheit zum Einstieg 50.000 Euro als Gesellschafterdarlehen mitbringen. Dafür wurden sie mit einem nominalen Anteil von 100 Euro Partner und Geschäftsführer der GmbH, die bundesweit preiswerte Rechtsberatung in umfunktionierten Ladenlokalen anbietet. Juraxx sorgt im Gegenzug für die technische und organisatorische Infrastruktur, die Abrechnung und die Vermarktung.
Ende Mai hatte es erste Medienberichte über finanzielle Probleme gegeben, interne Streitigkeiten schwelten diesen Berichten zufolge bereits seit dem Vorjahr.

DAI-Hochschulpreise an Juristen und Betriebswirte

24.04.07 - Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) hat Ende März die Preisträger des DAI-Hochschulpreises bekanntgegeben. Aus insgesamt 21 eingereichten Promotionsschriften wurden vier Texte ausgewählt. Auch aus eingereichten Diplomarbeiten wurden drei preiswürdige Arbeiten ausgewählt.
Den ersten Preis für Dissertationen erhielt Dr. Patrick C. Leyens der sich mit dem Thema "Information des Aufsichtsrats - Ökonomisch-funktionale Analyse und Rechtsvergleich zum englischen Board" befasste. Leyens schrieb diese Arbeit am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg bei Professor Hopt.
Der zweite Preis wurde 2007 gleich zweimal vergeben. Preisträger sind Sebastian Mock, der über "Finanzverfassung der Kapitalgesellschaften und Internationale Rechnungslegung" schrieb, und der Betriebswirt Dr. Elmar Sabel, der sich mit Leasingverträgen in der kapitalmarktorientierten Rechnungslegung auseinandersetzte. Mock wurde in der Promotion von Professor Dr. Hirte am Seminar für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht der Universität Hamburg betreut.
Der dritte Preis für Dissertationen ging an Adrian Bingel, dessen Arbeit über "Rechtliche Grenzen der Kursstabilisierung nach Aktienplatzierungen" bei Professor Dr. Assmann in Tübingen angefertigt wurde.

Einstiegsgehälter in Wirtschaftskanzleien: Aktualisierte Tabelle

27.02.07 - Auf vielfachen Wunsch von Bewerbern und nach einigen Rückmeldungen aus Kanzleien haben wir unsere Tabelle über die Einstiegsgehälter in deutschen Wirtschaftskanzleien aktualisiert, korrigiert und ergänzt.
Sie finden diese Tabelle online auf den Seiten unserer Sonderausgabe "Anwaltskarriere 2007": www.azur-online.de/azhtml/mag_akt_2007-0.html

Stipendien und Preise deutscher Kanzleien

27.02.07 - Die Walter-Oppenhoff-Stiftung vergibt auch 2007 bis zu drei Teilstipendien für ein LL.M.-Studium in den USA.
Gefördert werden Juristinnen und Juristen, die nach Abschluss ihres deutschen Studiums oder Referendariats ein Studienjahr an einer US-Hochschule verbringen möchten. Die Stipendien in Höhe von jeweils bis zu 7.500 Euro werden im zweiten Quartal für das im Herbst beginnende akademische Jahr vergeben. Die Kanzlei Linklaters, deren Partner die Stiftung gegründet haben, erwartet von den Bewerbern Interesse an grenzüberschreitender anwaltlicher Beratung und eine umfassende Bewerbung, die bis zum 31. März an den Kölner Linklaters-Partner Dr. Stephan König zu richten ist.
Bereits verliehen wurde der mit 5.000 Euro dotierte Preis für wissenschaftliche Arbeiten zum deutsch-französischen Wirtschaftsrecht. Die Kanzleien CMS Hasche Sigle und CMS Bureau Francis Lefebvre zeichneten in Berlin die Dissertation von Thomas Richter aus, die sich mit einem Vergleich zwischen der BGB-Gesellschaft und den französischen Zivilgesellschaften befasst.

Augsburger Juristen werden für Weiterbildungsprogramm unterstützt

30.01.07 - Nicht das bayerische Justizministerium, sondern das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützt ein neues Weiterbildungsprogramm der Juristischen Fakultät in Augsburg mit einer Anschubfinanzierung.
Das Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer an der Augsburger Universität organisiert ab diesem Jahr für die Rechtsanwaltskammer München Kurse zur Weiterbildung von Fachanwälten. Das Spektrum der Veranstaltungen, die für diesen Zweck im Angebot sind, reicht vom Arbeits- über das Medizinrecht zum Sozial- und Steuerrecht. Damit wird ein Großteil der mittlerweile 18 Fachanwaltschaften inhaltlich abgedeckt. Die Alumni der Juristischen Fakultät Augsburg erhalten Sonderbedingungen für die Teilnahme.
Neben der Fachanwaltsfortbildung, die bereits in diesem Monat begonnen hat, sind auch Tagungen geplant: Am 28. Februar zum Gesellschaftsrecht, am 14./15. Mai zum Gewerblichen Rechtsschutz sowie mittelfristig ein Lehrgang zum Medizinprodukterecht. Begonnen haben außerdem die Planungen für eine Fachanwaltsausbildung im Gewerblichen Rechtsschutz.
Professor Dr. Christoph Becker, Lehrstuhlinhaber für Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte hat den Förderantrag gestellt und hofft nun auf einen guten Austausch zwischen Praktikern und Wissenschaftlern: "Unser Wissen wollen wir nicht nur an die Studierenden, sondern auch an die Praxis weitergeben. Wir freuen uns auf angeregte Diskussionen, die auch uns Professoren weiterbringen", erklärte er. Ein umfangreiches Gasthörerprogramm, das ebenfalls neu konzipiert wird, soll als Vorbild für die gesamte Universität dienen.
www.zww.uni-augsburg.de/produktpalette/jura.html

Einstieg als M&A-Experte

18.12.06 - Einen detaillierten Einblick in das Rechtsgebiet Mergers & Acquisitions bietet die Veranstaltung Lawyers@work Special am 2. und 3. März 2007 in Frankfurt am Main.
Rund 60 ausgewählte Juristen bekommen dort die Gelegenheit, Anwälte aus den renommierten Kanzleien Allen & Overy, Clifford Chance, Freshfields Bruckhaus Deringer, Hengeler Mueller, Milbank und Shearman & Sterling kennenzulernen. In Podiumsdiskussionen, Themenseminaren und Interviews informieren die Sozietäten über die Branche und den Einstieg als Wirtschaftsjurist. Veranstalter sind das Karrierenetzwerk e-fellows.net und der Recruitingdienstleister access.
Bewerben können sich Nachwuchsjuristen mit mindestens neun Punkten im ersten Staatsexamen und Interesse am Rechtsgebiet Mergers & Acquisitions. Die Bewerbung ist bis 29. Januar 2007 unter der unten angegebenen Webadresse möglich. Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung während der Veranstaltung tragen die teilnehmenden Kanzleien und Veranstalter. Mehr Informationen zur Veranstaltung Lawyers@work Special Mergers & Acquisitions finden Sie unter
www.e-fellows.net/go/to/11030.

Bewerbungsfrist läuft für "Sprache und Praxis in Japan"

19.12.06 - Bereits 1984 hat der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ein Stipendienprogramm ins Leben gerufen, dass deutsche Hochschulabsolventen nach Japan bringt: "Sprache und Praxis in Japan" lädt noch bis zum 31. Januar 2007 zu Bewerbungen für den nächsten Durchgang ein.
In jedem Jahr werden 10 bis 15 gut dotierte Stipendien vergeben. Der DAAD erwartet von den Kandidaten, dass sie ihr Studium zügig und mit überdurchschnittlich guten Noten abgeschlossen haben - japanische Sprachkenntnisse werden vorab nicht verlangt. Die Auswahl trifft eine Fachkommission in Bonn, der sich die Bewerber nach entsprechender Einladung vorstellen.
Die Auserwählten reisen für rund 18 Monate nach Japan. Dort wird ein intensiver neunmonatiger Sprachkurs mit einer ebenso langen Praktikumsphase vor Ort verbunden. Mit Unterstützung des DAAD-Büros in Tokyo wird während der ersten Phase des Stipendienprogramms eine Praktikumstelle gesucht. Bei dieser "Anstellung auf Zeit" in einem japanischen (oder internationalen) Unternehmen werden die Stipendiaten in Arbeitsprozesse integriert und üben auf ihrem Studium aufbauende berufliche Tätigkeiten aus. Auf diese Weise lernen die Stipendiaten nicht nur die Sprache, sondern erhalten auch einen tiefen Einblick in die japanische Alltagswelt. Angesichts eines deutsch-japanischen Handelsvolumens von rund 35 Millarden Euro (2005) ist dieses Wissen für beide Seiten unverzichtbar.
Unter den rund 260 bisherigen Teilnehmern sind auch knapp 40 Juristen. Die Alumni haben unter dem Dach des Deutsch-Japanischen Wirtschaftskreises eine Ehemaligenorganisation gegründet, die regelmäßige Treffen organisiert und Kontakte zu Unternehmen in Japan und Deutschland pflegt.
www.daad.de
www.spjapan.de

Ernst-Reuter-Preis für Dissertation zum internationalen Insolvenzrecht

19.12.06 - Die Ernst-Reuter-Gesellschaft, die zentrale Fördergesellschaft der Freien Universität Berlin, hat einen von vier Ernst-Reuter-Preisen des Jahres 2006 an den Juristen Christoph Jeremias verliehen.
In der Dissertation von Jeremias geht es um internationales Insolvenzrecht, das etwa in der Europäischen Insolvenzordnung geregelt ist. Genauer gesagt behandelt Jeremias folgende Frage: Welches Recht gibt darüber Auskunft, ob ein Gläubiger noch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Aufrechnung seiner Forderung gegen eine Forderung des Schuldners erklären kann?
Dahinter verberge sich in einer Zeit zahlreicher Unternehmenszusammenbrüche mit internationalem Zuschnitt eine weitreichende rechtspolitische Grundsatzentscheidung, sagte Professor Dr. Helmut Grothe, der an der Freien Universität Internationales Privat- und Verfahrensrecht sowie Rechtsvergleichung lehrt. Jeremias, der ab dem kommenden Jahr als Richter in Berlin tätig sein wird, analysiert und vergleicht in seiner Schrift die einzelnen (Insolvenz-)Aufrechnungsregeln in Europa. Er spricht sich schließlich auf der Basis der einschlägigen deutschen und europäischen Vorschriften dafür aus, grundsätzlich einheitlich das Recht des Staates entscheiden zu lassen, auf dessen Territorium der Geschäftssitz des Schuldners liegt, ohne dass es darauf ankäme, welchen Rechten die Forderungen selbst unterstehen.
Seit 1985 verleiht die Ernst-Reuter-Gesellschaft, die zentrale Fördergesellschaft der Freien Universität, den mit 5000 Euro dotierten Preis für die besten Dissertationen des Vorjahres. Bislang sind knapp 100 Preisträger mit dieser Auszeichnung geehrt worden.

Auszeichnungen für junge Doktoren - und einen Professor

28.11.06 - Einen Preis des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI) erhielt Jens-Uwe Franck. Franck ist einer von sechs Preisträgern des VBKI-Europapreises. Für seine Dissertation über das Europäische Absatzrecht erhielt er ein Preisgeld von 3.000 Euro. Die Betreuer seiner Arbeit, Professor Dr. Stefan Grundmann und Professor Dr. Christian Kirchner, hatten sie gleichermaßen mit summa cum laude bewertet.
Vier herausragende juristische Doktorarbeiten wurden an der Universität Münster mit dem Harry-Westermann-Preis ausgezeichnet. Dr. Nils Heinrichs erhielt den Preis für seine Dissertation über "Mehrheitsbeschlüsse bei Personengesellschaften - Bestimmtheitsgrundsatz, Kernbereichslehre und materielle Beschlusskontrolle unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses der Institute zueinander". Dr. Alejandro Kiss wurde ausgezeichnet für seine Doktorarbeit über "Die abstrakten Gefährdungsdelikte". Elmar Krüger behandelte in seiner rechtshistorischen Arbeit das Thema "Der Traktat De ecclesiastica potestate des Aegidius Romanus - eine spätmittelalterliche Herrschaftskonzeption des papalen Universalismus". Für die Arbeit "Zeitlicher Regelungsgehalt des Verwaltungsaktes" schließlich wurde Dr. Christian Steinweg mit dem Westermann-Preis ausgezeichnet. Die Preisträger erhalten je 1.000 Euro.

Professor Dr. Bernd Mertens ist Preisträger des Wissenschaftspreises des Deutschen Bundestages 2006. Die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung haben die deutschen Parlamentarier seit 1993 an 14 Wissenschaftler vergeben.
Der Erlanger Rechtshistoriker Mertens erhält die Auszeichnung für seine bereits 2003 abgeschlossene Habilitationsschrift mit dem Titel "Gesetzgebungskunst im Zeitalter der Kodifikationen - Theorie und Praxis der Gesetzgebungstechnik aus historisch-vergleichender Sicht". Mertens hat die Gesetzgebung von der Aufklärung bis zum Anfang des 20. Jahrhundert untersucht. Anhand konkreter Beispiele, etwa des Zustandekommens des BGB, analysiert er die methodischen Grundlagen der Gesetzgebungskunst sowie die Praxis der Gesetzgebung und liefert außerdem einen europäischen Vergleich.

Freiburger Promotionsstudent erhält LL.M.-Stipendium von Gleiss Lutz

26.09.06 - Michael Weber, 27-jähriger Student aus Freiburg, erhält das Alfred-Gleiss-Stipendium 2006, mit dem die Studiengebühren für ein LL.M.-Studium in den USA oder Großbritannien bezahlt werden.
Das Stipendium deckt die Studiengebühren in voller Höhe ab. Weber hat sich für die Harvard Law School entschieden und wird noch in diesem Monat an den Vorbereitungskursen dort teilnehmen. "Das Lehrangebot ist hervorragend und das akademische Umfeld und Unterrichtsklima sind einzigartig", erklärte Weber. Da sich sein Promotionsprojekt an der Universität Freiburg mit der Gerichtsorganisation in der Europäischen Union und den USA befasst, wird er seine Zeit in Cambridge, Massachusetts, nützen können, um das amerikanische Gerichtssystem genauer kennenzulernen.
Das Alfred-Gleiss-Stipendium wird seit dem Tod des Kanzleigründers 1997 in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst DAAD vergeben.

Dissertation über Aktiengesellschaften gewinnt CMS-Preis

26.09.06 - Dr. Nicholas Kessler hat für seine Dissertation zum Thema "Die Aktiengesellschaft in der Eigenverwaltung" den CMS Hasche Sigle-Preis erhalten.
Der Preis, der in diesem Jahr zum dritten Mal vergeben wurde, ist mit 5.000 Euro dotiert. Nach Einschätzung von Joachim Gres, Seniorpartner der Kanzlei, ist Kesslers Arbeit ein "außerordentlich innovativer und wegweisender Beitrag, der dazu beiträgt, die Lücke zwischen Aktienrecht und Insolvenzrecht zu schließen".

Technik und Internationales: Zwei neue Honorarprofessuren für Anwälte

26.09.06 - Dr. Thomas Klindt (39) von Nörr Stiefenhofer Lutz sowie Dr. Wolfgang Fritzemeyer, LL.M. (56) von Baker & McKenzie sind zu Honorarprofessoren ernannt worden.
Klindt wurde von der Universität Kassel für seine herausragenden wissenschaftlichen Leistungen auf dem Gebiet des Technikrechts geehrt. In Kassel lehrt Klindt zu allen Aspekten dieses Bereichs, von der europäischen CE-Kennzeichnung über Arbeitsschutz bis hin zur Produkthaftung. Produktsicherheit und -haftung sind auch in der anwaltlichen und publizistischen Tätigkeit Klindts die Schwerpunkte.
v Der Baker & McKenzie-Partner Fritzemeyer erhielt die Auszeichnung von der Universität Konstanz, die damit sein Engagement in der Vermittlung des internationalen Wirtschaftsrechts würdigt. In Konstanz war er bereits als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig und promovierte auch dort. Zu seinen Lehrveranstaltungen gehören die Kurse "Internationale Vertragsgestaltung" sowie "Einführung in das angelsächsische Recht und die englische Rechtssprache". Als Anwalt tritt Fritzemeyer vornehmlich im Bereich Informationstechnologie in Erscheinung.

Großkanzleien erhöhen die maximalen Gehälter

29.08.06 - Drei weitere Kanzleien haben auf die massiven Steigerungen bei den Einstiegsgehältern der letzten Monate reagiert. Freshfields Bruckhaus Deringer zahlt seit August Associates im ersten Berufsjahr ein Gehalt von bis zu 95.000 Euro. Auch die Gehälter für alle weiteren Associatestufen stiegen. Clifford Chance und Lovells erhöhten ebenfalls: Berufseinsteiger verdienen maximal 90.000 bzw. 87.000 Euro.
Freshfields zahlte Berufseinsteigern bislang zwischen 75.000 und 80.000 Euro. Künftig unterscheidet die Kanzlei in den ersten drei Jahren drei verschiedene Gehaltsbänder. Demnach verdienen Berufseinsteiger 80.000, 90.000, maximal aber 95.000 Euro. Im zweiten Jahr sind 92.500, 100.000 oder 105.000 Euro und im dritten Jahr 105.000, 110.000 oder 115.000 Euro möglich. Der Bonus, den Freshfields bislang ab dem dritten Jahr zahlte, entfällt. Stattdessen setzt die Kanzlei auf höhere Fixgehälter. Außerdem orientiert sie ihre Bezahlung nun nicht mehr an starren Formalien wie Doktor- oder LL.M.-Titeln, sondern will mehr auf die individuellen Qualifikationen und den Eindruck des jeweiligen Bewerbers reagieren.
Associates im vierten Jahr erhalten künftig 120.000 Euro plus einen Bonus von bis zu 10.000 Euro. Dieser ist abhängig von der individuellen Performance. Eine Gehaltsanpassung gibt es auch bei den Principal Associates (Ernennung mit dem 5. Jahr der Kanzleizugehörigkeit). Die ersten von ihnen waren erst Anfang Mai ernannten worden und erhielten ein Fixum von 120.000 Euro und zusätzlich einen Bonus. Künftig erhalten sie 10.000 Euro mehr Fixgehalt. Der Bonus beträgt im fünften Jahr 20.000 Euro und steigt in den beiden Folgejahren bis zur Partnerentscheidung jeweils um 10.000 Euro.
Gehälter an der Marktspitze wird es auch in Zukunft bei Clifford nicht geben. Die Kanzlei hebt zwar zum November sämtliche Associate-, einschließlich der Counsel-Gehälter an, bleibt aber wie in der Vergangenheit bewusst etwas unter der Marktobergrenze. Im ersten Berufsjahr erhalten die Associates künftig 10.000 Euro mehr als bislang, also ein Grundgehalt von 90.000 Euro. Alle übrigen Associategehälter vom 2. bis zum 6. Berufsjahr erhalten sogar 15.000 Euro mehr an Jahresfixum. Dies sind 100.000, 110.000, 125.000 sowie 135.000 bzw. 145.000 Euro. Dazu kommt traditionell ein Bonus. Auch die Clifford-Counsel profitieren von dieser Gehaltsrunde. Zwar bleibt ihr Fixgehalt stabil bei 130.000 Euro. Angehoben wird jedoch die Bemessungsgrundlage für ihre Boni, die sich ähnlich der Associates-Boni an der individuellen und der Kanzlei-Perfomance bemessen.
Auch Lovells bleibt ihrer Linie treu, ihre Mitarbeiter etwas unterhalb der Höchstmarke zu bezahlen. Berufseinsteiger erhalten ab September ein Grundgehalt zwischen 77.000 und 87.000 Euro. Die Höhe ist abhängig von den Qualifikationen des Bewerbers. Soweit bekannt, zahlte die Kanzlei Associates im ersten Berufsjahr bislang maximal 75.000 Euro. Alle bereits beschäftigten Associates erhalten künftig 6.000 Euro mehr. Mitarbeitern mit überdurchschnittlichen Leistungen zahlt die Kanzlei zudem einen Bonus in Höhe eines Monatsgehalts.
In den vergangenen Monaten hatten Hengeler Mueller, Gleiss Lutz und Cleary Gottlieb Steen & Hamilton ihre Einstiegsgehälter erhöht. Hengeler legte dabei im Mai mit 90.000 Euro eine neue Höchstmarke für das Grundgehalt in deutschen Kanzleien vor. Im Juni überboten Gleiss und Cleary die deutsche Top-Kanzlei noch einmal um 5.000 Euro. An diesem Höchstwert orientierte sich nun auch Freshfields. Einige Beobachter hatten zwar mit einer Erhöhung gerechnet, aber vermutet, dass Freshfields sich eher an Hengeler orientiert und daneben auch auf die Zugkraft des Kanzleinamens baut.
Da weder Freshfields noch Clifford oder Lovells die 95.000 Euro überboten haben, scheint eine stabile neue Höchstmarke bei den deutschen Einstiegsgehältern gefunden zu sein. Die Mehrzahl der deutschen Top-Kanzleien hat bislang noch nicht mit neuen Gehaltszahlen auf die Vorgaben von Gleiss und Cleary reagiert. Die meisten Partnerschaften diskutieren jedoch über ähnliche Schritte.
"Wir haben darüber nachgedacht, ob wir bei den Spitzen-Einstiegsgehältern 90.000 oder gleich 95.000 Euro zahlen sollen", sagte Dr. Nikolaus Schrader, Human-Resources-Partner bei Freshfields. "Die Entscheidung für 95.000 Euro fiel uns leicht. Wir wollen unsere Mitarbeiter an dem steigenden Geschäftserfolg der letzten Monate beteiligen und auch im Markt ein Zeichen setzen." Beobachter meinen aber auch, dass Freshfields unter besonderem Druck gestanden habe, weil sie von allen Kanzleien in Deutschland mit rund 100 Berufsanfängern jährlich traditionell die meisten Neueinstellungen vornehme und zudem darunter leide, dass sich derzeit Bewerber kaum für M&A bzw. Bank- und Finanzrecht interessieren - zwei zentrale Geschäftsbereiche von Freshfields. Mit diesem Problem sehen sich auch Wettbewerber konfrontiert. (MK)

Große Bandbreite bei Einstiegsgehältern

29.08.06 - Gegenüber anderen Berufen weisen die Einstiegsgehälter von Junganwälten in Deutschland eine besonders große Bandbreite auf und reichen von unter 20.000 Euro bis 95.000 Euro. Das statistische Mittel der Jahresgehälter liegt nach einer Erhebung des Soldan Instituts für Anwaltsmanagement bei rund 43.400 Euro - mit anderen Worten, ungefähr bei der Hälfte des Einstiegsgehalts, das von Großkanzleien gezahlt wird.
Maßgeblichen Einfluss auf die Höhe des Gehalts haben nach Auskunft der Forscher um Professor Dr. Christoph Hommerich die Größe und die Spezialisierung der Kanzlei. Auch das fachliche Profil des Junganwalts spielt eine wichtige Rolle. Ein Prädikatsexamen führt zu einem rund 60% höheren Einstiegsgehalt. Wer sein Jurastudium mit einer Promotion abschließt, kann noch höher klettern und 40-60% mehr verdienen als nicht-promovierte Kollegen.
Große Unterschiede gibt es nicht nur nach Qualifikation, sondern auch regional - am auffälligsten zwischen West- und Ostdeutschland: Je nach Arbeitgeber verdienen die ostdeutschen Anfänger nur 60-75% eines vergleichbaren westdeutschen Anwalts. Frauen sind generell schlechter gestellt als ihre männlichen Kollegen. Junge Rechtsanwältinnen erzielen nur 80-85% des Einkommens ihrer männlichen Kollegen.
Die veröffentlichten Zahlen stammen aus einer Befragung von über 600 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die 2003 zur Anwaltschaft zugelassen worden sind.
www.soldaninstitut.de

Wirtschaftskanzleien planen mehr Neueinstellungen

29.08.06 - Der Konkurrenzkampf um die besten Berufsanfänger geht weiter: Nach Schätzungen von Personalverantwortlichen bleiben von jährlich ca. 1.600 bis 1.800 Kandidaten mit Doppelprädikat rund 500 Berufsanfänger, die tatsächlich in einer Kanzlei arbeiten möchten und zudem den Doktortitel oder einen LL.M. mitbringen. Doch mindestens 480 Nachwuchsanwälte werden allein von den ersten neun Kanzleien in der folgenden Tabelle gesucht.

Associate-Gehälter: Gleiss und Cleary erhöhen auf 95.000 Euro

25.07.06 - 95.000 Euro verdienen Associates künftig bei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton und Gleiss Lutz im ersten Berufsjahr als maximales Fixum.
Das gaben beide Kanzleien Ende Juni unabhängig voneinander bekannt. Sie setzen einen neuen Maßstab für Einstiegsgehälter in Deutschland.
Deutsche Berufseinsteiger erhalten bei Cleary 95.000 Euro, wenn sie einen LL.M. vorweisen. Bislang hatte die US-Kanzlei ihren Mitarbeitern ihr erstes Berufsjahr mit 87.000 Euro vergütet und gehörte damit in den vergangenen fünf Jahren stets zu den Spitzenarbeitgebern im deutschen Anwaltsmarkt. Wie bei US-Kanzleien üblich, erhielten die Cleary-Associates dabei zusätzlich einen Bonus zum garantierten Fixum. 2005 betrug dieser 10 Prozent des jeweiligen Jahresgehalts.
Von den Gehaltssteigerungen werden auch die älteren Associate-Generationen bei Cleary profitieren: Das Jahresfixum im zweiten Berufsjahr steigt von 100.000 auf 105.000 Euro, im dritten von 115.500 auf 117.000 Euro und im vierten von 133.500 auf 135.000 Euro. Keine Gehaltsteigerung bekommen hingegen die Mitarbeiter im fünften, sechsten und gegebenenfalls siebten Berufsjahr. Hier bleibt es bei den bisherigen 154.000, 177.000 bzw. 202.500 Euro.
Auch Gleiss greift für seine Mitarbeiter künftig tiefer ins Kanzleiportemonnaie. 95.000 Euro erhalten Berufseinsteiger ab Januar 2007 anstellte der bisher maximal möglichen 80.000 Euro, vorausgesetzt sie weisen einen Doktortitel und einen im englischsprachigen Ausland erworbenen LL.M. vor. Ohne LL.M., aber mit Doktortitel kommt ein Berufseinsteiger künftig auf 85.000 Euro, ohne einen der beiden Titel auf 80.000 Euro. Anders als Cleary zahlt Gleiss Associates keinen Bonus.
Die älteren Gleiss-Associates bekommen ab dem kommendem Jahr ebenfalls deutlich mehr Geld. Gleiss hebt die Bezüge im zweiten und dritten Berufsjahr jeweils um satte 15.000 Euro auf 105.000 bzw. 115.000 an. Assoziierte Partner erhalten ab dem vierten Berufsjahr 140.000 und im fünften 150.000 Euro.
Mit diesen drastischen Gehaltssteigerungen will die Gleiss-Partnerschaft ihre Mitarbeiter einerseits am wirtschaftlichen Erfolg der Kanzlei teilhaben lassen. "Wir haben einige sehr gute Jahre hinter uns, für die wir allerdings auch sehr hart gearbeitet haben", sagte Personal-Partner Dr. Ulrich Baeck. "Ohne unsere Associates wäre dieser wirtschaftliche Erfolg nicht möglich gewesen." Andererseits setzt sich Gleiss mit den neuen Gehaltszahlen gezielt an die Spitze des Marktes. "Unserem Ruf, der ,Porsche' unter den Kanzleien in Deutschland zu sein, wollen wir auch in der Gehaltsfrage gerecht werden", so Managing-Partner Dr. Martin Diller.
Bereits im Mai hatte Hengeler Mueller die Gehälter für Berufseinsteiger mit LL.M. auf 90.000 Euro erhöht. Die Top-Kanzlei zahlt Mitarbeitern keinen Bonus. Dennoch überschritt sie als erstes Schwergewicht im deutschen Markt die Grenze von 80.000 Euro. Bislang zahlten nur US-Kanzleien - darunter auch Cleary - Top-Gehälter um die 85.000 Euro und sattelten zusätzlich üppige Bonuszahlungen oben drauf, so dass ihre Mitarbeiter unter dem Strich über 90.000 Euro verdienten.
Cleary erobert sich nun mit ihren neuen Gehaltszahlen ihre einstige Spitzenstellung zurück. Eine Reaktion auf die Erhöhungen bei Hengeler wollten weder Vertreter der US-Kanzlei noch von Gleiss bestätigen. Die Erhöhungen seien vielmehr eine Reaktion auf den gestiegenen Wettbewerb. Zudem hätten die Mitarbeiter vier Jahre ohne Gehaltssteigerungen hinnehmen müssen, so Vertreter beider Kanzleien. Cleary habe zudem erst kürzlich die Gehälter in den USA stark angehoben, so eine Kanzleivertreterin.
Bemerkenswert ist vor allem die Entscheidung von Gleiss. Die Erhöhung der Gehälter für Berufseinsteiger um rund 19 Prozent ist die höchste Steigerungsrate der letzten zehn Jahre. Erstmals in der Geschichte des deutschen Rechtsmarkts zog Gleiss damit an Hengeler vorbei. Beide Kanzleien und auch Freshfields Bruckhaus Deringer hatten stets ihre Gehälter im Gleichschritt erhöht. Zuletzt zahlten alle drei Kanzleien maximal 80.000 Euro. Nun habe Gleiss den Konsens unter den deutschen Traditionskanzleien in Bezug auf die Mitarbeitergehälter aufgegeben, so ein Marktbeobachter. Ein anderer hielt dagegen, dass bereits Hengeler mit seiner Entscheidung im Mai den übrigen deutschen Großkanzleien den Gehaltskrieg erklärt habe.
Nach JUVE-Informationen werden noch in diesem Sommer weitere deutsche Kanzleien ihre Associate-Gehälter steigern. Spätestens seit der Entscheidung Hengelers diskutieren viele deutsche Top-Kanzleien über ähnliche Schritte. Schwergewichte wie Freshfields Bruckhaus Deringer, Clifford Chance, Allen & Overy, Linklaters oder Lovells zahlen bislang Gehälter, die weit unter der neuen Messlatte liegen, die Gleiss und Cleary vorgelegt haben. Beide Kanzleien signalisierten, dass sie ihre Gehälter nicht noch einmal anheben werden, falls ein Wettbewerber deutlich über die 95.000 Euro hinausgehen würde. (Mathieu Klos)

Von der Weltbank zur Kanzlei: Professor Paulus wird of Counsel

25.07.06 - Professor Dr. Christoph Paulus hat Anfang Juli Schulze & Braun verstärkt. Der renommierte Rechtswissenschaftler berät die Insolvenzkanzlei künftig als of Counsel in internationalen Rechtsfragen.
In der neunköpfigen internationalen Abteilung, die seit Anfang 2005 von Annerose Tashiro geleitet wird, soll Paulus als Berater seine langjährige Erfahrung in grenzüberschreitenden insolvenzrechtlichen Fragen einbringen. "Wir reagieren damit auf den wachsenden Markt von internationalen Konzerninsolvenzen", erklärte Tashiro.

Schultze & Braun ist am Stammsitz Achern sowie in Frankfurt in der Sanierungsberatung tätig; der Insolvenzverwaltungszweig ist mit 27 Standorten in Deutschland nahezu flächendeckend tätig. Bis zum Jahresende plant die Kanzlei die Eröffnung ihrer ersten Auslandsbüros in London und New York.
Paulus ist seit 1994 Lehrstuhlinhaber an der Berliner Humboldt-Universität und ausgewiesener Fachmann im deutschen und internationalen Insolvenzrecht. Im Auftrag der GTZ begleitete Paulus in verschiedenen südosteuropäischen Staaten die Insolvenzgesetzgebung. 1998/99 beriet er in Washington D.C. den IWF und entwarf in diesem Zusammenhang - unter dem Eindruck der Zahlungsunfähigkeit von Argentinien - ein Insolvenzverfahren für Staaten. Zur Zeit hält sich der Berliner Hochschullehrer erneut in der US-Hauptstadt auf, um für die Weltbank internationale Insolvenz-Szenarios zu erforschen und ihr eine bessere Vorbereitung im Falle des finanziellen Zusammenbruchs von Staaten zu ermöglichen. (ML)

Neuer EuGH-Richter kommt aus Köln

27.06.06 - Der Kölner Professor Dr. Thomas von Danwitz wird als neuer deutscher Vertreter Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er löst Ninon Colneric ab, die den Posten seit dem Jahr 2000 innehatte.
Von Danwitz hat bereits während seines Studiums über den deutschen Tellerrand hinausgeschaut und in Bonn, Genf und an der Ecole Nationale d'Administration (ENA) in Paris studiert. An zwei französischen Universitäten hält er regelmäßig Lehrveranstaltungen ab, in Köln ist er Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre.

Arbeitsrechtler Nägele wird Honorarprofessor

27.06.06 - Dr. Stefan Nägele, renommierter Arbeitsrechtsanwalt aus Stuttgart, ist zum Honorarprofessor an der WHL Wissenschaftliche Hochschule Lahr ernannt worden.
Nägele ist seit einigen Jahren als Lehrbeauftragter tätig, zuvor an der Humboldt-Universität Berlin, seit Oktober 2005 an der WHL in den Diplomstudiengängen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik. Die WHL ist eine private Hochschule im Universitätsrang, die zur AKAD-Gruppe gehört. Dort können berufstätige Akademiker im Fernstudium einen kaufmännischen Studienabschluss erlangen.

Höhere Einstiegsgehälter: Kanzleien unter Druck

30.05.06 - Erstmals seit vier Jahren haben Kanzleien wieder ihre Einstiegsgehälter für Associates erhöht, bisher insgesamt sieben Sozietäten. Hengeler Mueller zahlt seit Anfang Mai bis zu 10.000 Euro mehr und erhöhte ihr Angebot auf maximal 90.000 Euro. Zusammen mit Dewey Ballantine steht Hengeler damit an der Spitze.
Die US-Kanzlei bietet Berufseinsteigern schon seit Jahresbeginn zwischen 85.000 und 90.0000 Euro. Alle genannten Zahlen beziehen sich auf das Festgehalt ohne mögliche zusätzliche Boni. Neben Hengeler haben auch zwei weitere unabhängige deutsche Kanzleien ihre Einstiegsgehälter für Associates erhöht: P+P Pöllath + Partner sowie Nörr Stiefenhofer Lutz.
In der Spitzengruppe des deutschen Gehälter-Markts finden sich aber vor allem amerikanische Kanzleien: Cleary Gottlieb Steen & Hamilton, Latham & Watkins oder Milbank Tweed Hadley & McCloy zahlen Einsteigern mit bis zu 87.000 Euro weiterhin Spitzensummen.
Gut die Hälfte der insgesamt 36 von JUVE befragten Kanzlei-Personalverantwortlichen hat nach eigener Aussage die neue Gehaltsrunde erwartet. Denn der aktuelle Wettbewerb um die Top-Absolventen hatte sich zuletzt bei sinkenden Bewerberzahlen und gleichzeitig gestiegener Nachfrage verschärft. Die Kanzleien in Deutschland sind wieder stark ausgelastet, der Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs steigt entsprechend merklich. Diese Entwicklung unterstützt den Aufwärtstrend bei den Einstiegsgehältern in Großkanzleien.
Bei führenden Regionalkanzleien sind die Anfangsgehälter dagegen bislang noch stabil. Allerdings stellen auch Anwälte aus der Umgebung der großen Anwaltsmetropolen einen steigenden Druck fest, verursacht durch die in Großkanzleien üblichen Gehälter. Kleinere Kanzleien in und um Düsseldorf, Frankfurt und München sind in den vergangenen Jahren auch verstärkt für hoch qualifizierte Bewerber interessant geworden. "Diese Bewerber sehen bei uns bessere Partnerperspektiven, erwarten aber auch eine bessere Bezahlung", sagt der Namenspartner einer im Öffentlichen Recht spezialisierten Kanzlei in Rheinland-Pfalz. "Wir nutzen die Chance, diesen guten Nachwuchs an uns zu binden, und sind im Einzelfall bereit, ein besseres Salär zu zahlen."
Meist entstehen solche Gehaltsspiralen in den USA. Diesmal fiel der Startschuss zum Gehälter-Wettlauf im Februar in New York: Mehrere führende Kanzleien hoben damals ihre Einstiegsgehälter deutlich an. Sullivan & Cromwell war vorgeprescht und erhöhte das Salär von 125.000 auf 145.000 Dollar, wies aber darauf hin, dass die Boni im Gegenzug sinken könnten (für Deutschland legt die Kanzlei ihre Einstiegsgehälter nicht offen). Nur einen Tag später zogen Simpson Thacher & Bartlett, Davies Polk & Wardwell sowie Milbank nach. Die New Yorker Top-Kanzleien reagierten damit auf eine neue Gehaltsrunde, die von den aufstrebenden Konkurrenten an der amerikanischen Westküste ausgelöst worden war.
Schon vor fünf Jahren hatten US-Kanzleien nach dem letzten Gehaltskrieg in den USA auch in ihren deutschen Büros die Gehälter angehoben - und zwangen die Konkurrenz hierzulande, ebenfalls nachzubessern. (Sven Aretz)

Stipendium lockt zum LL.M.-Studium in Ungarn

25.04.06 - Die Landesstiftung Baden-Württemberg schreibt für Absolventen baden-württembergischer Hochschulen zehn Stipendien für ein Studium an der Andrássy-Universität Budapest aus.
Die Andrássy-Universität in der ungarischen Hauptstadt ist eine deutschsprachige Bildungseinrichtung, die für einen relativ kleinen Teilnehmerkreis derzeit drei postgraduale Studiengänge anbietet: Internationale Beziehungen, vergleichende Staats- und Rechtswissenschaft sowie mitteleuropäische Studien. Gegründet wurde die Universität im Jahr 2002 mit Unterstützung der Länder Ungarn und Österreich sowie der deutschen Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg. Zum Abschluss der zweijährigen Studien wird ein Magister-Titel verliehen, eine Verkürzung ist je nach individueller Voraussetzung möglich. Der juristische Studiengang wird mit dem LL.M.-Titel abgeschlossen. Die Stipendien, die von der Landesstiftung finanziert werden, haben eine Laufzeit von zehn Monaten und können bis zu 700 Euro im Monat betragen.
www.bw-stipendium.de
www.andrassyuni.hu/deutsch

"Schumpeter Fellowships" für den Forschernachwuchs

28.03.06 - Die Volkswagen-Stiftung legt ein neues Förderprogramm, auf dass sich an die Forscher-Elite in den Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften richtet.
Unter dem Namen "Schumpeter Fellowships" fördert die Stiftung ab 2007 jährlich acht bis zehn Forscher bzw. Forschergruppen, die eine Promotion mit herausragendem Ergebnis abgeschlossen haben und die sich "mit eigenständigen Beiträgen international zu positionieren" vermögen. Gesucht werden Wissenschaftler, die mit ihren Projekten Neuland erschließen wollen: Sowohl Vorhaben, die inhaltliche und methodische Fachgrenzen ausloten und von innen aufbrechen wollen, als auch solche, die jenseits des Mainstreams außergewöhnliche Fächerkombinationen anbieten, kommen in die engere Wahl.
Das Programm ist so neu, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ab Anfang Mai auf der Website der Volkswagen-Stiftung zu finden sind. Erstmaliger Bewerbungsschluss ist der 31. März nächsten Jahres.
http://www.volkswagenstiftung.de

Professor Reinhold Kreile wird Berater bei Nörr

28.03.06 - Seit Februar ist Prof. Dr. Reinhold Kreile (76) als of Counsel für die Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz in München tätig. Kreile ist auf Urheberrecht sowie Mediensteuerrecht spezialisiert und verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung an den Schaltstellen der Medienbranche.
Von 1990 bis zum Ende des vergangenen Jahres war Kreile Vorstandsvorsitzender der Gema und ist heute Ehrenvorsitzender der Gesellschaft. 1989 hatte er zusammen mit den weiteren Namenspartnern Alfred Gaedertz, Ralf Vieregge und Karlheinz Quack die Kanzlei Gaedertz Vieregge Quack Kreile gegründet. Bis zu deren Auseinanderfallen im Jahre 2001 gehörte er ihr als Senior Partner an. Zuvor war er unter anderem von 1974 bis 1988 Vorsitzender des Verwaltungsrats des Deutschlandfunks und über zwei Jahrzehnte Steuer- und Finanzexperte des Deutschen Bundestages, lange Zeit als finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Der Medienrechtler verfügt darüber hinaus über gute Kontakte zur Bankenbranche und saß hier in mehrere Aufsichtsräten. Noch heute ist er etwa Beiratsvorsitzender der Münchner Privatbank Reuschel.
Nörr ist Kreile aus familiären Gründen bereits vertraut: Sein Sohn Prof. Dr. Johannes Kreile, einer der bekanntesten deutschen Medienrechtler, ist Partner im Münchner Büro der Kanzlei.
Nörr hatte ihre renommierte Medienpraxis bereits früher durch einen erfahrenen Quereinsteiger verstärkt: Ende 2004 hatte sich der medienpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion Prof. Dr. Hans Gerhard Stockinger der Kanzlei als of Counsel angeschlossen (JUVE 12/04).

Die deutsche Anwaltschaft wächst weiter

28.02.06 - Die Zahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland steigt, allerdings weniger stark als in den Vorjahren: Auf 138.131 kommt die BRAK-Statistik zum 1. Januar 2006.
Damit wuchs die Zahl um 4,2 Prozent, verglichen mit 4,56 Prozent im Jahr zuvor. Andererseits bedeutet der Zuwachs in absoluten Zahlen immer noch eine beachtliche Steigerung: 5.562 zusätzliche Anwälte drängten seit dem letzten Stichtag auf den Markt. Angesichts von jährlich knapp 10.000 erfolgreichen Absolventen der 2. Juristischen Staatsprüfung lässt sich weiter erkennen, dass beileibe nicht alle Volljuristen eine Zulassung beantragen. Trotzdem sind seit dem Überschreiten der 100.000er-Marke im Jahr 2000 per Saldo über 34.000 Kollegen hinzugekommen.
Fünf Kammern zählen Mitglieder im fünfstelligen Bereich: München mit 16.564, Frankfurt mit 14.766, Hamm mit 12.508, Köln mit 11.024 und Berlin mit 10.719 Rechtsanwälten. Die größten prozentualen Zuwächse gab es in Berlin, Hamburg und Karlsruhe.

Die BRAK-Statistiken im Detail - klicken Sie auf einen der folgenden Links:
Entwicklung der Zahl zugelassener Rechtsanwälte von 1950 bis 2006
BRAK-Mitgliederstatistik nach Rechtsanwaltskammern

Arbeitsrechtsexpertise: Löwisch berät bei Gleiss Lutz

31.01.06 - Die Kanzlei Gleiss Lutz hat den Arbeitsrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch zum Jahresbeginn als of Counsel für ihr Stuttgarter Büro gewonnen.
Der 68-Jährige wurde im März vergangenen Jahres emeritiert und wird bei Gleiss insbesondere Gutachten verfassen und sich mit der Bearbeitung ausgewählter schwieriger Fragen befassen. "Ich habe mich für Gleiss Lutz entschieden, weil die Kanzlei einen hervorragenden Ruf hat und ich langjährige berufliche Kontakte mit den Arbeitsrechtlern der Sozietät habe. Die Arbeit in und mit der Praxis möchte ich jetzt vertiefen", sagt Löwisch.
Löwisch war seit 1969 Direktor des Instituts für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Auch weiterhin wird er dort die Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht leiten. Löwisch war unter anderem Rektor der Universität und stellvertretender Vorsitzender des Universitätsrates.
Neun Jahre lang, bis 1989 war er als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe tätig. Seit 2003 ist Löwisch Vorsitzender der Deutschen Sektion der Internationalen Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der Sozialen Sicherheit. (Tanja Podolski)

Wirtschaftsjurist gewinnt ersten Buse-Award

20.12.05 - Den ersten Preis der Buse-Awards 2005, die von der Kanzlei Buse Heberer Fromm ausgelobt worden waren (azur-mail Mai 2005), erhielt der Investor-Relations-Experte Achim Schreck.
Schreck, der als Office Manager beim Deutschen Investor Relations-Verband (DIRK) tätig ist, wurde für einen Essay ausgezeichnet, in dem er sich mit der Haftung für Kapitalmarktinformationen auseinandergesetzt hat. Er setzte sich gegen rund 20 andere Teilnehmer durch.
n der Laudatio würdigte Markus Rieger, Vorstand der Going Public Media AG, die Praxisnähe des Sieger-Essays: "Besonders die überzeugende Argumentation, die innovative Diskussion des Gesetzentwurfes zum Kapitalmarktinformationshaftungsgesetzes verbunden mit konkreten Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber hat die Jury überzeugt." Fünf Vertreter von Buse Heberer Fromm bzw. des GoingPublic-Magazins hatten die eingereichten Arbeiten bewertet.
Achim Schreck hatte sich schon in seiner Diplomarbeit mit dem Kapitalmarktrecht beschäftigt. Er studierte bis 2003 Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Nordostniedersachsen in Lüneburg und ist in dem vom DIRK angebotenen Weiterbildungsprogramm zum "Certified Investor Relations Officer" als Dozent tätig.

Kölner Wirtschaftsjuristen-Alumni zeichnen ThyssenKrupp-Chefsyndikus aus

20.12.05 - Der Verein der Kölner Wirtschaftsjuristen-Alumni (kw alumni) hat am 14. Dezember den Chefsyndikus der Thyssen Krupp AG, Dr. Thomas Kremer, mit dem neu geschaffenen "EcoLawAward" ausgezeichnet.
Insbesondere Kremers Engagement in der Entwicklung von Corporate Governance in Deutschland hat die Kölner dazu bewogen, Kremer als ersten Preisträger auszuwählen. Sie möchten jährlich eine Person oder Institution würdigen, "die im Schnittbereich von Recht und Wirtschaft hervorragende Leistungen erbringt und die das Bewusstsein der Gegenseitigkeit von Recht und Wirtschaft nachhaltig beeinflussen." kw alumni plant, dem Thema Corporate Governance im nächsten Jahr ein Symposion zu widmen.
www.kwalumni.de

Karriere-Chancen:
Der Anfang Ihrer Berufslaufbahn

Beginnen Sie Ihre Suche nach einem attraktiven Arbeitsplatz, der genügend Herausforderungen und Chancen (und Verdienstmöglichkeiten) bietet, hier auf azur-online. Lesen Sie unsere Stellenangebote Mehr ... und treten Sie mit den betreffenden Kanzleien - direkt, per E-Mail - in Kontakt.




 



Lesen Sie kostenlos Monat für Monat azur-mail mit Informationen über Studium und Karriere.



Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken Sie dann auf den "Abschicken"-Knopf.